Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird zur Durchführung der Stichwahlen eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG treffen, mit der Folge, dass die Stichwahlen ausschließlich als Briefwahlen durchzuführen sowie Wahlscheine und Briefwahlunterlagen allen Wahlberechtigten auch ohne Antrag zuzusenden sind.
Die Zustellung der Unterlagen an alle Wahlberechtigten wird grundsätzlich bis zum 25.03.2020 erfolgen.
Wir informieren hiermit, dass die Wahlberechtigten selbst für den fristgerechten Zugang der Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag verantwortlich sind und diese gegebenenfalls am Rathaus oder am Wahlamt einwerfen müssen.
Sollten Sie bis dahin die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
Eine Ersatzausstellung der Wahlscheine ist auch noch
am Samstag 28.03.2020 von 09.00 – 12.00 Uhr und
am Wahltag, 29.03.2020 von 09.00 – 15.00 Uhr möglich.
Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch unter Tel. 08142 / 200-2020) an.
Olching, den 19.03.2020
Stadt Olching
Lieber Andreas Magg. Herzlich Glückwünsch zur Wiederwahl.
Lieber Maxemilian Gigl. Glückwunsch für dein Engagement.
Wird schon ausgezählt ?