
Zu meinem Antrag vom 08.09.2026 liegt nun seit dem 30.10.26 eine Stellungnahme von Ordnungsamt und Polizei vor:
…. „Eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn ist aus unserer Sicht an dieser Stelle nicht erforderlich, da die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits durch die vorhandene Beschilderung ausreichend kenntlich gemacht wird. Darüber hinaus würde ein Präzedenzfall für zusätzliche Markierungen außerhalb von Tempo-30-Zonen geschaffen.
Außerdem teilen sowohl die Polizeiinspektion Olching als auch wir die Einschätzung, dass eine zusätzliche Bodenmarkierung im unmittelbaren Bereich des Fußgängerüberwegs eher zu einer Ablenkung vom eigentlichen Querungsbereich führen könnte.“ ….
Außerdem teilen sowohl die Polizeiinspektion Olching als auch wir die Einschätzung, dass eine zusätzliche Bodenmarkierung im unmittelbaren Bereich des Fußgängerüberwegs eher zu einer Ablenkung vom eigentlichen Querungsbereich führen könnte.“ ….
Es wäre schön, wenn auch andere Betroffene dazu Stellung nehmen würden, damit ggf. eine Unterschriftensammlung zustande kommt!
Bernhard Reisinger (77)














