Stadtratsfraktion der Freien Wähler Olching: Stellungnahme zum Disput über die Betriebskostenabrechnung der städtischen Mietwohnungen

Angefacht durch die CSU hat diese Sache hohe Wellen geschlagen, die mehr zur Verwirrung als Aufklärung geführt haben. Die nichtöffentliche Behandlung war sachgerecht und geboten, da mehrere hundert Mietverträge betroffen sind, auf die sich je nach Vertragslage die Umstellung auf Fernwärme rechtlich unterschiedlich auswirkt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bis zum Inkrafttreten des § 556 c BGB am 1.7.2013 der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Heizung auf Fernwärme oder Wärmecontracting umstellen konnte, sofern im Mietvertrag die Betriebskostenverordnung vereinbart war, auch wenn dies zu einer erheblichen Kostenerhöhung führte. Ohne Betriebskostenverordnung musste der Mieter zustimmen. Da der Gesetzgeber Bund die Umstellung auf Fernwärme und eine bessere energetische Effizienz fördern wollte, wurde mit dem § 556 c BGB die Zustimmungspflicht des Mieters aufgehoben. Seither ist der Vermieter frei, auf eine energetisch effizientere Heizung umzustellen, wozu die Fernwärme zählt, die beispielsweise die KWF als besonders förderwürdig einstuft.

Zum Schutz des Mieters muss die Umstellung jedoch kostenneutral erfolgen, was nicht heißt, dass die bisherigen Kosten für eine veraltete Anlage eins zu eins mit den Fernwärmekosten verglichen werden. Es muss vielmehr die Wärmemenge, die der Mieter bisher verbraucht hat, gegebenenfalls berechnet, die dafür aufgewandten Vollkosten festgestellt und mit den im Umstellungsjahr geltenden Fernwärmekosten verglichen werden. Da bei veralteten Anlagen eine solche Berechnung mittels komplizierter Formeln erfolgt, ist es richtig, dazu einen Sachverständigen zu beauftragen, wie jetzt auf meinen Antrag hin beschlossen wurde. Dasselbe würde geschehen, wenn es zu einem Rechtsstreit mit einem Mieter käme.

Dieses Vorgehen war rechtlich nicht notwendig, weil keiner der Mieter innerhalb der 12-Monatsfrist nach Mitteilung der Umstellung den Abrechnungen von 2016 (Umstellungsjahr) widersprochen hat, so dass diese nun kraft Gesetzes mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Rechnungen wurden vielmehr bezahlt.

Um unnötige, dem Ansehen der Stadt, der Stadtwerke und der Fernwärme schädliche politische Anwürfe auszuräumen, soll jetzt dennoch der Kostenvergleich sachverständig geklärt werden.

Ewald Zachmann
Fraktionssprecher

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