
Mit dem Beginn der wärmeren Monate zieht es wieder viele Menschen an den Olchinger See – zum Sonnenbaden, Schwimmen und Erholen. Damit alle Besucherinnen und Besucher die Zeit am See unbeschwert genießen können, gilt auch in diesem Jahr eine wichtige Regelung:
Vom 1. April bis einschließlich 30. September besteht ein absolutes Hundeverbot auf dem gesamten Erholungsgelände am Olchinger See.
Bitte beachten Sie: Dieses Verbot gilt auch für angeleinte Hunde. Das Mitführen von Hunden ist in diesem Zeitraum im gesamten Bereich nicht gestattet.
Die Maßnahme dient dem Schutz und der Rücksichtnahme auf Badegäste, Familien und alle, die die Anlage zur Erholung nutzen. Gerade in den Sommermonaten sorgt sie für mehr Sauberkeit, Sicherheit und ein angenehmes Miteinander.
Die Stadt Olching bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Verständnis und darum, auf alternative Spaziermöglichkeiten auszuweichen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme – und eine schöne Zeit am Olchinger See!
Hinweis der Stadt Olching ..












