Sehr geehrter Bürgermeister,
wir beantragen, der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt erstattet allen Mietern der städtischen Wohnungen die Mehrkosten, die ihnen durch die Umstellung auf Fernwärme-Lieferungsverträge entstanden sind.
2. Die Stadtverwaltung berechnet die Wärme-Kosten am besten so, als wäre die damalige Umstellung auf die Fernwärme kostenneutral erfolgt. Preisänderungen erfolgen auf der Basis der so errechneten Arbeits- und Messpreise.
3. Der Stadtrat genehmigt die Entscheidung, die Kosten für die Grundpreise nicht in Rechnung zu stellen.
4. An den Kosten zu 1. bis 3. sind die Stadtwerke entsprechend ihrer Verantwortung zu beteiligen. Bleibt ein Restschaden, sind Schadensminderungen zu prüfen.
5. Die Stadt erstattet diejenigen Umlageausfall-Wagnisse, die sie seit 2014 zu Unrecht berechnet hat.
6. Die Stadtverwaltung überprüft, soweit noch nicht korrigiert, die Nebenkosten-Abrechnungen, bei denen auffallende Verbrauchsmengen abgelesen oder geschätzt(!) wurden.
7. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über die Erhöhung der
Hausmeisterkosten bei den städtischen Wohnungen.
8. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über die Kalkulation der Antennen- Kosten bei den städtischen Wohnhäusern.
9. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat über die Heizkostenentwicklung in den sonstigen städtischen Gebäuden (Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, Rathaus).
Begründung:
Mit der Umstellung auf die – grundsätzlich ökologische – Fernwärme 2016 stiegen in den städtischen Wohnungen die Kosten für Heizung und Warmwasser pro Verbrauchseinheit(!) um durchschnittlich 102,75 %, ohne Grundpreis um 52,71 %. Nach einer Aufstellung der Stadtwerke betragen die kumulierten Mehrkosten 175.203,47 €, ohne Ersparnisse 132.361,39 €.
Zudem stiegen die Hausmeisterkosten in den meisten Häusern deutlich.
Zu 1. und 2. Bei der Umstellung auf Fernwärme ist – wegen Einsparungen des Vermieters – gesetzlich Kostenneutralität geboten.
Zu 3. Die Entscheidung, die Grundpreise nicht in Rechnung zu stellen, war sachlich richtig. Sie hätte jedoch, da politisch wichtig, aber weder zeitlich dringlich noch laufende Verwaltung, vom Stadtrat getroffen werden müssen.
Zu 4. Im Vertragsverhältnis Fernwärmelieferung versprachen die Stadtwerke Kooperation, Einsparungen und Effizienz. Darin könnte eine Garantiezusage liegen.
Zu 5. Allen Mietern wurde ein Umlageausfallwagnis in Höhe von 2 % abgefordert. Das ist bei Wohnungen, die keiner Sozialbindung mehr unterliegen, unzulässig.
Zu 6. Ein Ablesefehler wurde bei drei Wohnhäusern bereits entdeckt. Einzelne Schätzungen erscheinen nicht plausibel
Zu 7. Die Hausmeister-Kosten wurden deutlich erhöht. Dem Stadtrat ist zu berichten, ob diese Erhöhung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprochen hat.
Zu 8. Die Kosten für die Gemeinschaftsantennen betragen pro Haus mehrere tausend Euro jährlich. Es ist zu prüfen, ob die Kosten wirtschaftlich sind.
Zu 9. Der Stadtrat muss vor möglichen Entscheidungen die Sachlage kennen.
gez.
Dr. Tomas Bauer
Maximilian Gigl
Josef Neumaier
Mitteilungsservice
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