Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Jesenwang erteilt. Drei der Windkraftanlagen erhalten eine Nabenhöhe von jeweils 166,6 Metern, die vierte Anlage weist eine Nabenhöhe von 160 Metern auf. Die Gesamthöhe der Windkraftanlagen beträgt, je nach Standort, bis zu 246,6 Meter.
Die Genehmigung wurde nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten rechtlichen und fachlichen Anforderungen erteilt. Insbesondere wurden dabei Aspekte des Immissionsschutzes, wie Lärmemissionen, Schattenwurf sowie potenzielle Auswirkungen auf die Umgebung, berücksichtigt. Ebenso wurden naturschutzfachliche und baurechtliche Belange geprüft sowie die Auswirkungen auf die Luftfahrt. Mit der erteilten Genehmigung können die Windkraftanlagen nun grundsätzlich errichtet werden, unter der Voraussetzung, dass alle festgelegten Nebenbestimmungen beachtet werden.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt derzeit zur Einsicht auf der Internetseite des Landratsamtes und im Landratsamt Fürstenfeldbruck – nach vorheriger Terminvereinbarung – aus.
Quelle und viele weitere Infos unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktuelles/genehmigung-fuer-den-bau-von-vier-windkraftanlagen-in-jesenwang-erteilt