Aufhebung auf Veranlassung des LRA FFB

Stadt Olching muss Tempo 30 im Kurvenbereich der Dachauer Straße/Schulstraße in
Geiselbullach aufheben
Die Stadt Olching ist vom Landratsamt angewiesen worden, die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Kurvenbereich der Dachauer
Straße/Schulstraße in Geiselbullach-Mitte aufzuheben, da diese laut Landratsamt rechtlich unzulässig sei. Die Stadt Olching teilt diese Auffassung nicht, musste jedoch dieser fachaufsichtlichen Weisung fristgerecht am 15.07.2022 nachkommen – der städtische Bauhof hat die entsprechenden Schilder abgebaut.
Die Stadt hatte die 30-Schilder im Sommer 2021 aufgestellt, nachdem Unfälle im
Kurvenbereich geschehen waren. Aus Sicht der Stadt ist der Kurvenbereich gefährlich, da
gerade ortsunkundige Fahrer, die stadteinwärts fahren, nicht antizipieren können, dass die Straße im Ortszentrum von Geiselbullach fast in einem rechten Winkel in eine Rechtskurve führt. Zudem wollte die Stadt Olching mit der Anordnung von Tempo 30 ein- und aussteigenden Fahrgäste an der Bushaltestelle in diesem Bereich sowie die Radfahrer
schützen, die ebenfalls genau hier die Straße queren müssen.
Die Polizeiinspektion Olching sah dies anders und setzte das Landratsamt darüber in
Kenntnis. Zudem bat sie das Landratsamt um eine fachaufsichtliche Prüfung der
verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt Olching in diesem Bereich.
Die Stadt war bereits aufgefordert worden, die Tempo-30-Schilder bis zum 21.02.2022
abzubauen, war dieser Aufforderung aber zunächst nicht nachgekommen, um mit den
Behörden den fachlichen Austausch zu suchen.
Bürgermeister Andreas Magg bedauert die Entscheidung sehr, schließlich handle es sich
hier um einen vom vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern stark frequentierten Bereich und um die Ortsmitte von Geiselbullach.

Ansprechpartnerin
Martina Sohn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 08142/200-1030
oeffentlichkeitsarbeit@olching.de
Stadt Olching
Rebhuhnstraße 18
82140 Olching
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