Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes Paulusgrube

1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Paulusgrube“
Hier: Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Olching hat in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2020 den Entwurf zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Paulusgrube“ gebilligt. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein maßgebliches Attraktivieren des Bahnhofsumfeldes mit Schaffung von Flächen für u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistung/Gewerbe und Verwaltung zu schaffen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind zu dem o. g. Bauleitplan ergänzend verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

  • Zum Thema Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz:
    • Naturschutzfachliche Vorabschätzung, Dipl. Ing. K. Burbach, Marzling v. 02.11.2016
    • Stellungnahme des Landratsamtes Fürstenfeldbruck v. 25.07.2017
    • E-Mail des Landesbundes für Vogelschutz v. 25.04.2018
  • Zum Thema Immissionen (Lärm, elektromagn. Felder, Erschütterungen):
    • Immissionstechnische Untersuchung, Möhler+Partner Ingenieure AG, München, Bericht Nr. 700-5425-1 Dezember 2019
    • Immissionstechnische Untersuchung Elektromagnetische Felder, Möhler+Partner Ingenieure AG, München, Bericht Nr. 700-3679-EMF-Stufe 2 v. Oktober 2012
    • Erschütterungstechnische Untersuchung, Möhler+Partner Ingenieure AG, München, Bericht Nr. 700-3679-ER-Stufe 2 v. Oktober 2012
    • Stellungnahmen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck v. 25.07.2017, v. 16.05.2018
  • Zum Thema Abfall, Altlasten, Boden, Wasserrecht, Grundwasser, Ver-/Entsorgung, Überschwemmungsgebiet, wildabfließendes Wasser, Niederschlagswasserbeseitigung:
    • Stellungnahmen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck v. 25.07.2017, v. 21.09.2017
      und v. 16.05.2018
    • Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes München v. 11.07.2017, v. 27.03.2018
    • Baugrunduntersuchung, IBQ Ingenieurgesellschaft v.04.02.2015
    • Bodenuntersuchung nach LAGA, IBQ Ingenieurgesellschaft v. 30.05.2014
  • Zum Thema Verkehr/Erschließung:
    • Verkehrsgutachten, Schlothauer & Wauer, Haar, Version 3.0 v. 07.02.2020

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG v. 20.05.2020, BGBl. I S. 1041) wird die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Olching unter

http://www.bekanntmachungen.olching.de

in der Zeit vom 24.06.2020 bis einschließlich 31.07.2020 einsehbar und abrufbar.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG sind die Unterlagen in Papierform im Rathaus nach vorheriger Anmeldung zu folgenden Zeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 – 18.30 Uhr
einsehbar.

Die Einsichtnahme im Rathaus ist aus Hygiene- und Vorsorgegründen beschränkt. Die Unterlagen werden in einem gesonderten Raum ausgestellt, der nur von einer begrenzten Personenzahl gleichzeitig betreten werden darf. Sie können sich zur Einsichtnahme telefonisch unter 08142/200-0, -1312, -1320 oder per E-Mail unter bauverwaltung@olching.de anmelden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Mitarbeiter*innen per E-Mail (bauverwaltung@olching.de) oder telefonisch (200-1320) für Fragen und zur Erläuterung zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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