Streit um Feuerwerksverbote

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in dem beigefügten Artikel sind der rechtliche Rahmen und die politischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Silvesterböllerei gut dargestellt. So kann in bestimmten Bereichen das Böllern sogar von der Kommune verboten werden (z.B. in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, von Feinstaub besonders belasteten Verkehrswegen). Hat die Verwaltung dazu Untersuchungen angestellt?

Für mich noch viel wichtiger ist die Einwirkung auf das Bewusstsein der Bevölkerung. Dazu habe ich u.a. in der Stadtratsdebatte Sie aufgefordert, die Bürgerversammlungen für einen diesbezüglichen Appel zu nutzen. Dem Vernehmen nach haben Sie diese Gelegenheit verstreichen lassen.

Wie aus der Artikel zu entnehmen ist, haben sich die Bürgermeister des Landkreises Berchtesgadener Land zusammengeschlossen und die Bevölkerung aufgefordert, auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Sind Sie bereit, hier ein solche Initiative zu ergreifen? Ich halte solche Aktionen für zielführende als einen zentralen Event.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Zachmann
FWO-Fraktionssprecher

Streit um Feuerwerksverbote (aus Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 28.10.2019, Seite 13)

München – Der Streit um das Silvesterfeuerwerk geht weiter: Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für weitere Städte Böllerverbote fordert, kontert der Verband der pyrotechnischen Industrie mit einem Rechtsgutachten.

Bereits im Juli hatte die DUH in 31 sehr feinstaubbelasteten Städten Anträge zur Beschränkung der Böllerei gestellt. In Bayern waren das München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg und Passau (wir berichteten). Jetzt stellte die Organisation 67 weitere Anträge, unter anderem für die Innenstädte von Augsburg, Bayreuth und Fürth. Auch dort sei die Feinstaubbelastung im Jahresmittel überhöht, argumentiert die DUH.

Währenddessen hat der Verband der pyrotechnischen Industrie ein eigenes Rechtsgutachten vorgestellt. Dessen Ergebnis: Weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch das Landesimmissionsschutzrecht würden eine Grundlage für generelle Verbote bieten. Böllerverbotszonen, wie sie zum Beispiel der Berliner Senat beschlossen hat, seien deshalb nicht rechtens. Kommunen könnten lediglich die Verwendung von Feuerwerkskörpern mit reiner Knallwirkung beschränken.

Auch in vielen bayerischen Städten und Gemeinden gibt es Bemühungen, das Böllern einzuschränken. Die Landeshauptstadt München zum Beispiel möchte ein Böllerverbot zwischen Marienplatz und Stachus durchsetzen und im Landkreis Berchtesgadener Land haben sich alle Bürgermeister zusammengeschlossen und die Bevölkerung aufgefordert, auf Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zu verzichten.

„Das Thema wird in der Kommunalpolitik immer wichtiger“, sagt Wilfried Schober, Pressesprecher beim Bayerischen Gemeindetag. Prinzipiell sei das Sprengstoffgesetz aber Bundesrecht. Trotzdem gebe es in einigen Kommunen bereits Einschränkungen. „Man kann das Böllern nicht generell verbieten, aber in eng begrenzten Bereichen“, erklärt Schober.

Voraussetzung sei, dass in unmittelbarer Nähe besonders zu schützende Gebäude oder Einrichtungen sind wie zum Beispiel ein Krankenhaus, ein Pflegezentrum, ein Altenheim oder ein Tierpark. „Auch bei Gebäuden, die besonders brandgefährdet sind, zum Beispiel bei alten Fachwerkhäusern oder Kirchen, kann es ein Verbot geben“, erläutert Schober.

Für örtlich begrenzte Verbotszonen aufgrund einer hohen Feinstaubbelastung gäbe es jedoch keine Rechtsgrundlage in der Sprengstoffverordnung. „Das ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgesetzgeber schließen müsste“, sagt Schober.  cla

Quellenangabe: Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 28.10.2019, Seite 13

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Eine Antwort zu Streit um Feuerwerksverbote

  1. Alfred Münch sagt:

    Verbote statt Vorbildaktion?

    Mir erscheint das ausgesprochen fragwürdig, wie die FWO in der Frage der Lasershow zu Silvester taktiert.
    Erst gemeinsam mit der CSU ein zentrales Feuerwerk ablehnen, dann die ersatzweise erheblich umweltfreundlichere Lasershow auch ablehnen, dabei die Initiatoren hinterlistig auffordern, dass doch statt der Stadt selbst zu organisieren (als ob ein solches finanzielles Risiko für Privatleute zumutbarer wäre als für eine Stadt in ihrer sonst immer eingeforderten Vorbildfunktion).
    Und nun noch obendrauf eine Verbotsbelehrung des Bürgermeisters?

    Wir wollten, ich wollte ausdrücklich keine Verbotsaktion, sondern will an die Vernunft unserer BürgerInnen appellieren.
    Eine Lasershow zu Silvester ist allemal vernünftiger als jedermanns Böller und Geballer.
    Wer diese Umwelt-Initiative unterstützen will, kann, statt Böller und Raketen zu kaufen, einen Spendenbeitrag unter folgender Bankverbindung leisten:
    Ev.-Luth. Kirchengemeinde Olching-Maisach, IBAN DE84 7005 3070 0001 9598 65 , Verwendungszweck: Silvesterspende
    Für Spenden bis zu 100 € gilt der Einzahlungsbeleg als steuerlicher Nachweis.
    Für höhere Beträge wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
    Dazu bitte unbedingt die Spenderanschrift auf dem Überweisungsbeleg angeben.

    gez.
    Alfred Münch
    Mitglied des Stadtrats (SPD)
    Referent für Stadtentwicklung, Umwelt, Energie und Klimaschutz

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