Kindertagesstättengebühren in der Stadt Olching: Tragfähiges und sozial ausgewogenes Gesamtkonzept

Kindertagesstättengebühren in der Stadt Olching: Tragfähiges und sozial ausgewogenes Gesamtkonzept

Nach einer Gültigkeit von dann sechs Jahren sollen die Gebühren für die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) in Olching zu Beginn des Betreuungsjahres 2022/2023 neu festgelegt werden.

Nach einer umfassenden Neukalkulation und der Vorlage dieser an die Elternschaft wurde eine über die Anforderung des Gesetzes hinausgehende intensive Beteiligung mit den Elternbeiräten (EB) durchgeführt. Die von den EB eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse und Beiträge aus zwei mit den EB durchgeführten Runden Tischen flossen in den Entwurf eines neuen Kostenmodells ein, welches den Elternbeiräten vor Beschluss durch den Stadtrat nochmals vorgelegt wurde.

Vonseiten der Stadtratsfraktionen ging ein gemeinsamer Antrag der CSU und SPD zur Einführung eines BayKiBiG-Basis-Modells bei der Stadtverwaltung ein, sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Der Bürgermeister erhob das vorgeschlagene BayKiBiG-Basis-Modell, welches von der CSU- und SPD-Fraktion entwickelt wurde und mit den Fachreferenten Herrn Gigl (Schulen und Kindertagesstätten), Herrn Botzenhardt (Finanzen) und dem Bürgermeister abgestimmt und finalisiert wurde, zum Verwaltungsvorschlag.

In der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2022 wurde der Vorschlag nach Vorberatung im Hauptausschuss mehrheitlich angenommen.

Das neue Kostenmodell stellt nun auf die staatlichen BayKiBiG-Basiswerte ab und ist damit ein faires, sozial verträgliches und transparentes Modell, das auch die Ausgabensteigerungen – zumindest im Bereich der Personalkosten – in der Zukunft abbildet (Dynamisierung). Der Elternanteil an den Gesamtkosten wird damit rund 19 % betragen.  Von den übrigen 81 % der Kosten trägt der Staat rund 28 % und aus dem allgemeinen städtischen Haushalt kommen mehr als 50 %.

 

Im Bereich der Personalschlüssel soll darüber hinaus versucht werden, den überdurchschnittlich guten Schlüssel, durch geringfügige Veränderungen – 0,2 pro Jahr – wo möglich, ohne Qualitätseinbußen bei der Förderung und Betreuung der Kinder, etwas zu erhöhen und damit die Ausgabenseite zu dämpfen.

Um das gewünschte Ziel einer echten Kostenfreiheit für die Kinderbetreuung, insbesondere in Hort und Kindergarten, zu erreichen, wird der Freistaat Bayern aufgefordert, in diesem Bereich zu den bestehenden Förderungen weitere folgen zu lassen, die es allen Kommunen gleichermaßen – unabhängig von ihrer jeweiligen finanziellen Leistungskraft – erlaubt, diese Einrichtungen kostenfrei zu stellen.

Um einen regelmäßigen Austausch mit den gewählten und damit von der Elternschaft legitimierten Elternbeiräten zu gewährleisten, soll zukünftig mindestens einmal im Jahr durch die Stadt zu einem Runden Tisch eingeladen werden.

Gebührenbeispiele:

Kindergarten 7 bis 8 Std./Tag
(160 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):

Aktuell: 157 €

Neu ab 01.09.22: 210 € – 10 % à 189 €  abzüglich 100 € staatliches Kiga-Geld: 89 € (tatsächliche Gebühr) à 0,56 € pro Betreuungsstunde

Hort 4 bis 5 Std./Tag
(100 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):

Aktuell: 126 €

Neu ab 01.09.22: 157 € – 10 % à 141 € (tatsächliche Gebühr)
à 1,76 € pro Betreuungsstunde

Krippe 6 bis 7 Std./Tag
(140 Stunden pro Monat – ist durchschnittliche Hauptbuchungszeit):

Aktuell: 283 €

Neu ab 01.09.22: 366 € – 10 % à 329 €  abzüglich 250 € staatliches Bay. Familiengeld (bei 3 Kindern 300 €): 79 € (tatsächliche Gebühr)
à 0,56 € pro Betreuungsstunde

Bei Berechtigung Krippengeld: 329 € – 100 € Krippengeld – 250 € Familiengeld
à „Überschuss“ 21 € (also kostenfrei!)

 

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