
Als Besucherin der Stadtratssitzung am 28. Juli 2026 habe ich die Beratungen mit großem Interesse verfolgt.
Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde erneut die Angelegenheit rund um die Ausschussgemeinschaft von Frau Dr. Jaschke und Frau Girtner sowie deren rechtliche Würdigung behandelt.
Bereits in einer früheren Sitzung war dieses Thema ausführlich beraten worden. Damals umfassten die Sitzungsunterlagen nach meiner Kenntnis 57 Seiten. Bei rund 30 Stadtratsmitgliedern und zahlreichen Ausfertigungen dürften dafür etwa 2.280 bedruckte Seiten Papier benötigt worden sein – nahezu die Menge eines ganzen Baumes. Die Beratung nahm damals rund eineinhalb Stunden in Anspruch.
Besonders in Erinnerung geblieben ist mir der damalige Sachvortrag von Frau Reiter. Sie erläuterte den Sachverhalt ruhig, sachlich und verständlich. Selbst für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger war die rechtliche Ausgangslage gut nachvollziehbar.
Umso mehr hat es mich überrascht, dass der Stadtrat trotz dieser fachlichen Einschätzung von Frau Reiter mehrheitlich dem Antrag von Frau Freudenstein folgte und die Ausschussgemeinschaft zunächst nicht anerkannte.
Inzwischen hat die Kommunalaufsichtsbehörde den Sachverhalt rechtlich bewertet und eine Entscheidung getroffen. Für mich stellt sich deshalb die Frage, welchen Eindruck ein solcher Ablauf bei den Bürgerinnen und Bürgern hinterlässt. Wenn eine Angelegenheit zunächst anders entschieden wird als später von der zuständigen Aufsichtsbehörde bewertet, wirft das aus Sicht einer Bürgerin durchaus Fragen auf.
Auch bei der Entscheidung darüber, wer die Stadt Olching künftig im Aufsichtsrat der Stadtwerke vertreten soll, stimmte die Mehrheit von CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen Frau Dr. Jaschke. Der Vorschlag an die CSU gerichtet , im Sinne eines Kompromisses die Zahl der Sitze von drei auf zwei zu reduzieren, fand bei der größten Fraktion keine Mehrheit.
Als Bürgerin frage ich mich, wie unter diesen Voraussetzungen eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit im Stadtrat während der laufenden Wahlperiode gelingen soll. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass unterschiedliche politische Auffassungen sachlich ausgetragen werden und am Ende das gemeinsame Interesse der Stadt im Mittelpunkt steht.
Mein persönlicher Eindruck nach dieser Stadtratssitzung ist, dass das Vertrauen in eine konstruktive Zusammenarbeit dadurch nicht gestärkt wurde.
Ich hoffe sehr, dass sich der Umgang miteinander in den kommenden Monaten verbessert und der Stadtrat zu einer sachorientierten und erfolgreichen Arbeitsweise findet. Das hätten die Stadt Olching und ihre Bürgerinnen und Bürger verdient.
Andrea Dittelbach















Die Grundsatzfrage in Bezug auf die Bildung von Ausschussgemeinschaften kann diskutiert werden. Gleichermaßen davon betroffen sind beide im Olchinger Stadtrat vertretenen Ausschussgemeinschaften.
Die von Frau Freudenstein gegen mich orchestrierte Inszenierung zielte hingegen darauf ab, mir persönliches Fehlverhalten anzulasten. Ihrem haarsträubenden Antrag folgten ausschließlich Grüne und CSU – trotz meiner mehrfach schriftlich und mündlich abgegebenen Erklärung, nicht Mitglied der Fraktion „Für Olching“ zu sein. Es war absehbar, dass die Feststellung des Stadtrats, dass „…die Ausschussgemeinschaft „ÖDP/Parteifrei“ zu keinem Zeitpunkt rechtswirksam zustande gekommen ist“ der kommunalrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Hätte der Stadtrat daran festgehalten und unserer Ausschussgemeinschaft die Ausschusssitze entzogen, wäre die Kommunalaufsicht eingeschritten und hätte diesen unsäglichen Beschluss einkassiert. Eine eindeutige Stellungnahme ohne Hinweis auf (vage) Zweifel oder Schlupflöcher.
In der letzten Sitzung des Stadtrats ging es der Stadtführung offenbar insbesondere darum, möglichst gesichtswahrend aus dieser krachenden Niederlage herauszukommen. Nicht ohne nachzutreten: mir die Berufung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Olching zu entziehen war ein abgekartetes Spiel und hoffentlich der Schlußpunkt dieses intriganten Schauspiels von Grünen- und CSU-Fraktion. Was bleibt ist in meinen Augen ein leider jämmerliches Armutszeugnis für die neue Führungsriege der Stadt Olching…
Hier ein Service für Bürgerinnen und Bürger, die sich für Normen im Zusammenhang mit dem Kommunalrecht interessieren:
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Art. 33 Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz
(1) Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung (Art. 45); die Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Haben dabei mehrere Parteien oder Wählergruppen gleichen Anspruch auf einen Sitz, so ist statt eines Losentscheids auch der Rückgriff auf die Zahl der bei der Wahl auf diese Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zulässig. Die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig. Gemeinderatsmitglieder können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen.
Geschäftsordnung 2020 – 2026 der Stadt Olching
§ 5 Fraktionen, Ausschussgemeinschaften
(1) Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertreter/innen sind der / dem Ersten Bürgermeister/in mitzuteilen. Dieser unterrichtet den Stadtrat.
(2) Einzelne Stadtratsmitglieder und kleine Gruppen, die auf Grund ihrer eigenen Stärke keine Vertretung in den Ausschüssen erreichen würden, können sich zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen (Ausschussgemeinschaften; Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO). Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
…fehlt nur noch die Behauptung, dass es dem Gesetzgeber, also den gut 200 bayerischen Landtagsabgeordneten, egal war oder sie sogar wollten, dass winzige Minderheiten Mehrheiten majorisieren (können), weil die Gewichtung der Fraktionen und Gruppen in den Olchinger Stadtratsausschüssen nach der Wahl 2026 nicht dem Wahlergebnis entsprach, sondern eher wie nach Gutsherrenart erfolgte.
Sprechen wir doch also lieber davon, dass
1. Vorgänge wie in Olching vermutlich außerhalb der Lebenserfahrung der Abgeordneten lagen und
2. kein Verbot besteht, Gesetzeslücken auszunutzen. Wenn dadurch
3. Wahlergebnisse buchstäblich auf den Kopf gestellt werden, besteht m.E. legislativer Handlungsbedarf (die Cum-Ex-Geschäfte lassen grüßen; Cum-Ex war seinerzeit auch nicht ausdrücklich verboten!).
Diese Überlegungen waren für mich der Anlass, (als leider einziger) gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu stimmen, der nur auf Anraten(!) der Brucker Rechtsaufsicht basierte. An dieser Stelle wäre interessant zu wissen, wie bayerische Verwaltungsgerichte die Olchinger Vorgänge beurteilen würden…
Die Eindrücke einer Beobachterin aus der Bevölkerung vom Inhalt und Ablauf einer Stadtratssitzung sind interessant. Es wäre schön, wenn sie viele Nachahmer/innen findet oder die Sitzungen im Internet übertragen würden, damit eine jeder/ eine jede die Chance hätte, die seltsamen Blüten, die eine Mehrheit treibt, live zu erleben, so z.B. der Rachefeldzug gegen die langjährige Stadträtin Ingrid Jaschke, die mit ihrem Austritt aus der Fraktion der Grünen von der neuen Koalition CSU/Grüne geradezu gemoppt wird. Jaschke wurde zwar mehrmals als würdig und sachkundig befunden zur 3. Bürgermeisterin gewählt, war seit der Gründung der Stadtwerke im Aufsichtsrat. Nun plötzlich soll sie – entgegen der bisherigen Übung, den Aufsichtsrat wie die Ausschüsse nach dem Proporz zu besetzen, – einem ehemaligen E.ON- Manager weichen. Nichts gegen Sachverstand von außen. Dieses Argument trifft aber auf jeden Aufsichtsrat zu, der aus den Reihen des Stadtrats entsendet wird, so auch auf die 3 CSU-Vertreter, die ihren Sitz mit dem seelenverwandten E.ON-Rentner hätten tauschen konnten. So vermehrt man den eigenen Einfluss auf Kosten einer Minderheit im Stadtrat. Das richt gewaltig. gleich wie der Eiertanz um die Bildung der Ausschussgemeinschaft, die nach dem Willen des bayerischen Gesetzgebers der Stärkung der Mitwirkung von Minderheiten und dem freien Mandat dient. CSU/Grüne lassen lieber ihre Muskeln spielen. Es bleibt die Hoffnung auf Besserung.
Die Stadträtin Dr. Jaschke tritt aus der Fraktion der Grünen in Olching aus, bleibt aber dennoch Mitglied der Grünen Partei und hatte offenbar die Absicht, sich der Fraktion der FO anzuschließen. Gibt es dafür eine öffentliche Erklärung, die die Bürger nachvollziehen können?
Wobei man sich auch fragen kann, welche Ziele der Grünen einen Bürger dazu bewegen, überhaupt Mitglied der Grünen Partei zu werden oder zu bleiben.
Die Aussage der ehemaligen Vorsitzenden der Grünen und ehemaligen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckart, im November 2015 „Unser Land wird sich ändern und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf“ kann es angesichts der tatsächlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage in Deutschland wohl eher nicht sein.
Frau Athene, Sie waren auch die, die gewaltsame Todesfälle von Frauen bei einem Verhältnis 308 zu 106.000 legalen Abtreibungen („lassen wir mal die Zahlen sprechen“), relativiert haben.
Der Zynismus dieses Kommentars ist kaum zu toppen.
Das Sie nun die Existenzberechtigung der Grünen in Frage stellen wundert dann kein bisschen mehr.
Zum Beitrag von KCW:
Wenn jemand Abtreibungen einfach so kaltschnäuzig vom Tisch wischt, dann spricht diese Tatsache auch für sich.
Nach jeder Verschmelzung von Eizelle mit dem Samen entsteht Leben und ein Mensch mit einer einzigartigen DNA.
Mit 3 Wochen schlägt das Herz, mit 8 Wochen sind alle Organe angelegt.
In der Bibel steht: Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich erwählt (Jer. 1,5)
In einer Welt, die den Wert des menschlichen Lebens relativiert, hält die katholische Lehre eine klare und unveränderliche Lehre aufrecht: Abtreibung, verstanden als vorsätzliche Tötung eines Menschen, ist immer eine schwere Sünde. Diese Lehre ist keine bloße Disziplinarmeinung, sondern eine moralische Wahrheit, die auf Naturrecht und göttlicher Offenbarung gründet.
Mit anderen Worten: sein eigenes Kind zu töten, weil die Schwangerschaft gerade mal nicht in die Lebensplanung passt, ist moralisch nicht akzeptierbar.
@Athene
wie wäre es denn mal mit Mut zum Bekenntnis zum eigenen Namen?
Wer solche Thesen verkündet wie Sie hier, sich dann auch noch hinter Anonymität versteckt, will der / die wirklich ernst genommen werden als Diskussionspartner*in???
Ein wildes Gebräu!!!
Hier antwortet Herr Münch ähnlich wie Bundeskanzler Merz: ich will Klarnamen sehen. Doch dafür gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung. Selbst ein Politiker kann ohne weiteres ein Pseudonym verwenden. Damit wird die Meinungsfreiheit der Nutzer geschützt.
Was die Abtreibung betrifft: die SPD tritt als Partei im Bundestag dafür ein, Abtreibungen straffrei zu stellen. Damit ist alles gesagt.
Wenn Frau Dittelbach den Eindruck hat, die Verhältnisse im neuen Stadtrat seien prekär und zerrüttet, dann hat sie damit durchaus nicht Unrecht. Das liegt jedoch weder an den Grünen noch an der CSU, sondern an den Verlautbarungen und am Verhalten einer Kollegin, das zum nämlichen Stadtratsbeschluss, Feststellung der Nichtigkeit der Ausschussgemeinschaft-2, führte. Und nicht nur in diesem Zusammenhang ist die Vorstellung, die CSU möge doch auf ein Aufsichtsratsmandat zugunsten einer Kollegin verzichten, die so recht nicht mehr zu verorten ist, durchaus ziemlich abseitig.
Die Entscheidung, die Ausschussgemeinschaft Girtner/Jaschke für nichtig zu erklären, war und ist juristisch durchaus heikel. Ich meine jedoch, dass in diesem Fall höherrangige Grundsätze als die Bayer. GO zu beachten sind, nämlich die grundlegenden Prinzipien der demokratischen Repräsentation und das demokratiebegründende Prinzip der Gleichwertigkeit jeder Wählerstimme. Über politisch zweifelhafte, immerhin legale Austritte und Zusammenschlüsse unmittelbar oder kurz nach der Wahl erhielten zwei Parteien, die 2,4 % (ödp) bzw. 2,7 % (FDP) der Wähler repräsentieren, jeweils einen Sitz in allen 10-er Ausschüssen; die FO, die
18,5 % der Wähler repräsentieren, erhielten ebenfalls n u r e i n e n S i t z . Wenn man so will, dann zählt jede Stimme, die beispielsweise die ödp erhielt, fast zehnmal mehr als eine Stimme für die FO. Das halte ich für ein veritables Demokratieproblem. Und das ist – neben den beiden Übertritten – der eigentliche Missstand, der diesen Stadtrat wohl dauerhaft belasten wird: Es ist das Problem einer geradezu irrwitzigen Übergewichtung der beiden Splitterparteien, die es gerade so mit Ach und Krach in den Stadtrat schafften. Dass die Kollegin Girtner auch noch anregte, mehrfach in der Rubrik der Stadträte veröffentlichen zu dürfen, weil sie ja die ödp, eine kleine Partei repräsentiere, sei hier unkommentiert.
Eine Richtigstellung will ich mir jedoch abschließend nicht verkneifen: 1.000 Blatt Papier DIN A 4 wiegen genau 5 kg, 2.280 Blatt wiegen entsprechend gut 11 kg. Zur Herstellung von 11 kg Papier benötigt man ca. 24 kg (Fichten-)Holz. Das entspricht ganz gewiss nicht der „Menge eines ganzen Baumes“, wie Frau Dittelbach meint, sondern einem Stangerl von ca. 8-9 cm Durchmesser. Sagt zumindest Dr. Google.
Karl Haschke hat recht, wenn er von Gesetzeslücken schreibt, die seiner Ansicht nach jüngst bei den Vorgängen im Olchinger Stadtrat ausgenutzt wurden.
Ich als „Beobachterin aus der Bevölkerung“ habe da auch ein deutliches Störgefühl.
Frau Dr. Jaschke ist im Kreistag FFB als Mitglied der Grünen, im Stadtrat Olching als parteifrei aufgeführt und zugleich Mitglied des politischen Vereins „Für Olching“, wie sie im Beitrag „Alles neu macht der Mai“ selbst erklärt hat.
Somit definiert sich ein und dieselbe Person gleichzeitig als parteifrei, Mitglied der Grünen und Für Olching, ein Widerspruch in sich.
Der Hinweis von Frau Jaschke, dass nämlich Ronja von Wurmb-Seibl im Kreistag ihr Grünen-Mandat wahrnehme und gleichzeitig im Moorenweiser Gemeinderat für eine Bürgervereinigung sitze, geht fehl. Eine Doppelmitgliedschaft in zwei unterschiedlichen Gremien ist zwar erlaubt, aber ob es zulässig ist, sich in einem Gremium als parteilos einzustufen, in einem anderen Gremium als einer Partei zugehörig, ist fraglich.
Nicht ausgeschlossen ist, dass das kreative Ausnutzen einer Regelungslücke bei der nächsten Kommunalwahl Nachahmer findet, um sich mehrere Hintertüren offenzuhalten. Von der Legislative war so ein Vorgehen sicher nicht gewünscht und auch nicht erwartet worden, bringt es doch eine Reihe von Problemen mit sich, wie man an diesem Fall ganz deutlich sieht.
Leider erfährt der Bürger nicht, welche Argumente Stadtratsmitglieder wie Frau Reiter und die Rechtsaufsicht in ihrer Einschätzung des Falls anführen und welche Empfehlung die Rechtsaufsicht der Kommune gegeben hat. Auch die Sitzungsunterlagen bleiben für die Allgemeinheit verborgen. Vorschlag an die Stadtverwaltung: die Sitzungsunterlagen vor jeder Sitzung ins Netz zu stellen, so wie es die Gemeinde Gröbenzell schon lange praktiziert.
So fordert auch „Für Olching“ auf ihrer Website:
Vertrauen entsteht nur, wenn Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Darum setzen wir uns ein für eine Live-Übertragung von Stadtratssitzungen, einfach zugängliche Vorlagen und Protokolle, damit sich jede und jeder jederzeit informieren kann.
Im Übrigen findet sich im BGB eine Norm, die gerne bei Regelungslücken herangezogen wird, der § 242 BGB, Leistung nach Treu und Glauben.
Der § 242 BGB ist wegen seiner Interpretation in mehreren tausend von Urteilen allein durch den BGH zu einer zentralen Vorschrift nicht nur des BGB, sondern der gesamten Rechtsordnung geworden und gilt daher auch im Verwaltungsrecht und im Kommunalrecht. Seine Kernaussage lautet, dass jedermann in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat, also eine auf Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Rücksichtnahme beruhende äußere und innere Haltung gegenüber einem anderen (Grüneberg).