Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CSU-Fraktion beantragt:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Olching erlässt für den Grünanger im Schwaigfeld eine bußgeldbewährte Benutzungssatzung. In ihr sind die Benutzungsmöglichkeiten im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit großzügig zu regeln und nur die Tätigkeiten – ggf. nach Tageszeit gestaffelt – zu verbieten, die Anwohner und Passanten in unzumutbarer Weise belästigen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und die öffentliche Anlagen mehr als unvermeidbar beeinträchtigen.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob und ggf. wie durch bauliche oder gärtnerische Maßnahmen die Missbrauchswahrscheinlichkeit verringert und die Sicherheit auf dem Grünanger und seinem Umfeld verbessert werden kann.
3. Die Tätigkeit des Sicherheitsdienstes wird intensiviert, insbesondere in den Nächten am Wochenende und vor Feiertagen.
Begründung:
Generell: Bereits vor geraumer Zeit befasste sich der Stadtrat mit der Situation am Grünanger im Schwaigfeld. Damals standen Belästigungen durch Hunde im Fokus der Beratungen. Der Stadtrat entschied damals, von einer zwingenden Satzung abzusehen und eine Verbesserung der Situation durch unverbindliche Hinweistafeln zu versuchen.
Die Erfahrung zeigt leider, dass dieses milde Mittel nicht ausreicht, um die Missstände zu beseitigen. Zudem nehmen neuerdings Belästigungen durch massenhaften Alkoholkonsum und ruhestörende Partys mit all ihren Hinterlassenschaften zu. In einem der Zugangsbereiche fühlen sich Fußgänger durch herumlungernde und pöbelnde Jugendliche gefährdet.
Aus einem Lästigkeitsproblem ist somit ein Sicherheitsproblem geworden. Die beantragten Maßnahmen sind deshalb notwendig, um sicherzustellen, dass sich unsere Bürger am Grünanger wieder sicher und wohl fühlen können.
Zu 1. Die Polizei führt zwar vermehrte Kontrollen durch, für ein nachhaltiges Eingreifen fehlt ihr nach eigener Aussage jedoch eine wirksame (ortsrechtliche) Satzung/Verordnung, die die Benutzung des Grünangers regelt.
Abhilfe ist also nur mit Hilfe einer einschlägigen Grünanger-Satzung möglich. Sie soll die Benutzungsmöglichkeiten großzügig regeln, aber alle Tätigkeiten, und nur die, verbieten, die Anwohner und Passanten in unzumutbarer Weise belästigen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und die öffentlichen Anlagen mehr als unvermeidbar beeinträchtigen. Für Zuwiderhandlungen ist ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz androhen.
Zu 2. Möglicherweise können ergänzend bauliche und pflanzliche Maßnahmen die geschilderten Missbräuche eindämmen und/oder die Folgen für die Anwohner in mindern.
Zu 3. Der von der Stadt beauftragte Sicherheitsdienst wird von den Anwohnern insbesondere nachts, also während der Hauptstörungen, als ineffektiv erlebt. Auch ihm wird eine Benutzungssatzung mit Verbotstatbeständen ein wirksameres Einschreiten ermöglichen.
gez.
Martina Drechsler
Maximilian Gigl
Dr. Tomas Bauer
Stadträte
Wir haben nachgeschaut:
Im Juli 2014 wurde gegen die Stimmen der SPD und des Bürgermeisters sowie einer weiteren Stadträtin eine Parksatzung für den Grünanger im Schwaigfeld von der Stadtratsmehrheit abgelehnt.
Soweit zur Weitsicht derer, die heute Missstände beklagen und von Bürgermeister und der Verwaltung, die damals handeln wollten, nun umgehendes Handeln verlangen.
Da hätten wir bereits vier Jahre zur Verbesserung der Situation kommen können, wenn damals nicht von denen blockiert worden wäre, die heute Vorwürfe erheben oder Unzulänglichkeiten beklagen. Mosern ist keine Zukunftsgestaltung!!!
Habe ich da eine völlig falsche Erinnerung, oder war es nicht gerade die CSU-Fraktion, die bei einer vergleichbaren Diskussion in 2014 (?) die exakt gegenteilige Haltung vertrat und eine sinnvolle Ordnung der Verhältnisse für den Grünanger verhinderte?
Falls ich mich nicht völlig falsch erinnere, haben wir damit auch ein lokales Beispiel dafür, wie die CSU immer wieder dazu ansetzt, die eigenen Mängel und Versäumnisse zur Profilierung für eine „rosig schwarze Zukunft“ zu benutzen.
Da muss ich nun mal schaun, ob es was zum Nachlesen in den Stadtprotokollen gibt.