Mandatswechsel im Olchinger Stadtrat – Vertrauensbruch gegenüber Wählern

2. Kommentar von Frau Dr. Isolde Kurz

„Nicht das Mandat bringt dich in den Landtag – die Liste bringt dich hinein.” Dieser Satz, der Herbert Wehner zugeschrieben wird, beschreibt ziemlich treffend das Spannungsfeld, um das es in Olching geht. Natürlich gilt in Deutschland das freie Mandat. Niemand fordert, dass Stadträte bei jeder Abstimmung an Weisungen gebunden sein sollen. Gerade die persönliche Verantwortung und Gewissensfreiheit gehören zu den wichtigen Grundprinzipien unserer Demokratie. Aber darum geht es hier nicht. Die eigentliche Frage lautet: Was bedeutet politische Fairness gegenüber den Wählerinnen und Wählern, wenn jemand über die Liste einer bestimmten Partei oder Wählervereinigung gewählt wird und unmittelbar danach die politische Zugehörigkeit wechselt? Im bayerischen Kommunalwahlrecht werden zweifellos Personen gewählt. Gleichzeitig treten diese Personen aber nicht im luftleeren Raum an. Sie kandidieren unter einem Namen, mit einem gemeinsamen Programm, einem politischen Profil und dem Vertrauen, das sich eine Partei oder Wählergruppe erarbeitet hat. Wer behauptet, die parteiliche oder weltanschauliche Einordnung spiele dabei nur eine nebensächliche Rolle, verkennt aus meiner Sicht die politische Realität kommunaler Wahlen. Viele Bürgerinnen und Bürger wählen eben nicht nur einzelne Namen, sondern auch eine politische Richtung und ein gemeinsames Programm. Deshalb bleibt mein Eindruck bestehen: Rechtlich mag ein solcher Wechsel zulässig sein. Politisch hinterlässt er dennoch einen schalen Beigeschmack. Denn Vertrauen entsteht nicht allein durch Gesetze, sondern durch Verlässlichkeit gegenüber denjenigen, die ihre Stimme gegeben haben. Die kontroversen Reaktionen auf meinen Leserbrief zeigen im Übrigen, dass dieses Thema die Menschen bewegt. Umso wichtiger wäre eine wirklich sachliche Diskussion.

Dr. Isolde Kurz

  1. Kommentar von Frau Dr.Isolde Kurz

Mit großem Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass der über eine unabhängige Wählervereinigung gewählte Stadtrat Josef Gigl in Olching unmittelbar nach der Wahl die Gruppierung verlassen hat, über deren Liste er in den Stadtrat eingezogen ist.

Rechtlich mag dieses Vorgehen durch das Prinzip des freien Mandats gedeckt sein. Politisch stellt es jedoch einen klaren Vertrauensbruch gegenüber den Wählerinnen und Wählern dar. Wer sich bewusst über eine bestimmte Liste zur Wahl stellt, profitiert vom Vertrauen, den Inhalten und der Glaubwürdigkeit dieser Gruppierung. Dieses Mandat unmittelbar nach der Wahl für eine andere politische Ausrichtung zu nutzen, widerspricht dem Geist demokratischer Repräsentation.

Gerade auf kommunaler Ebene, wo persönliche Integrität und Vertrauen eine besonders große Rolle spielen, ist ein solches Verhalten schwer nachvollziehbar. Es entsteht der Eindruck, dass Wählerstimmen instrumentalisiert wurden.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es nicht zumindest politische Selbstverpflichtungen geben sollte, ein Mandat in einem solchen Fall zurückzugeben.

Demokratie lebt nicht nur von Regeln, sondern vor allem von Vertrauen. Dieses Vertrauen wurde hier beschädigt – und dies in einer Zeit, da ein wachsender Vertrauensverlust gegenüber der Politik allgemein zu verzeichnen ist, der in Staatsverdrossenheit und einen Rechtsruck mündet. Personen wie dieser Stadtrat tragen daran eine Mitverantwortung.

Dr. Isolde Kurz, Olching

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6 Antworten zu Mandatswechsel im Olchinger Stadtrat – Vertrauensbruch gegenüber Wählern

  1. Harald Rohne sagt:

    Vielen Dank für die interessanten Beiträge. Mir stellte sich beim Lesen eine Frage: Wenn ich die Situation richtig verstehe, werden auf kommunaler Ebene Personen gewählt, die auf Listen stehen. Die Partei-Listen wären nach meinem Verständnis damit Mittel zum Zweck. Schließlich entscheiden 30 gewählte Stadträte und Stadträtinnen nach dem Mehrheitsprinzip über die vorgelegten Themen mit ja oder nein. Man gibt sich selbst Ausschüsse, um sich das Entscheiden einfacher zu machen. Es gibt keinen Fraktionszwang. Sollen nach Meinung der Autorin/ Autoren die Stadträte und Stadträtinnen nun nach Parteizugehörigkeit oder nach ihrem freien Willen entscheiden?

    • Michael Kircher sagt:

      Hallo lieber Harald,

      ich habe während meiner Amtszeit nach freiem Willen und Gewissen entschieden und mir den Groll von Dr.Tomas B. eingehandelt.

      Grüße Michael

  2. Alfred Münch sagt:

    So ein Unsinn, Dr.B.!!!

    Im Wahlkampf sind genau diese politischen Wolkenkuckucksheime ausgiebig thematisiert und debattiert worden und von Papa Gigl war dazu kein Wort zu hören!
    Der hätte weit vor dem Wahltermin die Möglichkeit gehabt, „seinen“ Wählern seine wahre politische Zukunftsidee zu verraten.
    Vertreter der Aiwangertruppe in Olchings Kommunalpolitik, als „Für Olching“-Kandidat in den Stadtrat „reingeschlichen“!
    Im Übrigen hätte auch jeder informierte Wähler ahnen bis wissen können, dass Papa Gigl sein oberstes Ziel stets weiter treiben wird:Sohn Maxi als Bürgermeister und er der „mehrheitssichernde“ Gschaftlhuber im Hintergrund.
    Blauäugig, wer das nicht kommen sah! Scheinheilig, wer da heute drumrum fabuliert!

  3. Dr. Tomas Bauer, Stadtrat in Olching sagt:

    Es gab und gibt schon immer Fraktionswechsel, nicht nur im Olchinger Stadtrat. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Deshalb unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Wechseln aus politischen Gründen und solchen aus persönlichen. Ein Zickenkrieg z.B. ist kein politischer Grund. Politisch begründete Wechsel können die Sitz- und damit die vom Wähler bestimmte Macht-Verteilung in den Stadtrats-Ausschüssen verändern, die persönlich motivierten Wechsel dürfen den Wählerwillen nicht verändern.
    Relevante politische Gründe konnte z. B. die grüne Stadträtin Dr. Jaschke für ihren versuchten Wechsel zur FO nicht anführen; deshalb bildet sie jetzt eine 2-er Ausschuss-Gemeinschaft mit einer Kollegin von der ÖDP.
    Für den Austritt des Stadtrates Gigl senior aus der FO sehe ich hingegen durchaus relevante politische Gründe. In dem mir bekannten Wahlprogramm der FO wurden die Mega-Projekte Neues Rathaus in der Paulus-Grube, Stadtbibliothek und großes Bürgerzentrum ebenda nicht propagiert. Genau diese unbezahlbaren Träumereien stellten aber der FO-Bürgermeister-Kandidat und ein vorderer Listenkollege gegen den erklärten Willen von Josef Gigl in den letzten Wahlkampf-Wochen in den Vordergrund der FO-Propaganda. Zudem versuchte die FO-Frakti0ns-Führung unmittelbar nach der Wahl eine Negativ-Koalition gegen den gewählten Bürgermeister und gegen die deutlich stärkste Stadtrats-Fraktion zu zimmern; was den Stillstand für Olching bedeutet bedeutet hätte. Das hat der Stadtrat Gigl senior, ohnehin auf der Kreistags-Liste der FWO (!), mit seinem Austritt aus der FO verhindert. Das sind mehr als respektable politische Gründe.

    • Karl Haschke, SPD-Stadtrat sagt:

      Die Kommentierung der Übertritte zweier Olchinger Stadtratsmitglieder thematisiert die Wirkung dieser Übertritte auf die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik und ihre Repräsentanten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, ob sachliche oder persönliche, letztlich also justiziable Gründe vorliegen, oder ob’s Übertritte schon immer gab, sondern ausschließlich um die politische Wirkung der beiden Fraktionswechsel – und die ist verheerend!

      Nun wären Aus- oder Übertritte für die Stärkeverhältnisse in den heutigen kommunalen Gremien und Parlamenten völlig unproblematisch, gäbe es nicht das ideengeschichtlich auf die Frühzeit des britischen Parlamentarismus zurückgehende sog. freie Mandat. Problematisch wird das freie Mandat nun deshalb, weil es in der Konsequenz ein mittlerweile sehr eigenartiges Konstrukt ist: Gewonnen wird es in der Regel von oder über Parteien, die es dann in einer vorher festgelegten (in Bayern durch den Wähler bestimmten) Abfolge an Parteimitglieder weitergeben, die, einmal Mandatsträger, dieses Mandat überall hin mitnehmen können!

      Im vorliegenden Fall führt nun die Freiheit (zur Mitnahme) des Mandats dazu, dass die sich aus der Kommunalwahl vom 08.03.2026 ergebenden Kräfteverhältnisse in den 10er-Ausschüssen auf den Kopf gestellt sind. Mit gerade einmal 2,4 % der Stimmen erhält die ödp genau so viele Ausschusssitze wie die FDP mit 2,7 %, die FO mit 18,5 %, die GRÜNEN mit 15,4 %: Alle vier Parteien erhalten je einen Sitz; hier besteht legislativer Handlungsbedarf.

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7 Antworten zu Mandatswechsel im Olchinger Stadtrat – Vertrauensbruch gegenüber Wählern

  1. Dr. Tomas Bauer, Stadtrat in Olching sagt:

    Es überrascht nicht, wenn ein SPD-ler die Partei höher bewertet als die von der Partei zwar aufgestellten, aber erst vom Bürger wirklich gewählten Stadträte.

    Die jetzige Rechts-Lage ist gut, richtig und bewährt: Die Partei stellt auf, der Wähler entscheidet. Der so gewählte Stadtrat hat das Mandat von beiden. Und im Konfliktfall geht das Wähler-Mandat vor. Das Mandat ist deshalb noch lange nicht ein persönliches Eigentum; es ist z.B. nicht auf einen anderen übertragbar, aber erst ist erst recht nicht Eigentum einer Partei. Zu Recht führt deshalb nur der politisch begründete Fraktions-Wechsel zu einer Änderung der Ausschuss-Zusammensetzung. Natürlich führt das wie jede Regelung zu schwierigen Abgrenzungen im Einzelfall.

    Aber welche gesetzliche Regelung wäre besser? Nur irgendeine Anpassung zu fordern, ohne eine Alternative anzubieten, ist zu dünn. Was wollen Sie anstelle des „freien Mandats aus der Steinzeit des Parlamentarismus“ setzen? Von wem würden z.B. in einem anderen Modell die Ausschuss-Sitze besetzt, wenn alle Fraktions-Mitglieder die Partei wechselten?

    Oder soll, wer aus Partei oder Fraktion austritt oder der , der aus seiner Partei ausgeschlossen wird, sein Mandat verlieren? Gerade die letzte Variante würde die kommunalpolitische Macht von den vom Bürger gewählten Stadträten auf nicht legitimierte Funktionäre verschieben.

    • Karl Haschke, SPD-Stadtrat sagt:

      Der legitime Verweis auf Wähler und Wählervotum schafft zwar enorme diskursive Vorteile (wer ist schon so verrückt, sich mit dem Wähler anzulegen), basiert aber auf einem wohl absichtlichen Fehlverständnis der Mechanik des bayerischen Kommunalwahlsystems. Wir alle wissen, je größer die Kommune, desto anonymer die Wahl und desto mehr nivellieren sich die Wahlergebnisse. Abgesehen von den jeweiligen BGM-Kandidaten und zwei, vielleicht drei „Matadoren“, die seit vielen Jahren (überall) dabei sind, bei Wind und Wetter auf dem Grünen Markt stehen, oder deren rote bzw. weiße Autos täglich durch Olching fahren, geben sich die Ergebnisse nicht mehr viel. Es zählt, und zwar in genau dieser Reihenfolge, das listenverändernde „den kenn ich“, „mit dem kann ich reden“, „den wähl ich“. Und wer einmal im Stadtrat ist, hat, wenn’s denn das Listenergebnis(!) hergibt, eine fast hundertprozentige Chance zum Wiedereinzug. Deshalb hat die Liste m.E. ganz einfach Vorrang!

      Diese Überlegungen haben aber genau wie Ihre Stellungnahmen, lieber Kollege Dr. Bauer, rein gar nichts zu mit der Intention der Zuschriften von Frau Dr. Kurz zu tun – und um die geht es ja eigentlich: Frau Dr. Kurz thematisiert das Verhalten von zwei alten und neuen Stadträten, deren Handeln sie als unmoralisch, ja, als Wählerverrat kritisiert (wobei Wählerverrat mein Begriff ist). Darauf gilt es zu antworten, lieber Herr Kollege; Formalismen mögen vielleicht juristisch interessant sein, führen aber hier ins Nichts, sind lediglich dazu geeignet, das Vertrauen in Wahlen und Politik weiter zu schwächen.

      Auf Ihre Frage nach Mandatsverlust wegen Fraktionswechsel gibt es nur ein klares Ja; der Nachrücker, den vom wechselnden Mandatar zumeist nur die größere Bekanntheit oder der Name trennt, steht in allen Gruppierungen schon bereit. Allermindestens aber hat der Fraktionswechsler Sitz und Stimme in den Ausschussgremien abzugeben.
      Darüber hinaus sollten Ausschussgemeinschaften nicht gestattet werden, die durch Fraktionswechsel zustande kommen; dafür haben Fraktionswechsler vom Wähler ganz bestimmt kein Mandat erhalten (hier wird die Eigentumsfrage in Bezug auf Mandate wieder interessant).
      Die „nicht legitimierten Funktionäre“, die Sie als Schreckensbild erwähnen, haben auf die in der Wahl festgelegte Listenreihung überhaupt keinen Einfluss mehr, sind also völlig unerheblich und maximal geeignet, polemische Vorteile im Diskurs zu erreichen.

      Eine letzte von Ihnen gestellte Frage, was, „wenn alle Fraktions-Mitglieder die Partei wechselten?“ Nehmen wir die CSU. Alle Mitglieder der CSU-Fraktion wechseln die Fraktion (mit und ohne Begründung). Dann hat die CSU-Fraktion niemand mehr in den Ausschüssen. Dann, lieber Herr Kollege, mach‘ ma halt ohne die CSU weiter!

  2. Karl Haschke, SPD-Stadtrat sagt:

    Doch, doch, lieber Herr Kollege Dr. Bauer, der legislative Handlungsbedarf ist sehr wohl gegeben! Es wäre umgekehrt auch sehr verwunderlich, wenn ein auf die Frühzeit des britischen Parlamentarismus zurückgehendes Institut wie das „freie Mandat“, das auch über Art. 38 GG Eingang in die bundesdeutsche Staatsorganisation gefunden hat, noch die gleiche, aus heutiger Sicht höchst fragliche Berechtigung und Gültigkeit hätte, wie seinerzeit in einem Großbritannien, das geprägt war von gesellschaftlichen Strukturen und einem Selbstverständnis der herrschenden Klasse, das politisches Handeln und Entscheiden mit bigotter Selbstverständlichkeit einer sehr kleinen Schicht begüterter, angeblich verständiger, älterer, weißer Männer zuordnete.

    Heute liegen die Dinge ganz wesentlich anders; seit über einem Jahrhundert bestimmen Parteien mit ihrer Programmatik und ihren Personalangeboten die politische Landschaft und es sind die Parteien, und eben nicht einzelne (Listen-)Kandidaten, die gewählt werden. Nur über ihre Parteien, die diese Mandate errungen haben, erhalten die Listenkandidaten also „ihr“ Mandat, das, einmal am Mann, der Frau, wie gewöhnlicher Besitz überall hin mitgenommen, wie Eigentum nach Gutdünken behandelt werden kann; eine fast 250 Jahre alte und völlig überlebte Vorstellung. Weil sich die politische Wirklichkeit so fundamental geändert hat, wäre es m.E. an der Zeit, wenn der Gesetzgeber darauf reagierte.

    Ihre Frage nach „gerechterer“ Verteilung der Ausschuss-Sitze geht nun insofern am Problem vorbei, weil es keine Frage der Gerechtigkeit ist, wenn die Sitzverteilung in Stadtrat und Ausschüssen dem Wählervotum folgt und Aus-, Ein- oder Übertritte von Mandatsträgern in den Ausschüssen folgenlos blieben – oder eben nicht: Die Bestimmungen der Bay. GO Art. 33 legen leider fest, dass lediglich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat dem Wahlergebnis unmittelbar zu folgen haben; die Besetzung und damit das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen bleibt jedoch der „Eigenverantwortlichkeit“, besser Willkür einzelner Mandatsträger überlassen, die, gedeckt durch das „freie Mandat“, niemandem mehr rechenschaftspflichtig sind und mit „ihrem“ Mandat nach Gusto verfahren können. Weil der Art. 33 GO geeignet ist, die sich aus der Wahl ergebenden Mehrheitsverhältnisse in Ausschüssen, wie geschehen, auf den Kopf zu stellen, besteht auch hier legislativer Handlungsbedarf.

    Natürlich wäre auch eine unveränderliche Regelung der Ausschussbesetzung entsprechend dem Wahlergebnis nicht perfekt, weil man die knapp 371.000 Stimmen, die in Olching abgegeben wurden, nicht ohne Rundungsverluste auf Zehner- oder Siebenergremien herunterbrechen kann; weil halbe Ausschusssitze oder 2,31 Stimmrechte nach den Prinzipien der Repräsentation nicht möglich sind, muss man sich halt annäherungsweise behelfen – oder wöchentliche Stadtversammlungen durchführen…
    Es würde dem Wahlergebnis und der politischen Sauberkeit jedenfalls ganz deutlich mehr entsprechen, wenn es für 2,4 % oder 2,7 % der Stimmen keinen, für 18,5 % oder 15,4 % jedoch zwei Ausschusssitz gäbe!

    Fazit: Mandate können wie vor fast 250 Jahren auch heute noch als nicht mehr rückholbarer immaterieller Besitz, als persönliches Eigentum auf Personen übertragen werden. Es ist m.E. überfällig, diese Relikte aus der Steinzeit des Parlamentarismus der Realität anzupassen.

    • Dr. Tomas Bauer, Stadtrat in Olching sagt:

      Es überrascht nicht, wenn ein SPD-ler die Partei höher bewertet als die von der Partei zwar aufgestellten, aber erst vom Bürger wirklich gewählten Stadträte.

      Die jetzige Rechts-Lage ist gut, richtig und bewährt: Die Partei stellt auf, der Wähler entscheidet. Der so gewählte Stadtrat hat das Mandat von beiden. Und im Konfliktfall geht das Wähler-Mandat vor. Das Mandat ist deshalb noch lange nicht ein persönliches Eigentum; es ist z.B. nicht auf einen anderen übertragbar, aber erst ist erst recht nicht Eigentum einer Partei. Zu Recht führt deshalb nur der politisch begründete Fraktions-Wechsel zu einer Änderung der Ausschuss-Zusammensetzung. Natürlich führt das wie jede Regelung zu schwierigen Abgrenzungen im Einzelfall.

      Aber welche gesetzliche Regelung wäre besser? Nur irgendeine Anpassung zu fordern, ohne eine Alternative anzubieten, ist zu dünn. Was wollen Sie anstelle des „freien Mandats aus der Steinzeit des Parlamentarismus“ setzen? Von wem würden z.B. in einem anderen Modell die Ausschuss-Sitze besetzt, wenn alle Fraktions-Mitglieder die Partei wechselten?

      Oder soll, wer aus Partei oder Fraktion austritt oder der , der aus seiner Partei ausgeschlossen wird, sein Mandat verlieren? Gerade die letzte Variante würde die kommunalpolitische Macht von den vom Bürger gewählten Stadträten auf nicht legitimierte Funktionäre verschieben.

    • Michael Kircher sagt:

      Lieber Karl,
      “ wer ist schon so verrückt sich mit dem Wähler anzulegen“ ein entlarvender Satz !
      Ich denke gerade als Politiker sollte man dafür einstehen wofür man angetreten ist auch wenn es für den Wähler unbequem wird. Siehe nur das „Reichsche Heizungsgesetz“ undurchsichtig und keiner weiß was es soll. Oder nimm deine eigene Partei ein Disaster zu dem was sie einmal war!

  3. Dr. Tomas Bauer, Stadtrat in Olching sagt:

    Lieber Herr Kollege Haschke, den legislativen Handlungsbedarf sehe ich nicht. Ausschüsse werden gebildet, um die Handlungsfähigkeit des Stadtrates sicherzustellen. Sie sollen soweit möglich die vom Wähler bestimmte Zusammensetzung des Stadtrates widerspiegeln. Da die Ausschüsse kleiner als der Stadtrat sind und da Stadträte – ähnlich wie wirkliche Menschen – nicht teilbar sind, muss auf- oder abgerundet werden. Dafür gibt es verschiedene Rechenweisen, die der Stadtrat selbst auswählt, nicht der Gesetzgeber vorgibt. Auch Ihre Partei, die SPD, hat in Olching keinen anderen Vorschlag unterbreitet. So kommt es, dass die Ausschuss-Gemeinschaften aus FWO und FDP sowie die aus ÖDP und der auf der grünen Liste gewählten, aber aus der Fraktion ausgetretenen immer noch Kreis-Grünen jeweils einen Sitz in den 10-er Ausschüssen erringen, die SPD mit 5 Mandaten 2 Sitze und die CSU mit 13 Mandaten 4 Sitze. Wie sollten die Ausschuss-Sitze Ihrer Meinung nach gerechter verteilt werden?

    • Karl Haschke, SPD-Stadtrat sagt:

      Doch, doch, lieber Herr Kollege Dr. Bauer, der legislative Handlungsbedarf ist durchaus gegeben, was ja allein schon deshalb kein Wunder wäre, weil das gesamte Konstrukt rund um den Art. 38 GG nicht auf so etwas zurückgeht, wie (vermeintlich) ewige Wahrheiten, die gerne dann bemüht werden, wenn man nicht mehr weiter weiß, sondern auf einem ganz bestimmten, bigotten Menschenbild beruht und eingebettet ist in eine historische Gesellschaft, in der es selbstverständlich war, dass ausschließlich begüterte, „verständige“, ältere, weiße Männer zu politischen Entscheidungsprozessen zugelassen waren.

      Die Frage nach einer „gerechteren“ Verteilung der Ausschusssitze trifft nicht das Problem, weil es nicht eine Frage der Gerechtigkeit ist, ob man dem in Wahlen erklärten Wählerwillen folgen will – oder eben nicht. Die Bay. GO tut das nicht, sondern folgt in Art. 33 vielmehr der Schimäre des sog. „freien Mandats“, das es den einzelnen Ratsmitgliedern überlässt, den erklärten Wählerwillen durch Fraktionswechsel über den Haufen zu werfen – oder eben nicht.

      Eine halbwegs zufriedenstellende Lösung der vorgestellten Frage läge m.E. darin, den Art. 33 GO so zu ändern, dass Aus-, Ein- oder Übertritte von Stadträten die Sitzverteilung und damit Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen nicht mehr zu ändern vermögen. Konkret: Wenn Stadträte das ihnen übertragene Mandat schon wie persönlichen Besitz überall hin mitnehmen und wie Privateigentum nach Gutdünken behandeln können, dann sollte ihr politisches (Fehl?-)Verhalten wenigstens nicht den in Wahlen erklärten Wählerwillen auf den Kopf stellen können. Dass auch dieses Verfahren Schwächen aufweist, liegt darin, dass „Stadträte (…) nicht teilbar sind“, d.h. dass es halbe Stadträte oder 2,61 Ausschusssitze nicht geben kann, will man das Prinzip der Repräsentanz nicht zugunsten womöglich wöchentlich stattfindender Stadtversammlungen aushebeln.

      Fazit: Wenn der Souverän in der Wahl entschieden hat, dann hat der einzelne Stadtrat daran nicht mehr zu rütteln; politische Diversität ist jedenfalls dann völlig inakzeptabel, wenn sie auch noch Auswirkungen auf die Kräfteverhältnisse hat, wie sie sich in Wahlen ergeben haben.

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