Schnelltestmöglichkeiten für BürgerInnen in Olching

Seit 8. März 2021 ist das Programm des Bundes gestartet, im Rahmen dessen BürgerInnen einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche bekommen sollen.

Die Umsetzung des Programms ist zunächst schleppend angelaufen. Zunächst bestand einige Unklarheit darüber, wo diese Schnelltests erfolgen sollen.

Die Stadt Olching hat in den vergangenen Wochen intensive Überlegungen angestellt, um Schnelltests in Olching zu ermöglichen. So stand sie in regem Kontakt mit den Hausärzten, Apotheken und der ärztlichen Leitung der Schnellteststelle in Geiselbullach.

Mittlerweile gibt es in Olching und im Landkreis mehrere Anlaufstellen, an denen BürgerInnen den kostenlosen Schnelltest erhalten können:

  • Ab nächster Woche werden die kostenlosen Schnelltests über die beiden bestehenden Testzentren des Landkreises Fürstenfeldbruck in Germering und in Fürstenfeldbruck, Zenettistraße 13, angeboten.

Hierzu wird das Landratsamt Fürstenfeldbruck nächste Woche die entsprechenden Informationen veröffentlichen. Bis dahin sind dort wie bisher kostenlose PCR-Tests möglich.

Website: https://www.lra-ffb.de/aktuelles/corona-informationen/corona-virus-covid-19-bayerische-testzentren-im-landkreis-fuerstenfeldbruck

  • An der Corona-Schnellteststelle am Rewe-Center in Geiselbullach, Hermann-Böcker-Str. 10, wird ebenfalls ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten. Alle weiteren Schnelltests über diesen einen Test pro Woche hinaus kosten 30 Euro.

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Hier werden auch wenig invasive „Lutscher“-Schnelltests für Kinder angeboten.

Öffnungszeiten:          werktags 8-20 Uhr
Sonn- und Feiertage: 10-15 Uhr

  • Auch Hausärzte in Olching bieten den kostenlosen Schnelltest an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Hausarzt.
  • Einige Apotheken bieten ebenfalls den kostenlosen Schnelltest an. Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Apotheke.

Im Gegensatz zu den jetzt im Handel erhältlichen Laien-Selbsttests erhalten Sie bei den professionell durchgeführten Schnelltests an oben genannten Stellen eine Bescheinigung, die bei einem negativen Testergebnis beispielsweise für die Vorlage in der Schule und Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist.

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