Zeit für den Heckenrückschnitt

Zur Sicherstellung der vollen Gehwegbreite für Fußgänger und radelnde Kinder sowie der Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge bittet die Stadtverwaltung Olching alle Grundstücksbesitzer, ihre in den öffentlichen Verkehrsbereich ragenden Hecken, Sträucher und Bäume bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Gleiches gilt für Straßeneinmündungen und Kreuzungen, so dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.

Über Gehwegen ist das Lichtraumprofil auf einer Höhe von 2,5 m, über Fahrbahnen auf einer Höhe von 4,5 m sowie sämtliche Verkehrszeichen von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Bedenken Sie bitte, dass nasses oder schneebedecktes Laub auch weiter nach unten hängt und prüfen Sie auch, ob die Wirkung von Straßenlaternen und die Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Straßennamensschilder durch den Bewuchs beeinträchtigt sind.

Auch von nassem Herbstlaub auf Bürgersteigen geht eine große Gefahr für Fußgänger aus. Nicht nur im Winter, auch im Herbst müssen die Gehwege gefahrlos passierbar sein, die Bürgersteige sind daher von Laub freizuhalten. Verantwortlich ist hier der Eigentümer bzw. Vermieter eines Anwesens, auch wenn mit der Säuberung ggf. Mieter beauftragt werden.

Die Stadt Olching bedankt sich sehr herzlich für Ihre Unterstützung.

 

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