Antrag der CSU-Fraktion zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 79, „Raum Schulhaus“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der CSU-Fraktion beantragen wir, der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat stimmt der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 79 „Raum Schulhaus“ nur zu, wenn
1. die nördlich, parallel zur Bahnlinie geplanten Wohnblöcke (im Plan als Haus 1 bezeichnet) von derzeit geplanten 5 Vollgeschossen plus Dach um ein Vollgeschoss auf 4 + D. reduziert werden und
2. die mit einem Stellplatzschlüssel 1 zu 1 + 5 % für Besucher ausgewiesenen Stellplätze zumindest in ihren Ausmaßen der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Olching entsprechen.
Begründung:
Zu 1. Die Sitzungsvorlage der Verwaltung zeigt auf, in wie vielen Belangen, Siedlungsdichte/Maß der Nutzung, Abstandsbestimmungen, Lärmimmission und Umweltschutz das Vorhaben den sonst üblichen Maßgaben widerspricht. Die mögliche Lärmreflexion durch ein so hohes Gebäude auf die gegenüberliegende Seite der Bahn ist nicht einmal geprüft worden. Das muss im Rahmen der weiteren Anhörung durchgeführt werden.
Im Hinblick auf eine Verdichtung in der Nähe des S-Bahnhofes und im Hinblick auf die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, kann man manche Kompromisse machen. Sie dürfen aber nicht das gesamte Gefüge des Ortsteiles sprengen. Die derzeit an diesem engen Platz geplante Größe des Vorhabens sowie die Anzahl der Wohnungen überschreitet den Rahmen des auch für die Nachbarschaft Erträglichen. Ein Geschoss weniger verringert diese Belastungen.
Mit der Reduzierung kann eine proportionale Reduzierung der Anzahl der EOF- Wohnungen einhergehen. Die sonstigen Rahmenbedingungen wie die Mitfinanzierung der Verlegung der Stromtrasse bleiben.
Die von uns beantragte Geschosszahl ist auch ein Kompromiss zwischen den im Stadtrat vertretenen Auffassungen, die von 3 + D bis zu 5 + D reichen.
Zu 2. Der derzeit geplante Stellplatzschlüssel entspricht nicht den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Olching. Wenn man auch im Hinblick auf die Nähe der S-Bahn mit der Anzahl der Stellplätze die Norm unterschreiten kann, gibt es keinen Grund dafür, die Größe der ohnehin unternormal wenigen Stellplätze zu reduzieren. Zu kleine Stellplätze würden nicht angenommen; die dort nicht geparkten Autos würden die ohnehin wenigen Park & Ride Plätzen der S-Bahn blockieren.
Dr. Tomas Bauer
Maximilian Gigl

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