Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet vor Schulen und Kindertagesstätten

Bereits jetzt befindet sich im Olchinger Stadtgebiet auf den Straßen vor Kindergärten und Schulen in den meisten Fällen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Betriebszeiten von 7 bis 17 Uhr. Dennoch gibt es einige wenige Ausnahmen, wie beispielsweise in der Georgenstraße, Ludwigstraße, Wittelsbacherallee oder Feursstraße auf Höhe des Kinderhauses Dreikäsehoch. Bürgermeister Andreas Magg und das städtische Ordnungsamt beobachten schon länger die rechtliche Lage sowie die Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbegrenzungen an Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotential. „Die Sicherheit unserer Kinder bestmöglich zu gewährleisten ist eine der wichtigen städtischen Aufgaben.“ so Magg.

Seit Kurzem gibt es eine gesetzliche Neuregelung, die entsprechende Verordnungen deutlich erleichtert. Musste bislang in jedem Einzelfall eine 30 Prozent höhere Gefahr im Vergleich zu anderen Straßen nachgewiesen werden, gilt nun grundsätzlich Tempo 30 vor solchen Einrichtungen. Diese Geschwindigkeitsabsenkung kann auf einer Länge von bis zu 300m je Fahrtrichtung erfolgen. Hieraus ergeben sich für die Stadt Olching mögliche, ganzheitliche Problemlösungen: An der Feursstraße liegt z.B. das Nahversorgungszentrum mit Bushaltestelle innerhalb dieses Bereichs, auch in der Ludwigstraße könnte der Verkehrsüberweg integriert werden.

Aktuell lässt Bürgermeister Magg die entsprechende Anordnung für die genannten Bereiche durch das städtische Ordnungsamt prüfen. „Sollte die neue Rechtslage tatsächlich diese weiteren Verbesserungen der Verkehrssicherheit für unsere Jüngsten erlauben, werde ich die schnellstmögliche Umsetzung der neuen Tempo 30-Bereiche veranlassen.“ verspricht er.

 

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