Beseitigung einer ungenehmigten Bauschuttablagerung auf einem städtischen Grundstück/Beseitigung einer potentiellen Gefährdungslage für den S- Bahn- Verkehr

Die Stadt Olching erhielt zur Wochenmitte Kenntnis von einer massiven Bauschuttablagerung im Bereich des S- Bahnhaltepunktes Esting entlang der Lärmschutzwand.

Sowohl das in Beschlag genommene Grundstück als auch die Lärmschutzwand befinden sich in städtischem Eigentum.

Die sichtbaren Bauschuttmengen lagerten nach diesen Informationen an der Lärmschutzwand an und waren potentiell geeignet, deren Statik zu gefährden.

 vor der Abschüttung:

nach der Abschüttung:

Die Stadt veranlasste einen sofortigen Vor- Ort- Termin. Hierzu wurde ein Sachverständiger beigezogen. Auf dessen fachlichen Rat hin, wurden unverzügliche Abhilfemaßnahmen in die Wege geleitet.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden großflächige Erdbewegungen vorgenommen, um Druck von der Lärmschutzwand zu nehmen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme musste auf die Unterstützung des THW, der örtlichen Feuerwehren sowie des städtischen Bauhofes zurückgegriffen werden. Insbesondere das THW war mit einem Großaufgebot aus Dachau, Fürstenfeldbruck und Augsburg vertreten. Letzteres rückte mit Großgerät an, das z.B. auch im Zuge der Flutkatastrophe im Ahrtal zum Einsatz kam. Feuerwehren und THW übernahmen die Ausleuchtung des Areals:

Großflächig wurde mit Radladern und Baggern Bauschutt bewegt und mit Kippern bis deutlich nach Mitternacht abgefahren. Erst dann war sichergestellt, dass der Druck auf die Lärmschutzwand so weit reduziert war, dass keine akute Gefährdung für den Schienenverkehr mehr bestand.

Eng abgestimmt war diese Maßnahme mit der Bundes- und der Landespolizei (dabei vor allem der örtlichen Polizeiinspektion) sowie dem Notfallmanagement der Deutschen Bahn.

Da nicht abzusehen ist, inwieweit die abgefahrenen Stoffe undenklich für die Umwelt sind, wurden sie auf eine städtische Fläche abgefahren und dort zwischengelagert. Von oben wurden sie mit einer Plane bedeckt, der Mutterboden wurde mit Hilfe von Folien vor etwaigen Schadeinträgen geschützt. Die Stoffe werden entsprechend im Labor beprobt.

Zur Sicherheit des Schienenverkehrs wurden parallel hierzu durch die Stadt an der Lärmschutzwand sogenannte Rissmarker angebracht, die statische Veränderungen angezeigt hätten. Übers Wochenende wurden diese engmaschig kontrolliert, so dass gegebenenfalls kurzfristig weitere Schritte hätten erfolgen können.

Dies zeigte sich allerdings nicht als notwendig. Für Montag wurde ein Abfuhrunternehmen mit weiteren Arbeiten beauftragt.

Über den Verursacher können nur Mutmaßungen angestellt werden. Die Polizei ist hier mit den Ermittlungen beauftragt.

Seitens der Stadt werden aktuell zivil- und strafrechtliche Ansprüche geprüft. Eine Strafanzeige wurde bereits am Freitag  gestellt. Inwieweit eine Strafanzeige infolge Gefährdung des Schienenverkehres nach § 315 a StGB erfolgt, kann noch nicht abgesehen werden. Die zuständigen Bundes- und Bahndienststellen wurden seitens der Stadt jedenfalls über die getroffenen Maßnahmen engmaschig informiert und gebeten, ihre Rechtspositionen zu sichern. Umwelttatbestände werden dann bewertet, wenn entsprechende Laborergebnisse zu Schuttproben vorliegen.

  1. Bürgermeister Gigl, der urlaubsbedingt 1. Bürgermeister Magg im Amt vertritt, zeigt sich jedenfalls erleichtert, dass die akute Gefahr für den Schienenverkehr durch diese Ersatzvornahme vermieden werden konnte. „Gottlob konnte durch rasches Eingreifen Gefahr für Leib und Leben sowie den Schienenverkehr verhindert werden. Nicht auszudenken wären die Konsequenzen z.B. einer Beeinträchtigung des S- Bahnverkehres“. Sein Dank gilt dem breiten Spektrum des Ehrenamtes. „Es zeigt sich wieder einmal, dass das Ehrenamt das unverzichtbare Rückgrat unserer Zivilgesellschaft darstellt“, so Gigl. „Ohne den unverzüglichen Zugriff auf Personal und Equipment des THW hätte sich ein Eingriff in den Schienenverkehr präventiv nicht vermeiden lassen. Auch die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte stellten wieder einmal ihren besonderen Stellenwert unter Beweis.“

Auch der Bereitschaftsdienst des städtischen Bauhofes stellte seine Funktionsfähigkeit unter Beweis. Trotz Urlaubszeit konnten so diverse Fahrzeuge samt Besatzung zur weiteren Unterstützung der Nothilfemaßnahmen bereitgestellt werden. „Dieses Engagement“, so Gigl, „ist nicht selbstverständlich und muss ebenfalls besonders herausgehoben werden“. Die reibungslose und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit Bundes- und Landespolizei sowie dem Notfallmanagement der Deutschen Bahn habe wesentlich dazu beigetragen, die Situation schnell und wirksam zu entschärfen. „Insbesondere der Dienststellenleiter der PI Olching, EPHK Lang, sowie sein Vertreter waren für uns zu jeder Zeit greifbar. Dies zeigt einmal mehr wie bedeutsam die städtischen Anstrengungen sind, den Dienstsitz der Polizei im Stadtgebiet zu behalten.“

Besonderer Dank des 2. Bürgermeisters gilt aber den Anwohnerinnen und Anwohnern. Mit Gelassenheit und Verständnis nahmen sie die abendliche erhebliche Ruhestörung hin und zeigten für deren Notwendigkeit durchwegs Verständnis.

Die Stadt Olching bittet alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere alle Anwohnerinnern und Anwohner, die sachdienliche Hinweise über den möglichen Verursacher geben können, sich bei der Stadt Olching (08142/200-1023, buero-geschaeftsleitung@olching.de) oder bei der Polizeiinspektion Olching (08142/2930) zu melden.

Hier ein Foto des Zwischenlagers:

Stadt Olching

Rebhuhnstraße 18

82140 Olching

www.olching.de

www.facebook.com/stadt.olching

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