Informationen zu Stichwahlen am 22. März 2026 für den Landrat und weiteren Bürgermeistern in Landkreis FFB

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Nach Verkündung der vorläufigen Ergebnisse der bayerischen Kommunalwahlen steht fest, dass im Landkreis Fürstenfeldbruck für die Wahl der Landrätin oder des Landrats sowie für die Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen in Emmering, Germering, Gröbenzell und Puchheim jeweils eine Stichwahl notwendig wird, da in der Ausgangswahl keiner der Bewerberinnen / Bewerber die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erringen konnte.

Es stellen sich somit jeweils die beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten, erneut zur Wahl. Gewählt ist dann, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen und damit die absolute Mehrheit erreicht hat. Die Stichwahlen finden am 22. März 2026 statt. Die Bekanntmachungen dazu wurden vom Landratsamt und von den betroffenen Städten/Gemeinden veröffentlicht. Es gibt zur Stichwahl weder eine nochmalige postalische Benachrichtigung der Stimmberechtigten noch eine besondere Wahlbekanntmachung!

Wichtig zu wissen ist auch: Für die Teilnahme an der Stichwahl genügt ein Ausweis! Stimmberechtigte Personen, die am 22. März 2026 ihr Wahllokal aufsuchen, um zu wählen, benötigen für die Wahl (lediglich) ein Ausweisdokument, zB den Personalausweis. Wer zur Ausgangswahl einen Wahlschein für Briefwahlunterlagen beantragte, hatte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen; in diesem Fall bekommen die Antragsteller den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugestellt. Wer das nicht getan hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen bei seiner Gemeindebehörde beantragen. Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Stichwahl, also bis 20.03.2026 um 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Da der Wahlbrief mit den Stimmzetteln am Stichwahlsonntag um 18.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorliegen muss, ist die Zeit für den Postweg sehr knapp; daher empfiehlt es sich, den verschlossenen Wahlbrief bei der Gemeindebehörde direkt abzugeben.

Quelle und viele weiteren aktuellen Infos unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktuelles/informationen-zu-stichwahlen-am-22-maerz-2026

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