An den
Ersten Bürgermeister der Stadt Olching oder Vertreter im Amt
Antrag zum Management der städtischen Wohnungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen, der Stadtrat möge beschließen:
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, beim Management der städtischen Wohnungen unter anderem die folgenden Grundsätze zu beachten:
1. Die Stadt Olching erhöht schrittweise(!) und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Mieten aller städtischen, auch der Sozial-Wohnungen im Rahmen derer spezieller Regelungen auf die ortsübliche Markt- bzw. zulässige Sozial-Miete, natürlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Erhaltungszustandes.
2. Die Stadt bietet jedem Mieter an, nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für eine Subjekt-Förderung nach dem bayerischen Wohnraumförderungsrecht erfüllt. In Höhe des (fiktiven) Förderbetrages reduziert die Stadt die Vertrags-Miete.
Wie bei den staatlichen Förderprogrammen weist der Mieter, z. B. alle zwei Jahre, seine Berechtigung für einen Miet-Nachlass nach.
3. Die Stadt beschließt für die Vergabe städtischer Wohnungen an städtische Bedienstete Regeln, die sich an den Grundsätzen für bayerische Staatsbediensteten-Wohnungen orientieren. Dabei ist zu prüfen, inwieweit haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von gemeinnützigen Organisationen, die wir in Olching besonders brauchen, einbezogen werden können.
Begründung:
1. Die Mieten im Großraum München sind im großen Ganzen das marktwirtschaftlich richtige Ergebnis einer Knappheit angesichts rapide steigender Nachfrage. Letztere ist die Kehrseite des Erfolges unserer Region, aber auch die Folge massiver Einwanderung. Alle Versuche, durch groß angelegten kommunalen Wohnungsbau das allgemeine Mietniveau zu senken, sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein; sie führen zudem zu noch mehr Zuzug. Für die vielen Haushalte, die die Markt-Mieten nicht mehr bezahlen können, muss ein besonderer Sektor innerhalb des allgemeinen Wohnungsmarktes gesichert werden, durch Neubau einerseits und durch eine neue Politik für die Bestandswohnungen andererseits.
2. Olching hat ca. 230 kommunale Mietwohnungen. Sie dienen der
– Bereitstellung von Wohnungen für Haushalte, die sich am freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können,
– in begrenztem Umfang auch der Bereitstellung von Wohnungen für Bedienstete, an deren Gewinnung ein besonderes öffentliches Interesse besteht, und nicht zuletzt der
– Erzielung angemessener Renditen. Aus diesen sind der Unterhalt und der Neubau städtische Wohnungen zu finanzieren. Auf das Ziel angemessener Renditen darf – auch im Interesse aller Steuerzahler – nur dann und nur insoweit verzichtet werden, wie die ersten beiden Ziele angestrebt und auch erreicht werden.
3. Derzeit erzielt die Stadt für ihre Wohnungen nur eine Rendite von ca. 0,4 Prozent. Die Mieten liegen nach den Angaben der Stadtverwaltung deutlich unter den Vergleichsmieten. Gleichzeitig kann die Verwaltung nicht angeben, wie viele städtische Mieter sich am freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen könnten. Die Fehlbelegung dürfte daher hoch sein.
Fehlbelegungen begünstigen die Falschen. Sie entziehen der Stadt die Mittel, um ihre Wohnungen angemessen in Stand halten und neue Wohnungen bauen zu können. Alle bisherigen Versuche, Fehlbelegungen zu verhindern, sind gescheitert. Es ist rechtlich nicht möglich, von den Mietern Einkommensnachweise zu verlangen und selbst wenn, wäre es nicht zulässig, von Fehlbelegern eine höhere Miete zu verlangen.
4. Deshalb müssen wir eine neue Politik für die Bestandswohnungen starten!
Für Neubauten gibt es staatliche Programme im Rahmen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Viele von ihnen kombinieren Objektförderung (Subvention von Gebäuden) mit Subjektförderung (Subvention von Haushalten). Sie berücksichtigen, ähnlich wie das Wohngeld, die Preise und das Haushaltseinkommen. Allerdings gehen sie weiter als die Wohngeld-Förderung. Diese Prinzipien lassen sich auch für die kommunale Wohnungspolitik der Bestandswohnungen in Olching fruchtbar machen.
Die Stadt erhöht im zulässigen Maß die Mieten der städtischen Wohnungen auf die Vergleichsmiete. Gleichzeitig bietet die Stadt jedem Mieter an, nachzuweisen, dass er die subjektiven Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung, z.B. nach dem Wohnraumförderungsgesetz, erfüllt. In Höhe des (fiktiven) Förderbetrages reduziert die Stadt die Vertrags-Miete, soweit nicht das Wohngeld greift.
Damit werden alle Mieter, die sich am freien Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, aber auch nur diese, in den gleichen Genuss wie bei einer staatlichen Neu-Bau-Förderung kommen. Von den anderen erzielt die Stadt die ortsübliche Marktmiete und könnte so mehr in Erhalt und Neubau kommunaler Wohnungen investieren. Gleichzeitig gibt es einen stärkeren Anreiz, eine im Lauf der Zeit zu groß gewordene Wohnung gegen eine preiswertere zu tauschen.
5. Schon bisher werden günstige städtische Wohnungen an städtische Bedienstete vergeben, allerdings ohne feste Regeln. Es bietet sich daher an, die bereits bewährten und sozial gerechten Regelungen des Freistaates Bayern für Staatsbediensteten- Wohnungen sinngemäß auf die Vergabe der Wohnungen für städtische Bedienstete anzuwenden.
Wir brauchen aber nicht nur Erzieherinnen für die städtischen Kindergärten, sondern auch für die gemeinnützigen. Beide erfüllen den gleichen öffentlichen Auftrag im Interesse der Bürger. Außerdem brauchen wir Feuerwehrleute, die Olching bei Gefahren schützen. Deshalb sollen haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen, die wir in Olching besonders brauchen, in die Regelungen einbezogen werden.
gez.
Andreas Hörl, Dr. Tomas Bauer
Stadträte