Wir nehmen den Antrag der Grünen, in Olching den Klimanotstand auszurufen, zum Anlass, um folgende Anträge zu stellen. Bei der Ausrufung handelt es sich im Wesentlichen um eine politische Resolution.
- Wir meinen, dass bereits jetzt der Gesetzgeber den Kommunen hinreichend beispielsweise bauleitplanerische Instrumente als Beiträge zum Schutz und zur Verbesserung des Klimas bereitgestellt hat. So gehört zu den Grundsätzen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) die Beachtung der Belange des Klimas (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB), die Förderung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB) und die Vermeidung und Verringerung von Verkehr im Ort (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB). Mit § 1 a BauGB wird dem Umweltschutz, darunter der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, wozu entscheidend das Klima zählt (s. Abs. 3), bei der städtebaulichen Planung eine zentrale Rolle zugewiesen. Die Stadt muss diese Ziele und Grundsätze lediglich stärker beachten.
- Neben diesen städtebaulichen Instrumenten kann und muss die Stadt die örtlichen Ressourcen nutzen, um einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz und gegen den Klimawandel zu leisten. Dabei hat sich die Stadt – wie jede andere Kommune – auf drei Bereiche zu konzentrieren, die im Fokus der Debatte stehen:
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien,
die Gebäudeheizungen,
die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs,
Soweit darüber hinaus die Massentierhaltung der Landwirtschaft angeprangert wird, spielt diese – soweit ersichtlich – in Olching keine Rolle. Im Gegenteil: Mit den grünen Höfen in Esting wird der Absatz regionaler Produkte gefördert (Brucker Land!)
- Bei der Stromerzeugung dürfte Olching das Ziel nahezu erfüllt haben. Denn die beiden Wasserkraftwerke, die Müllverbrennungsanlage und vorhandene Photovoltaikanlagen dürften den Strombedarf für Olching rechnerisch erfüllen. Dennoch sollten weiterhin Möglichkeiten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation zu evaluieren und Vorschläge zu erarbeiten.
- Die Stadt hat mit dem Schwaigfeld für etwa 3000 Einwohner und dessen Anschluss an die Fernwärme aus der notwendigerweise vorhandenen Müllverbrennungsanlage ein, was die Heizung betrifft, CO2-freies Wohngebiet geschaffen. Die Stadtwerke Olching bauen das Fernwärmenetz zurzeit flächendeckend aus, so dass die Chance besteht, alle relevanten Gebäude mit Fernwärme zu versorgen
Gemäß § 16 EEWärmeG können die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 8.9.2016 (10 CN 1.15) das Recht zum Erlass einer entsprechenden gemeindlichen Satzung bestätigt. Die Stadt kann also für Neubauten einen Anschluss- und Benutzungszwang erlassen. Um den Bestand zu einem Umstieg zu bewegen, sollten Förderprogramme aufgelegt werden und/oder vorhandene Landes- und Bundesförderprogramme genutzt werden. Durch die mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit kommende CO2-Bepreisung von Öl, Kohle und Gas sowie eine größere Anschlussdichte kann die Fernwärme, die jetzt schon als klimafreundlich von der KWF bewertet wird, über kurz oder lang kostengünstiger gestaltet werden.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Anschluss- und Benutzungszwang für Neubauten an die Fernwärme, deren Realisierbarkeit und Zeitdauer zu prüfen, wobei gleich wirksame Alternativen als Befreiungstatbestände eingestellt werden sollen. Für den Bestand sollen im Verbund mit Landes- und Bundesförderprogrammen städtische Fördermaßnahmen geprüft und gegebenenfalls erarbeitet werden.
- Da die Art des motorisierten KfZ-Verkehrs (Strom, Hybridtechnik, Wasserstoffmotor, Brennstoffzelle) nachhaltig nur bundespolitisch beeinflusst werden kann, muss und soll sich die Stadt auf ihre städtebaulichen Maßnahmen zu Verringerung und Vermeidung des Verkehrs konzentrieren, wozu auch die finanzielle Förderung von elektrobetriebenen Fahrrädern gehören kann.
Antrag: Die Stadt wird bei allen Bauleitplanungen und im Bestand dem Gebot der Verringerung und Vermeidung des Verkehrs Rechnung tragen, wozu verkehrsberuhigte Bereiche, die Verringerung des Stellplatzschlüssel im Verbund mit der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze, der Ausbau der Radwege, der Stärkung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Verkehrsraums durch Gleichrang der Verkehrsarten (shared space) gehören können. Ferner ist der örtliche ÖPNV (beispielsweise Ringbuslinie, die auch an den Wochenenden im 10-Minuentakt verkehrt) zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen Olching, den 27.7.2019
Ewald Zachmann
FWO-Fraktionssprecher