Pressebericht PI Olching vom 06.01.2026

Olching, Lkr. Fürstenfeldbruck; 05.01.2026

Unbekannter fährt Auto gegen Baum

Unverschlossen und mit Fahrzeugschlüssel auf dem Beifahrersitz ließ ein Olchinger seinen BMW am Montag auf dem Parkplatz eines großen Einkaufscenters in Geiselbullach stehen. Als er gegen 19.40 Uhr wieder zu seinem Auto kam, musste er feststellen, dass dieses von jemandem unberechtigt benutzt worden ist. Der unbekannte Fahrzeugführer fuhr dabei in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 19.40 Uhr mit dem Auto auf dem Parkplatz frontal gegen einen Baum und verursachte einen Schaden an dem BMW in Höhe von etwa 2.000,- Euro. Dann ließ er den Wagen einfach stehen und entfernte sich. Die Polizei Olching hat diesbezüglich die Ermittlungen aufgenommen und bittet, Personen, die sachdienliche Angaben dazu machen können, sich mit der Dienststelle in Verbindung zu setzen, Telefon 08142/2930.

Olching, Lkr. Fürstenfeldbruck; 05.01.2026

Auto ohne Führerschein gefahren

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Feursstraße in Olching wurde den Beamten der Polizeiinspektion Olching am Montag gegen 16.00 Uhr vom Fahrer eine Verlustbescheinigung ausgehändigt. Der Olchinger gab an, er hätte seinen Führerschein verloren. Bei genauerer Überprüfung stellte sich dann allerdings heraus, dass dem Mann wegen einem Drogendelikt die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen worden war und er somit gar keinen Führerschein besitzen konnte. Jetzt erwartet ihn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck; 03.01.2026

Gartenzaun angefahren

Bereits am Samstagnachmittag kam es in Überacker zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der der Gartenzaun eines Anwohners angefahren und beschädigt worden ist. Der Geschädigte konnte den Unfall sogar beobachten. Er sah, wie gegen 16.00 Uhr ein Paketzusteller mit seinem Fahrzeug des Zaun seines Anwesens in der Aumüllerstraße touchierte und einen Schaden von etwa 600,- Euro verursachte. Im Anschluss entfernte sich der Mann, ohne sich um den Vorfall zu kümmern. Unglücklicherweise war weder vom Geschädigten noch von weiteren Zeugen das Kennzeichen des Fahrzeugs zu erkennen, so dass zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstattet wurde.

 

 

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