Kindertagesstättengebühren in der Stadt Olching: Tragfähiges und sozial ausgewogenes Gesamtkonzept

Pressemitteilung
11.02.2022
Kindertagesstättengebühren in der Stadt Olching:
Tragfähiges und sozial ausgewogenes Gesamtkonzept
Kurzfassung
Nach einer Gültigkeit von dann sechs Jahren sollen die Gebühren für die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) in Olching zu Beginn des Betreuungsjahres 2022/2023 neu festgelegt werden.
Nach einer umfassenden Neukalkulation und der Vorlage dieser an die Elternschaft wurde
eine über die Anforderung des Gesetzes hinausgehende intensive Beteiligung mit den
Elternbeiräten (EB) durchgeführt. Die von den EB eingegangenen schriftlichen
Stellungnahmen sowie die Ergebnisse und Beiträge aus zwei mit den EB durchgeführten
Runden Tischen flossen in den Entwurf eines neuen Kostenmodells ein.
Vonseiten der Stadtratsfraktionen ging ein gemeinsamer Antrag der CSU und SPD zur
Einführung eines BayKiBiG-Basis-Modells bei der Stadtverwaltung ein, sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Der Bürgermeister erhebt das vorgeschlagene BayKiBiG-Basis- Modell, das von ihm zusammen mit den Fachreferenten Herrn Gigl und Botzenhardt entwickelt wurde, zum Verwaltungsvorschlag.
Beim BayKiBig-Basismodell handelt es sich nicht um die Kostenberechnung nach BayKiBiG, die von der Stadtverwaltung im Dezember 2021 zur Diskussionsgrundlage an die EB versendet wurde.
Dieses stellt nun auf die staatlichen BayKiBiG-Basiswerte ab und ist damit ein faires, sozial verträgliches und transparentes Modell, das auch die Ausgabensteigerungen – zumindest im Bereich der Personalkosten – in der Zukunft abbildet (Dynamisierung). Der Elternanteil an den Gesamtkosten wird damit rund 19 % betragen. Von den übrigen 81 % der Kosten trägt der Staat rund 28 % und aus dem allgemeinen städtischen Haushalt kommen mehr als 50 %.
Im Bereich der Personalschlüssel soll darüber hinaus versucht werden, durch geringfügige
Veränderungen, wo möglich, ohne Qualitätseinbußen bei der Förderung und Betreuung der Kinder, die Ausgabenseite etwas zu dämpfen.
Um das gewünschte Ziel einer echten Kostenfreiheit für die Kinderbetreuung, insbesondere in Hort und Kindergarten, zu erreichen, wird der Freistaat Bayern aufgefordert, in diesem Bereich zu den bestehenden Förderungen weitere folgen zu lassen, die es allen Kommunen gleichermaßen – unabhängig von ihrer jeweiligen finanziellen Leistungskraft – erlaubt, diese Einrichtungen kostenfrei zu stellen.
Um einen regelmäßigen Austausch mit den gewählten und damit von der Elternschaft
legitimierten Elternbeiräte zu gewährleisten, soll zukünftig mindestens einmal im Jahr durch die Stadt zu einem Runden Tisch eingeladen werden.
Beraten wird der Stadtrat Olching die neuen Gebühren in der Sitzung des Hauptausschusses am 17.02. sowie in der Stadtratssitzung am 24.02.2022.
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Die Kindertagesstättengebühren in der Stadt Olching sollen gemäß neuer Satzung zum 1.
September 2022 im Mittel um 19 % zum aktuellen Gebührensatz, der seit 2016 unverändert Gültigkeit hat, angepasst werden.
Diese Erhöhung fußt auf der Einführung des BayKiBiG-Basiswert-Modells, das dem im
Rahmen der jährlichen staatlichen BayKiBig-Basiswertfestsetzung festgelegten Wert für die Kindergärten folgt.
Für den Hort muss gemäß BayKiBiG wegen erhöhtem Aufwand im Vergleich zum
Kindergarten ein Faktor von 1,2 und in der Krippe von 2,0 angelegt werden.
Diese neue Gebührenstruktur wird in den Kita-Jahren 2022/23 und 2023/2024 zu 90 % auf die Gebühren der NutzerInnen (Eltern) umgelegt, das heißt anfangs erhalten die Eltern einen Abschlag von 10 Prozent.
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 (01.09.2024) wird der dann gültige BayKiBiG-Basiswert vollständig umgelegt. Die Steigerung im Vergleich zum Jahr September 2022 wird dann prognostiziert zwischen 15 und 17 % betragen.
Dies entspricht dann einer regelmäßigen Dynamisierung, abgestellt auf die BayKiBiG-Werte, die wiederum auf die Tarifveränderungen im TVÖD Sozial- und Erziehungsdienst reagieren.
Damit werden die steigenden Kosten der Träger zumindest im Bereich der Personalkosten
fortgeschrieben, die allgemeine Teuerungsrate bleibt unberücksichtigt und muss durch den allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden.
Bürgermeister Andreas Magg: „Der sehr moderate Anpassungsvorschlag beweist, dass es
nicht, wie anhaltend behauptet wurde, zu massiven und unsozialen Gebührenerhöhungen
kommt, sondern konsequent der richtige Weg gegangen wurde, nämlich zunächst
Transparenz bei den Kosten und Einnahmen zu schaffen und dann, nach Beteiligung der
Eltern, ein tragfähiges und ausgewogenes Modell zu entwickeln und zum Beschluss
vorzulegen!“ Dies sei nun gelungen, so der Bürgermeister, der ausdrücklich den beteiligten
Fraktionen und den Referenten für deren Bemühungen dankt.
Die neue Gebührenstruktur nach dem BayKiBiG-Basiswert-Modell bedeutet eine
Kostendeckung durch den allgemeinen Haushalt der Stadt Olching von rund 2,2 Mio.
Euro (Vergleich zu den Vollkosten nach Abzug aller Einnahmen durch gesetzliche staatliche Förderung und gesetzlicher gemeindlicher Bezuschussung und neuem Elternanteil). Bzw. einen Anteil der Eltern ab 09/22 von rund 19 Prozent. Trotz Dynamisierung wird der Anteil bis 2026 wieder absinken, da sich die Kosten auch jenseits der Personalkosten erhöhen werden (siehe oben).
Die Gesamtsteigerung ab 09/2024 bleibt mit rund 30 % (zu den aktuellen Gebühren) hinter der Gehaltsentwicklung im Bereich des einschlägigen Tarifvertrags TVÖD SuE von + 22 % und der Großraumzulage von + 12% (seit der letzten Kalkulation 2015 bis einschließlich 2022) zugunsten der GebührenzahlerInnen zurück.
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Aufgrund der unsicheren gesamtwirtschaftlichen Lage sowie den zu erwartenden weiteren
überproportional ansteigenden Kosten in den Bereichen Energie, Unterhalt, Beschaffungen und Dienstleistungen (Reinigung u.ä.) sind die Anpassungen der Gebühren in dieser moderaten Höhe nicht ausreichend um auch zukünftig mittels eines gesicherten und gegenfinanzierten Haushalts dem Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung und Bildung umfassend Rechnung zu tragen und Angebote ggf. auszubauen.
Daher müssen auch im Betrieb der Kindertagesstätten konkrete Vorschläge diskutiert
werden, die die Steigerungen auf der Ausgabenseite in Zukunft dämpfen. Als eine
Maßnahme wird daher angestrebt, schrittweise den durchschnittlichen Personalschlüssel der Kitas in städtischer Trägerschaft anzupassen.
Der Personalschlüssel lag mit 1:8,76 im Bereich der städtischen Einrichtungen unter denen der anderen Träger in Olching mit bis zu 1:10,2. Gleiche Gebühren in der Stadt sollen auch die gleiche Qualität in der Betreuung bzgl. der Ausstattung mit gutem und qualifiziertem Personal erreichen. Der Bayernschnitt lag in 2020 bei 1:9,22. Die Empfehlung des bayerischen Sozialministeriums liegt bei 1:10, der gesetzliche Mindeststandard liegt bei 1:11.
Ab dem Jahr 2022 soll daher der Schlüssel, wo vertretbar möglich, moderat angepasst
werden, um 0,2 Punkte pro Jahr. Hierdurch können Ausgaben in Höhe von rund 70.000 € pro Jahr eingespart werden. Die tarifliche Bezahlung sowie die Großraumzulage sowie weitere freiwillige Arbeitgeberleistungen können damit weiterhin gewährt werden, wie auch die gute Ausstattung, der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Einrichtungen.
Darüber hinaus wird der Freistaat Bayern zuständigkeitshalber aufgefordert, insbesondere
im Bereich der Horte und Kindergärten aufgrund des
Bildungsauftrags, der in diesen Einrichtungen geleistet wird, die Eltern von den Gebühren
gänzlich zu befreien. Für eine Stadt wie Olching ist dies aufgrund ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit alleine leider nicht möglich.
Insbesondere bei den Kindern unter 3 Jahren wird auf die bereits vorhandenen staatlichen
Förderungen – als Subjektförderung – hingewiesen. Diese setzen sich aus dem Bayerischen Familiengeld und dem sog. Krippengeld zusammen. Während das Krippengeld (100€) nur die Familien erhalten, die Kinder in Betreuungseinrichtungen und ein zu versteuerndes Familieneinkommen von unter 65.000 € haben (bei 2 Kindern), erhalten alle Eltern mit Kindern, unabhängig von der Betreuungsform, pro Kind im Alter von 1 und 2 Jahren 250 € pro Monat, ab dem 3. Kind 300 €.
Für besondere Lebensumstände und erhöhten Förderbedarf auf Eltern- wie auch Kinderseite bietet das Landratsamt im Rahmen der Jugendhilfe individuelle Zuschussmodelle an.
Darüber hinaus kann die Kinderbetreuung steuerlich anteilig geltend gemacht werden.
Gebührenbeispiele:
Kindergarten 7 bis 8 Std./Tag
(160 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):
Aktuell: 157 €
Neu ab 01.09.22: 210 € – 10 % ! 189 € abzüglich 100 € staatliches Kiga-Geld: 89 €
(tatsächliche Gebühr) ! 0,56 € pro Betreuungsstunde
Hort 4 bis 5 Std./Tag
(100 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):
Aktuell: 126 €
Neu ab 01.09.22: 157 € – 10 % ! 141 € (tatsächliche Gebühr)
! 1,76 € pro Betreuungsstunde
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Krippe 6 bis 7 Std./Tag
(140 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):
Aktuell: 283 €
Neu ab 01.09.22: 366 € – 10 % ! 329 € abzüglich 250 € staatliches Bay. Familiengeld (bei 3
Kindern 300 €): 79 € (tatsächliche Gebühr)
! 0,56 € pro Betreuungsstunde
➔ Bei Berechtigung Krippengeld: 329 € – 100 € Krippengeld – 250 € Familiengeld
! „Überschuss“ 21 € (also kostenfrei!)
Kurz erläutert wird im Folgenden noch das Bayerische Familiengeld, das laut Bayerischer
Staatsregierung seit August 2018 den Familien die Wahlfreiheit geben soll, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen (damit Zuschuss zur häuslichen Betreuung ggf. unter Aufgabe der eigenen Berufstätigkeit) oder in eine Betreuungseinrichtung (Krippe u.ä.) geben und damit anteilig die Kosten subventioniert werden.
Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung im Rahmen des Bayerischen Krippengeldes.
Das ist das Bayerische Familiengeld
(Quelle: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/fragen/index.php)
Was sind die Ziele des bayerischen Familiengeldes?
Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben. Wir erkennen die
Erziehungsleistung der Eltern an und zeigen unsere Wertschätzung. Eltern sollen für eine
gute frühkindliche Förderung ihres Kindes sorgen können.
Das bayerische Familiengeld steht für Wahlfreiheit:
Alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Betreuung. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt: Der Freistaat Bayern unterstützt damit alle Eltern, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen.
Denn Eltern wissen selbst am besten, welche Betreuung für ihr Kind am förderlichsten ist.
Mit dem bayerischen Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern, die zwei Jahre Familiengeld beziehen, insgesamt mehr Geld als mit den früheren Leistungen, dem
Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld, zusammen.
Wer profitiert davon und in welcher Höhe?
Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern.
Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit
mehreren Kindern profitieren.
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro.
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Das Familiengeld wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit seit September
2018 gezahlt.
Muss ich das bayerische Familiengeld beantragen?
Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern bereits
Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen Antrag stellen. Der
Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für rund 99 % der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden erforderlich.
Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Das Familiengeld ist auch für einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern ein echtes „Mehr“, denn es wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

 

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