GRÜNE: Zweckentfremdung von öffentlichem Grün

Bereits am 05. Dezember 2019 wurde die Causa Privatgarage auf städtischer Grünfläche seitens des CSU-Fraktionsvorsitzenden mittels einer schriftlichen Anfrage thematisiert. Diese Anfrage samt schriftlicher Antwort des Bürgermeisters vom 28.02.2020 wurde am 05. März 2020 um 16.00 Uhr – also 2 ½ Stunden vor der Stadtratssitzung – von Kollegen Dr. Bauer den Fraktionsvorsitzenden per mail zur Kenntnis gegeben. Ein Schelm der Böses dabei denkt…

Dr. Ingrid Jaschke, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen im Stadtrat Olchings

Wie bereits während der Stadtratssitzung mündlich von unserer Fraktionsvorsitzenden Ingrid Jaschke ausgeführt, ist eine Verpachtung einer öffentlichen/städtischen Grünfläche zum Zweck einer Bebauung an Private in Olching weder geübte Praxis noch erstrebenswert.

Tatsächlich werden gelegentlich städtische Grünflächen direkten Anliegern zur Pflege und Nutzung überlassen. Soweit mir bekannt, war der bepflanzte Lärmschutzwall an der Schulstraße (auf Höhe des Schlosses) der Präzedenzfall, in dessen Folge weitere Überlassungen folgten. Als treibende Kraft macht sich gerne die CSU-Fraktion dafür stark – werden auf diese Weise der Stadt doch Kosten für die Pflege der Grünflächen erspart.

Unsere Grüne Stadtratsfraktion sieht diese Praxis kritisch. Was in Einzelfällen sinnvoll sein kann, darf nicht generalisiert werden. Denn öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in unseren Gemeinden und Städten – und seien sie auch noch so klein. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub- und Abgasfilter das Lokalklima, tragen zur Bereicherung des Ortsbildes, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Geben wir sie aus der Hand, muss sichergestellt werden, dass sie entsprechend gepflegt und erhalten werden.

Dass öffentliche Grünflächen oder Teile davon neuerdings verpachtet werden um bebaut zu werden, ist ein Novum und durch nichts zu rechtfertigen. Noch dazu, wenn die Bebauung auf einem anderen Teil des privaten Grundstücks möglich und zulässig gewesen wäre. Ingrid Jaschke betont: „Dass sich die Stadt inzwischen bemüht, „den Pachtzins deutlich anzuheben um einen realistischen Leistungsaustausch darzustellen“ macht diese durchaus pikante Angelegenheit nicht wirklich besser“.

gez. Ingrid Jaschke

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