Bürgermeister Magg: Verkaufsoffene Sonntage sollten in Pandemiezeiten auch ohne Markt möglich sein

In Bayern ist die Öffnung der Geschäfte an Sonntagen an einen besonderen Anlass geknüpft. Ein verkaufsoffener Sonntag ohne einen Anlass wie einen Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung, die einen Besuchermagneten darstellt, ist nicht zulässig.

„Genau das ist in Pandemiezeiten ein Problem“, so Bürgermeister Andreas Magg. „Selbstverständlich wird keine Kommune aktuell einen großen Markt oder ähnliches planen. Aber eine reine Öffnung der Geschäfte in einer Stadt an einem Sonntag, an dem ohnehin ein Marktsonntag vorgesehen war, würde zu einer Entzerrung der Kundenströme führen und würde den Ladeninhabern einen zusätzlichen Verkaufstag ermöglichen. Gerade in der derzeitigen Situation ist das eine Überlegung, die wir anstellen müssen. Wir wollen ja in keinem Fall an Sonntagen grundsätzlich aufmachen, aber an Tagen, an denen Kommunen seit Jahrzehnten verkaufsoffene Sonntage abhalten, wünsche ich mir jetzt in der Pandemie eine flexiblere Handhabung.“

In Olching ist für den 2. Mai 2021 ein Marktsonntag geplant. Die Stadt Olching geht zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass der Markt stattfinden kann, würde aber gern eine Öffnung der Geschäfte für den Einzelhandel ermöglichen, falls die Inzidenzzahlen dies zulassen. In Nicht-Pandemiezeiten finden in Olching pro Jahr für gewöhnlich zwei Marktsonntage statt, einer im Frühjahr, einer im Herbst.

Im § 14 des Ladenschlussgesetzes ist geregelt, dass Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr geöffnet sein dürfen, aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen.

Das sind aber genau die Märkte und Veranstaltungen, die nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wahrscheinlich noch auf absehbare Zeit nicht stattfinden dürfen.

Die Corona-Pandemie macht dem Einzelhandel massiv zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund der mit der Corona-Pandemie einhergehenden massiven Einbußen des Einzelhandels gegenüber dem Online-Handel würde der Bürgermeister eine großzügigere Auslegung des §14 des Ladenschlussgesetzes befürworten, die Ladenöffnungen auch an Sonntagen ermöglicht.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Länder aufgefordert, in ihren Ladenschlussgesetzen dem Einzelhandel an möglichst vielen Sonntagen die Öffnung zu erlauben. Auch der bayerische Ministerpräsident Dr. Söder hat in einer Regierungserklärung vom Februar 2021 verkündet, dass er sich „drei bis vier Sonntage als zusätzliche Perspektive“ vorstellen kann.

Aus Sicht der Stadt Olching ist es ein Problem, dass aktuell die großen Internetanbieter von der Pandemie profitieren, und zwar auf Kosten des Einzelhandels vor Ort. Gegen verkaufsoffene Sonntage wird oft argumentiert, sie erhöhten die Kaufkraft nicht, es komme nur zu einer Verschiebung. „Aber gerade diese Verschiebung beziehungsweise Entzerrung, die in Pandemiezeiten ja gut ist, könnte doch eine Chance für die Einzelhändler vor Ort sein. Es wäre doch schön, wenn wir ihnen dem Umsatz bescheren könnten und nicht den Internetriesen“, erklärt Bürgermeister Magg.

In jedem Fall ruft Bürgermeister Magg die Olchingerinnen und Olchinger auf, die aktuellen Einkaufsmöglichkeiten vor Ort über Termine wahrzunehmen und damit den Einzelhandel in der Stadt zu unterstützen. Denn: „Olching ist eine Einkaufsstadt und das soll auch so bleiben.“

Dieser Beitrag wurde unter Corona, Gewerbe abgelegt und mit verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert