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Die Kanzlei Dr. Michael Metschkoll informiert

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung die Übertragung der Pensionszusage auf eine neu zu gründende GmbH als unschädlich für die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer angesehen. Die Pensionsrückstellung der bisherigen GmbH wird in der neuen GmbH fortgeführt und nicht aufgelöst. Der … Weiterlesen

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