
2. Kommentar von Frau Dr. Isolde Kurz
„Nicht das Mandat bringt dich in den Landtag – die Liste bringt dich hinein.” Dieser Satz, der Herbert Wehner zugeschrieben wird, beschreibt ziemlich treffend das Spannungsfeld, um das es in Olching geht. Natürlich gilt in Deutschland das freie Mandat. Niemand fordert, dass Stadträte bei jeder Abstimmung an Weisungen gebunden sein sollen. Gerade die persönliche Verantwortung und Gewissensfreiheit gehören zu den wichtigen Grundprinzipien unserer Demokratie. Aber darum geht es hier nicht. Die eigentliche Frage lautet: Was bedeutet politische Fairness gegenüber den Wählerinnen und Wählern, wenn jemand über die Liste einer bestimmten Partei oder Wählervereinigung gewählt wird und unmittelbar danach die politische Zugehörigkeit wechselt? Im bayerischen Kommunalwahlrecht werden zweifellos Personen gewählt. Gleichzeitig treten diese Personen aber nicht im luftleeren Raum an. Sie kandidieren unter einem Namen, mit einem gemeinsamen Programm, einem politischen Profil und dem Vertrauen, das sich eine Partei oder Wählergruppe erarbeitet hat. Wer behauptet, die parteiliche oder weltanschauliche Einordnung spiele dabei nur eine nebensächliche Rolle, verkennt aus meiner Sicht die politische Realität kommunaler Wahlen. Viele Bürgerinnen und Bürger wählen eben nicht nur einzelne Namen, sondern auch eine politische Richtung und ein gemeinsames Programm. Deshalb bleibt mein Eindruck bestehen: Rechtlich mag ein solcher Wechsel zulässig sein. Politisch hinterlässt er dennoch einen schalen Beigeschmack. Denn Vertrauen entsteht nicht allein durch Gesetze, sondern durch Verlässlichkeit gegenüber denjenigen, die ihre Stimme gegeben haben. Die kontroversen Reaktionen auf meinen Leserbrief zeigen im Übrigen, dass dieses Thema die Menschen bewegt. Umso wichtiger wäre eine wirklich sachliche Diskussion.
Dr. Isolde Kurz
- Kommentar von Frau Dr.Isolde Kurz
Mit großem Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass der über eine unabhängige Wählervereinigung gewählte Stadtrat Josef Gigl in Olching unmittelbar nach der Wahl die Gruppierung verlassen hat, über deren Liste er in den Stadtrat eingezogen ist.
Rechtlich mag dieses Vorgehen durch das Prinzip des freien Mandats gedeckt sein. Politisch stellt es jedoch einen klaren Vertrauensbruch gegenüber den Wählerinnen und Wählern dar. Wer sich bewusst über eine bestimmte Liste zur Wahl stellt, profitiert vom Vertrauen, den Inhalten und der Glaubwürdigkeit dieser Gruppierung. Dieses Mandat unmittelbar nach der Wahl für eine andere politische Ausrichtung zu nutzen, widerspricht dem Geist demokratischer Repräsentation.
Gerade auf kommunaler Ebene, wo persönliche Integrität und Vertrauen eine besonders große Rolle spielen, ist ein solches Verhalten schwer nachvollziehbar. Es entsteht der Eindruck, dass Wählerstimmen instrumentalisiert wurden.
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es nicht zumindest politische Selbstverpflichtungen geben sollte, ein Mandat in einem solchen Fall zurückzugeben.
Demokratie lebt nicht nur von Regeln, sondern vor allem von Vertrauen. Dieses Vertrauen wurde hier beschädigt – und dies in einer Zeit, da ein wachsender Vertrauensverlust gegenüber der Politik allgemein zu verzeichnen ist, der in Staatsverdrossenheit und einen Rechtsruck mündet. Personen wie dieser Stadtrat tragen daran eine Mitverantwortung.
Dr. Isolde Kurz, Olching













Vielen Dank für die interessanten Beiträge. Mir stellte sich beim Lesen eine Frage: Wenn ich die Situation richtig verstehe, werden auf kommunaler Ebene Personen gewählt, die auf Listen stehen. Die Partei-Listen wären nach meinem Verständnis damit Mittel zum Zweck. Schließlich entscheiden 30 gewählte Stadträte und Stadträtinnen nach dem Mehrheitsprinzip über die vorgelegten Themen mit ja oder nein. Man gibt sich selbst Ausschüsse, um sich das Entscheiden einfacher zu machen. Es gibt keinen Fraktionszwang. Sollen nach Meinung der Autorin/ Autoren die Stadträte und Stadträtinnen nun nach Parteizugehörigkeit oder nach ihrem freien Willen entscheiden?
Hallo lieber Harald,
ich habe während meiner Amtszeit nach freiem Willen und Gewissen entschieden und mir den Groll von Dr.Tomas B. eingehandelt.
Grüße Michael
So ein Unsinn, Dr.B.!!!
Im Wahlkampf sind genau diese politischen Wolkenkuckucksheime ausgiebig thematisiert und debattiert worden und von Papa Gigl war dazu kein Wort zu hören!
Der hätte weit vor dem Wahltermin die Möglichkeit gehabt, „seinen“ Wählern seine wahre politische Zukunftsidee zu verraten.
Vertreter der Aiwangertruppe in Olchings Kommunalpolitik, als „Für Olching“-Kandidat in den Stadtrat „reingeschlichen“!
Im Übrigen hätte auch jeder informierte Wähler ahnen bis wissen können, dass Papa Gigl sein oberstes Ziel stets weiter treiben wird:Sohn Maxi als Bürgermeister und er der „mehrheitssichernde“ Gschaftlhuber im Hintergrund.
Blauäugig, wer das nicht kommen sah! Scheinheilig, wer da heute drumrum fabuliert!
Es gab und gibt schon immer Fraktionswechsel, nicht nur im Olchinger Stadtrat. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Deshalb unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Wechseln aus politischen Gründen und solchen aus persönlichen. Ein Zickenkrieg z.B. ist kein politischer Grund. Politisch begründete Wechsel können die Sitz- und damit die vom Wähler bestimmte Macht-Verteilung in den Stadtrats-Ausschüssen verändern, die persönlich motivierten Wechsel dürfen den Wählerwillen nicht verändern.
Relevante politische Gründe konnte z. B. die grüne Stadträtin Dr. Jaschke für ihren versuchten Wechsel zur FO nicht anführen; deshalb bildet sie jetzt eine 2-er Ausschuss-Gemeinschaft mit einer Kollegin von der ÖDP.
Für den Austritt des Stadtrates Gigl senior aus der FO sehe ich hingegen durchaus relevante politische Gründe. In dem mir bekannten Wahlprogramm der FO wurden die Mega-Projekte Neues Rathaus in der Paulus-Grube, Stadtbibliothek und großes Bürgerzentrum ebenda nicht propagiert. Genau diese unbezahlbaren Träumereien stellten aber der FO-Bürgermeister-Kandidat und ein vorderer Listenkollege gegen den erklärten Willen von Josef Gigl in den letzten Wahlkampf-Wochen in den Vordergrund der FO-Propaganda. Zudem versuchte die FO-Frakti0ns-Führung unmittelbar nach der Wahl eine Negativ-Koalition gegen den gewählten Bürgermeister und gegen die deutlich stärkste Stadtrats-Fraktion zu zimmern; was den Stillstand für Olching bedeutet bedeutet hätte. Das hat der Stadtrat Gigl senior, ohnehin auf der Kreistags-Liste der FWO (!), mit seinem Austritt aus der FO verhindert. Das sind mehr als respektable politische Gründe.
Die Kommentierung der Übertritte zweier Olchinger Stadtratsmitglieder thematisiert die Wirkung dieser Übertritte auf die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik und ihre Repräsentanten. Es geht also ausdrücklich nicht darum, ob sachliche oder persönliche, letztlich also justiziable Gründe vorliegen, oder ob’s Übertritte schon immer gab, sondern ausschließlich um die politische Wirkung der beiden Fraktionswechsel – und die ist verheerend!
Nun wären Aus- oder Übertritte für die Stärkeverhältnisse in den heutigen kommunalen Gremien und Parlamenten völlig unproblematisch, gäbe es nicht das ideengeschichtlich auf die Frühzeit des britischen Parlamentarismus zurückgehende sog. freie Mandat. Problematisch wird das freie Mandat nun deshalb, weil es in der Konsequenz ein mittlerweile sehr eigenartiges Konstrukt ist: Gewonnen wird es in der Regel von oder über Parteien, die es dann in einer vorher festgelegten (in Bayern durch den Wähler bestimmten) Abfolge an Parteimitglieder weitergeben, die, einmal Mandatsträger, dieses Mandat überall hin mitnehmen können!
Im vorliegenden Fall führt nun die Freiheit (zur Mitnahme) des Mandats dazu, dass die sich aus der Kommunalwahl vom 08.03.2026 ergebenden Kräfteverhältnisse in den 10er-Ausschüssen auf den Kopf gestellt sind. Mit gerade einmal 2,4 % der Stimmen erhält die ödp genau so viele Ausschusssitze wie die FDP mit 2,7 %, die FO mit 18,5 %, die GRÜNEN mit 15,4 %: Alle vier Parteien erhalten je einen Sitz; hier besteht legislativer Handlungsbedarf.