Zum Leserbrief von Maria Hartl aus Olching am 27.8.21
Thema „Schenkungs- und Erbschaftssteuer“
Wäre Maria Hartl nur die vielzitierte „Schwäbische Hausfrau“, dann könnte man diesen Leserbrief als Sorge einer uninformierten Dame abtun und hoffen, dass ihr mal jemand erklärt, wie das Erbschaftsrecht heute wirklich aussieht. Man könnte ihr dann auch mal die Parteiprogramme hinlegen und sie dort nachlesen lassen, was die alle i.S. Erbrecht wollen.
Aber Frau Hartl ist seit vielen Jahren CSU-Stadträtin in Olching, war sogar in der letzten Periode einige Jahre 2. Bürgermeisterin.
Da fällt es mir schwer zu glauben, dass sie keinerlei Kenntnis vom Steuerrecht in Schenkungs- und Erbschaftsfragen hätte. Ich glaube auch nicht, dass sie aus naiver Angst behauptet, das SPD, Grüne und Linkspartei die Freibeträge abschaffen wollten, um Erben das elterliche Häuslein wegzusteuern.
Es ist aus meiner tiefen Überzeugung eine gewollte und daher infame Verdrehung der Wahrheit, um einfachen Menschen mit wenig Erfahrung Angst zu machen.
In keinem mir bekannten Programm steht z.B. , dass die aktuellen steuerlichen Freibeträge für Erben oder für Schenkungen abgeschafft werden sollen.
Diese Freibeträge sind heute:
- Für Schenkungen je Kind: 400tsd € , je Zeitraum von 10 Jahren wiederholbar
- Für Erbschaften je Kind: 400tsd €
Für Erbschaften je Enkelkind: 200tsd €
Diese Beträge werden abgestuft geringer, je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad ist.
Es muss somit z.B. bei Versterben eines Ehepartners mit zwei Kindern der Wert eines Hauses höher als 1,0 Mio € liegen, damit überhaupt für den überschießenden Rest eine Erbschaftssteuer anfallen könnte, denn 500tsd sind für den überlebenden Partner sowie 2 x 400tsd für die Kinder als Freibeträge abzuziehen, bevor die Erbschaftssteuer auf den Restbetrag greifen würde.
Das ist mittlerweile leider in Ballungsräumen mit ihren irrsinnigen Kaufpreissteigerungen für Immobilien nicht mehr ausgeschlossen, dass ein Normalhaus höher bewertet wird, aber nur dort.
Dieses könnte man monieren.
Der Erbschaftssteuersatz variiert dann je nach Verwandtschaftsgrad, so wird z.B. bei einer Erbschaft von 6 MIO € max. eine Steuer von 30% = 1,8 MIO € fällig. Völlig verarmen würde ein Erbe auch dann noch nicht.
Angesichts dieser heutigen Tatsachen ist es völlig unangemessen und nichts als die blanke Angstmache zum Zwecke elendiger Wahlstimmenschinderei, wenn Frau Hartl suggeriert, dass die politischen CSU-Wettbewerber das Häuschen per Erbschaftssteuer wegnehmen wollten.
Ich denke, Sie war und ist nicht so dumm, das nicht zu begreifen. Und nicht zu uninformiert, um das als Wahrheit zu verbreiten.
Damit wäre es aus meiner Sicht eine widerwärtige Masche einer wohlinformierten Politikerin, die hier bewusst die Unwahrheit sagte, wenn sie nicht … ja was denn? Das ist für mich einfach infam!!!
Alfred Münch, Feursstraße 63a, 82140 Olching