Anschreiben der FWO an die Stadt Olching vom 29.06.2020:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der vorgenannte Bebauungsplan liegt zurzeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Anhörung der Öffentlichkeit aus. Ausweislich der Bekanntmachung handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan. Der Stadtrat hat jedoch am 30.1.20 mit großer Mehrheit wie folgt beschlossen:
Die Stadt Olching beabsichtigt das Bebauungsplanverfahren als Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch – BauGB- fortzuführen.
Demnach handelt es sich seither nach dem Willen des Stadtrates um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der als solcher mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan auszulegen ist. Mit diesem Beschluss wird auch zum Ausdruck gebracht, dass ein Investor den Bebauungsplan umsetzen soll. Diese wichtigen Informationen verschweigen die Bekanntmachung und die im Internet ausgelegte Begründung zum Bebauungsplan. Die Öffentlichkeit wird über wesentliche Planungsabsichten getäuscht.
Ich bitte um Prüfung und gegebenenfalls sofortigen Stopp der Auslegung.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Zachmann