Bürgerversammlungen sind kommunalrechtlich verankert und stellen einen wichtigen Aspekt der demokratischen Teilhabe dar. Somit unterliegen sie nicht dem Veranstaltungsverbot im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Nichtsdestotrotz folgt Bürgermeister Andreas Magg der Empfehlung der Gesundheitsbehörde im Landratsamt im Hinblick auf die im bundesvergleich hohen Infektionszahlen im Landkreis auf die Bürgerversammlungen dieses Jahr zu verzichten. Im Frühjahr 2021 werden diese nachgeholt.
„Insbesondere für unsere älteren Mitmenschen ist es häufig wichtig sich persönlich informieren und Fragen vorbringen zu können“, erklärt Bürgermeister Magg. „Doch ausgerechnet diese Personengruppe ist im Zusammenhang mit Corona besonders gefährdet. Um sie und auch alle anderen Teilnehmer*innen zu schützen, halte ich eine Verschiebung für die praktikabelste Lösung.“
Ungeachtet dessen erscheint Mitte Oktober der Jahresbericht der Stadt Olching, der im Rathaus ausliegt und auch jederzeit von der Homepage runtergeladen werden kann. Die jährliche Präsentation des Bürgermeisters über die aktuellen Projekte der Stadt wird aufgezeichnet und online zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Bürger*innen natürlich – wie sonst auch – ihre Fragen und Anliegen an den Bürgermeister adressieren. Über die genauen Modalitäten wird auf der Homepage www.olching.de in Kürze informiert.