Herrn Staatsminister
Hubert Aiwanger
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Eingabe zur Staatsstraße 2069 – Südwestumfahrung Olching
Sehr geehrter Herr stellv. Ministerpräsident,
obgleich Sie nicht direkt zuständig sind, wende ich mich an Sie als stellvertretender Ministerpräsident, weil der beabsichtigte Bau der Umfahrung Olching ein Paradebeispiel für eine verfehlte Planung ist, die zudem aus der heutigen Zeit fällt. Deshalb bitte ich Sie, dieses Projekt zum Anlass zu nehmen, um das Ausbauprogramm der bayerischen Staatsstraßen auf den Prüfstand zu stellen, ob dieses überhaupt noch den heutigen Anforderungen an den Klimaschutz und dem daraus zwingend resultierenden Umbau der Verkehrspolitik und zwar „weg vom Vorrang der Straße hin zur Bahn und Stärkung des ÖPNV“ entspricht.
Mir ist bekannt und bewusst, dass für die Umfahrung ein bestandskräftiger Planfeststellungsbescheid existiert, der letztlich Gnade vor den Augen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes fand, nachdem er vorher vom Verwaltungsgericht kassiert worden war. Obgleich voreilig mit Rodungsarbeiten begonnen wurde, liegt die Umsetzung zurzeit auf Eis, weil aufgrund von gesetzlichen Änderungen insbesondere zum Hochwasserschutz tatsächliche und rechtliche Hindernisse bestehen, die eine Überplanung erfordern. Im Berufungsverfahren wurde der Hochwasserschutz nur kursorisch, und wie sich nachträglich herausstellt, unzulänglich geprüft.
Das Projekt ist seit nahezu 40 Jahren umstritten. Es wurde letztlich auf der CSU-Schiene politisch durchgeboxt. So wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis zunächst grob falsch auf 9,4 hochgejubelt, um vordinglich in den Ausbauplan zu gelangen. Später musste dieser Wert auf 2,4 reduziert werden. Es ist daher höchste Zeit, diesem Wert Rechnung zu tragen und das Projekt aus dem Ausbauplan zu streichen.
Für den OIchinger Lebensraum ist diese Umfahrungsstraße eine Katastrophe. Mit ihr wird das letzte noch von Verkehrsadern verschonte Naherholungsgebiet zerstört, gerade heutzutage für eine nachhaltige Lebensweise wichtige landwirtschaftliche Flächen, die nach dem Bioprinzip bewirtschaftet werden, durchschnitten und damit wertlos, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden kann. Der Entlastungseffekt der Straße ist minimal. Die vom Ziel- und Quellverkehr geprägte Verkehrsmenge nimmt in der Fürstenfeldbrucker Straße nur um etwa 30% ab, für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar. Nach allen
Erfahrungen wird dort der Verkehr schnell wieder zunehmen (sog. latenter Verkehrsbedarf). Am Ende der Roggensteinerstraße – also Richtung Eichenau – wird die Entlastung mit unter 10% prognostiziert. Dafür wird neuer Verkehr auf der Umfahrung erwartet, der bisher in Olching nicht fuhr, den bisher ruhigen Ortsrand bis zum Grenzwert mit Verkehrslärm beschallt, und die Verkehrsmengen in Eichenau erhöht. Schon aus diesen Gründen ist die Planung nicht gerechtfertigt.
Die nun aufgrund der oben näher ausgeführten Umstände anstehende Neuplanung muss daher Anlass sein, dieses Projekt in seinem Nutzen für das Staatsstraßensystem neu zu bewerten. Dabei sollte auch eine Novellierung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ins Auge gefasst werden. Im Gegensatz zu den Bundesstraßen und auch Kreisstraßen, bei denen bei jeder planerischen Änderung geprüft werden muss, ob diese auch tatsächlich dem für diese Straßen vorgesehenen Verkehr dienen, genügt bei den Staatsstraßen, dass sie dazu bestimmt sind, steht also der planerische Wille im Vordergrund, obgleich der dort tatsächlich vorhandene und erwartete Verkehr kein Staatsstraßenverkehr mehr ist, wie im Olchinger Fall das Verwaltungsgericht München zu Recht festgestellt hat. Nach meiner Meinung sollte dieses Tatbestandsmerkmal „dienen“ generell bei der Prüfung, ob das Ausbauprogramm für die Staatsstraßen noch zeitgemäß ist, eine gewichtige Rolle spielen.
Ich bedanke mich vorab, dass Sie sich mit diesem Anliegen, das Sie 2017 bei einem Termin vor Ort kennen gelernt haben, befassen und hoffe auf eine positive Reaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Zachmann
Vorsitzender der FWO-Stadtratsfraktion