Antrag der CSU zum Bebauungsplan Hubertushof (SBahnhof Esting) angenommen

Der folgende Antrag wurde in der Sitzung des Stadt-Entwicklungs-Ausschusses mit sechs (CSU, FWO, ÖPD) zu fünf (BGM, Grüne, SPD) Stimmen angenommen:

Änderung des Bebauungsplanes Nummer 79 „Raum Schulhaus“ Hubertushof

 Antrag der CSU: 

  1. Das Verfahren 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 mit den wesentlichen Planungszielen „Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise“ „sowie der unterirdischen Verlegung der bestehenden Hochspannungsleitung über dem Planbereich und den angrenzenden Wohngebieten östlich und westlich der Schlossstraße“ wird nicht fortgeführt.
  2. Für das vom Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 79 betroffenen Gebiet wird eine Veränderungssperre erlassen.
  3. Der Bebauungsplan Nummer 79 wird in dem betroffenen Gebiet mit folgender Zielrichtung geändert:

    3.1 Das Maß der nach dem gültigen Bebauungsplan zulässigen Nutzung (Kubatur) wird beibehalten. Die Situierung der Gebäude wird der neuen Situation (Entfall der Starkstromleitung) angepasst.

    3.2 Die Art der baulichen Nutzung wird von Mischgebiet (MI) in Wohngebiet allgemein (WA) geändert.

    3.3 Für die künftige Wohnnutzung wird in angemessenem Umfang die Schaffung von Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel nach dem EOF-Modell, festgesetzt.

Begründung:

1. Das bisherige Verfahren ist hinfällig. Es sah ausdrücklich vor, wegen des Zieles der Verlegung der Hochspannungsleitung im Rahmen einer Gesamtabwägung eine überdichte Bebauung, das Überschreiten von Obergrenzen der Baunutzungsverordnung und erhebliche Nachteile für die vorhandenen Anwohner in Kauf zu nehmen. Dies ist nicht mehr erforderlich. Denn die angestrebte Verlegung der Hochspannungsleitung erfolgt nunmehr unabhängig von der Bebauung.

2. Das bestehende Baurecht ist seit viel mehr als sieben Jahren nicht in Anspruch genommen worden. Es könnte daher ohne Entschädigung sogar ganz aufgehoben werden. Eine Veränderungssperre ist zulässig,

3.1. Das Maß der nach dem gültigen Bebauungsplan zulässige Nutzung wurde unter Berücksichtigung der Lage und der Nachbarschaftsbeziehungen festgelegt. Die späteren Versuche, die Nutzung zu erhöhen, waren ausschließlich mit dem Ziel der Verlegung der Hochspannungsleitung begründet. Es ist also angemessen, nach Wegfall dieses Zweckes das damals für richtig erachtete Maß der Nutzung beizubehalten.

3.2. Die Umwandlung des betroffenen Gebietes von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet ist zulässig und bringt dem Grundeigentümer wirtschaftliche Vorteile.

3.3. Die Schaffung von Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ist Ziel aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Die damit eventuell verbundenen Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung werden durch die Umwandlung des Gebietes in ein allgemeines Wohngebiet weitestgehend, wenn nicht sogar über-kompensiert.

gez.

Dr. Tomas Bauer                                                                  Maximilian Gigl

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16 Antworten zu Antrag der CSU zum Bebauungsplan Hubertushof (SBahnhof Esting) angenommen

  1. Alfred Münch sagt:

    zu wernerundastrid und deren Kommentar zur Planung Hubertusstraße:

    1. wer sich nicht traut, seinen Klarnamen zu nennen, sollte sich eigentlich aus Diskussionen raushalten, da er wegen Feigheit nicht ernst genommen werden kann.
    2. Wie wäre es denn mal mit einem Eingehen auf die Sachargumente zu Planungsinhalten und zum Planungsverfahren statt eines eher wenig intelligenten persönlichen Angriffs auf diejenigen, die sich mit den Sachfragen seit Jahren beschäftigen? Finden diese anonymen „Anpinckler*innen“ es sinnvoll, dass über Jahre diskutiert und Vorschläge aus rein parteipolitischer Stänkerei bekämpft werden, wie hier von der CSU-Fraktion betrieben, um dann nach Jahren die bekämpften Vorschläge als die große eigene Idee anzupreisen.
    3 Ich verstehe alle Anlieger, denen es wurscht ist, wer letztlich die aus ihrer Sicht richtigen Vorschläge macht. Aber muss das immer auf solchen Wegen sein, die wir hier erlebt haben. Sind diese (Ver)Geiger dann noch wegen ihres Spieles lobenswert?

    Mich hat das am Ende mehr als angek…
    Und mich machen solche anonymen Typen*innen mehr als zornig, weil das elende Feigheiten sind, die es vielen Demokraten vergällen, sich politisch demokratisch zu engagieren. Denen gilt es auf die Finger zu hauen.

    Herzlichst
    Alfred Münch

    • Karl sagt:

      Und wieder der Herr Münch im bevormundenden Angriffs- und Beleidigungsmodus statt auf Sachargumente einzugehen und andere Meinungen als die eigene zu akzeptieren.

  2. Rebecca sagt:

    Ich verfolge die Diskussion mit Interesse, habe auch die Zeitungsartikel dazu gelesen und halte die aktuellen Entwicklungen für positiv.

    Da ich grüner / ökologischer Politik eigentlich nicht abgeneigt bin, wundern, nein ärgern mich die Aussagen von Fr. Jaschke (Grüne Olching) in Ihrem Leserbrief vom 23.06.2020 im Fürstenfeldbrucker Tagblatt doch schon sehr.

    Fr. Jaschke schreibt darin:

    „Die von den beiden Kollegen Girtner und Gigl heraufbeschworene Planung eines Radschnellwegs ist leider eine Fata Morgana – noch nicht mal eine Machbarkeitsstudie für einen solchen Radschnellweg entlang der Bahntrasse/S3 ist in Aussicht.“

    Diesen Leserbrief finde ich irreführend und zudem falsch. Denn einfaches googeln nach „Radschnellweg München“ hat mir gereicht, um mich vom Gegenteil zu überzeugen (unter anderem: https://www.pv-muenchen.de/leistungen/planung/verkehrskonzepte/radschnellwege/potenzialanalyse-radschnellwege-in-der-region-muenchen/).

    Wie kann man hier von einer Fata Morgana sprechen? Ich hoffe jedenfalls, dass der Radschnellweg kommt und würde mir wünschen, dass sich gerade auch die Grünen daran beteiligen statt es als Fata Morgana abzutun.

    Am Rande möchte ich auch noch erwähnen, dass die aktuellen Änderungen im Planungsausschuss doch gerade grüner Stadtpolitik entsprechen müssten. Trotzdem setzen sich die Grünen Olching gefühlt inzwischen als einzige Partei für die höhe Bebauung des Bauträgers direkt an der Bahnlinie ein. Alle anderen, so lese ich es, sind für maximal drei Stockwerke und verbleibende Grünflächen am Grundstück für Kinderspielplatz etc., was für familiengerchtes und qualitatives Wohnen wichtig ist.

    Ich kenne die eigentlichen Wohnbaugrundsätze (Bauen, Wohnen, Grüner Leben) der Grünen Fraktion Bayern sehr gut. Wen es interessiert: https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/user_upload/download_dateien_2018/Wohnungspolitik_Bauen_Wohnen_Konzept.pdf).

    Hier ein paar Auszüge, die nach meiner Wahrnehmung im Widerspruch zur Haltung der Grünen Olching stehen:

    “Wir wollen zudem gemeinnützige Akteure, wie kommunale Gesellschaften und Genossenschaften stärken.”

    “Statt „Bau-Panik“ und ungezügelter Maximierung ist Optimierung der Schlüssel in der Wohnungspolitik.”

    “Für jeden von Belang, spielt Wohngesundheit für Familien mit Kindern eine besonders große Rolle.”

    “Doppelte Innenentwicklung heißt deshalb, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.”

    “Als Teil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtentwicklung sind begrünte Gebäude aus der modernen Stadtplanung nicht mehr wegzudenken.”

    “Bei allem Streben nach bezahlbarem Wohnraum darf der Anspruch an ein qualitätsvolles und ästhetisches Bauen nicht auf der Strecke bleiben. Baukultur ist und schafft Identität und Heimat. Baukultur in ihrer regionalen Vielfalt prägt Lebensqualitität in unseren Städten und Gemeinden und ist als Standortfaktor von strukturpolitischer Bedeutung. Kein Bauwerk steht dabei für sich allein. Alle zusammen bilden sie unsere gebaute Umwelt und prägen unser tägliches Leben. Funktionalität, Nachhaltigkeit und gute Gestaltung sind Qualitätsmerkmale zukunftsfähiger Baukultur.”

  3. Rebecca sagt:

    Ich verfolge die Diskussion mit Interesse, habe auch die Zeitungsartikel dazu gelesen und halte die aktuellen Entwicklungen für positiv.

    Da ich grüner / ökologischer Politik nicht abgeneigt bin, wundern, nein ärgern mich die Aussagen von Fr. Jaschke (Grüne Olching) in Ihrem Leserbrief vom 23.06.2020 im Fürstenfeldbrucker Tagblatt doch schon sehr.

    Fr. Jaschke schreibt darin:
    „Die von den beiden Kollegen Girtner und Gigl heraufbeschworene Planung eines Radschnellwegs ist leider eine Fata Morgana – noch nicht mal eine Machbarkeitsstudie für einen solchen Radschnellweg entlang der Bahntrasse/S3 ist in Aussicht.“

    Diesen Leserbrief finde ich irreführend und zudem falsch. Denn einfaches googeln nach „Radschnellweg München“ hat mir gereicht, um mich vom Gegenteil zu überzeugen (unter anderem: https://www.pv-muenchen.de/leistungen/planung/verkehrskonzepte/radschnellwege/potenzialanalyse-radschnellwege-in-der-region-muenchen/).

    Wie kann man hier von einer Fata Morgana sprechen? Ich hoffe jedenfalls, dass der Radschnellweg kommt und würde mir wünschen, dass sich gerade auch die Grünen daran beteiligen statt es als Fata Morgana abzutun und nur eine nörgelnde Position einzunehmen.

    Am Rande möchte ich auch noch erwähnen, dass die aktuellen Änderungen im Planungsausschuss doch gerade grüner Stadtpolitik entsprechen müssten. Trotzdem setzen sich die Grünen Olching gefühlt inzwischen als einzige Partei für die höhe Bebauung des Bauträgers direkt an der Bahnlinie ein. Alle anderen, so lese ich es, sind für maximal drei Stockwerke und verbleibende Grünflächen am Grundstück für Kinderspielplatz etc., was für familiengerchtes und qualitatives Wohnen wichtig ist.

    Ich kenne die eigentlichen Wohnbaugrundsätze (Bauen, Wohnen, Grüner Leben) der Grünen Fraktion Bayern sehr gut. Wen es interessiert:
    https://www.gruene-fraktion-bayern.de/fileadmin/bayern/user_upload/download_dateien_2018/Wohnungspolitik_Bauen_Wohnen_Konzept.pdf).

    Hier ein paar Auszüge, die nach meiner Wahrnehmung im Widerspruch zur Haltung der Grünen Olching stehen:

    „Wir wollen zudem gemeinnützige Akteure, wie kommunale Gesellschaften und Genossenschaften stärken.“

    „Statt „Bau-Panik“ und ungezügelter Maximierung ist Optimierung der Schlüssel in der Wohnungspolitik.“

    „Für jeden von Belang, spielt Wohngesundheit für Familien mit Kindern eine besonders große Rolle.“

    „Doppelte Innenentwicklung heißt deshalb, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.“

    „Als Teil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtentwicklung sind begrünte Gebäude aus der modernen Stadtplanung nicht mehr wegzudenken.“

    „Bei allem Streben nach bezahlbarem Wohnraum darf der Anspruch an ein qualitätsvolles und ästhetisches Bauen nicht auf der Strecke bleiben. Baukultur ist und schafft Identität und Heimat. Baukultur in ihrer regionalen Vielfalt prägt Lebensqualitität in unseren Städten und Gemeinden und ist als Standortfaktor von strukturpolitischer Bedeutung. Kein Bauwerk steht dabei für sich allein. Alle zusammen bilden sie unsere gebaute Umwelt und prägen unser tägliches Leben. Funktionalität, Nachhaltigkeit und gute Gestaltung sind Qualitätsmerkmale zukunftsfähiger Baukultur.“

    • Friedrich sagt:

      Danke für Ihre Ausführungen Rebecca. Ich sehe es genauso. Die Äußerungen von Frau Jaschke stehen im krassen Widerspruch zur grünen Politik. Bin froh, dass es bei der ÖDP Leute gibt die in der Lage sind abzuwägen und die auch die Menschen sehen, wie sie wohnen müssen.

    • Raisch Kersten sagt:

      Die Grünen in Olching handeln oft sehr kontrovers, wenn es um Unweltschutz geht. So haben die Grünen 2019 für die geplante Bebauung der Paulusgrube gestimmt und somit dem Abholzen des grossen Baumbestandes und der Vernichtung der grünen Lunge zu Gunsten eines vom Bürgermeister vorgestellten Bebauungsplans gestimmt. Ich hoffe, dass hier nochmal ein Umdenken stattfindet im Sinne einer Nachhaltigen Bebauung.

  4. Sigrid Wilhelm sagt:

    Sehr geehrter Herr Bauer, Ihre Darstellung ist verständlich und aufschlussreich. So habe ich das nicht gewußt. Da steht so manches in einem anderen Licht. Danke.

  5. Alfred Münch sagt:

    Es ist erfrischend frustrierend, wie sich aus rein politischen Gründen die Argumente auf einmal umdrehen. Eine Lösung mit 3+D und reiner Wohnnutzung hätten wir schon vor Jahren haben können, wenn die CSU-Fraktion da nicht dauernd rein gekrätscht hätte. Wie oft habe ich die Forderung aufgestellt, nicht die Kalkulationsinteressen des Bauträgers, sondern die Wohnqualität der vorhandenen und der künftigen Mieter im Blick zu halten.
    Erst Lärmschutzwände zu bauen entlang der Bahn, und dann Bauten mit Geschosshöhen zuzulassen, die in den oberen Geschossen von diesen Wänden nicht mehr geschützt werden, ist ein Frevel an den künftigen Bewohnern.
    Eine solche Einsicht ist Physik und nicht Politik! Die wäre der CSU auch schon vor Jahren zugänglich gewesen, wenn sie nicht unentwegt und über Jahre hinweg hätte stänkern und mit allen Mitteln ihre Macht hätte ausspielen müssen, dabei immer getrieben von eben dem hier nunmehr das Gegenteil verkündenden Dr.B.
    Gut, dass ich mir das nicht mehr ständig antun muss.

    Freundlichst
    Alfred Münch
    Ex-Stadtentwicklungsreferent und Mitglied des Stadtrates (SPD)

  6. Anwohner sagt:

    Soweit ich weiß wird die Angelegenheit erst diesen Donnerstag entschieden. Also es gibt noch keine Entscheidung zu berichten. Am Besten Sie kommen zur Sitzung und hören selber zu.

  7. Politische Piraterie sagt:

    Es gehört schon eine ganze Menge an Unverfrorenheit dazu, den politischen Standpunkt anderer zu kapern und anschließend mit einer eins-zu-eins-Begründung als den eigenen auszugeben! Aber so sind’s, die Schwarzen in Olching.

    Richtig ist, dass die CSU-Fraktion 2019 tief gespalten war in Befürworter einer 5+D-Lösung (fünf Vollgeschosse plus Dachgeschoss!) und denjenigen, denen diese Klötze dann doch zu gewaltig waren. Herausverhandelt wurde dann zwischen den Fraktionen im Olchinger Stadtrat ein m.E. fauler Kompromiss, der 4+D mitsamt einer stark erhöhten Flächennutzung (GFZ und GRZ) vorsah. In der abschließenden Abstimmung im Stadtrat Ende 2019 stimmten dann fünf Stadträte der SPD gegen den von der CSU initiierten Kompromiss.

    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es
    1. nicht Aufgabe der SPD ist, spendierfreudige CSU-Räte einzufangen und dass
    2. eine Bebauung mit 3+D und der ursprünglichen baulichen Nutzung zu erfolgen hat.
    3. kann mit der SPD immer über das Maß der baulichen Nutzung geredet werden, wenn der Bauwerber, die Scheidegger GmbH, der Stadt in Sachen EOF/Mietpreise und Belegungsrechten entsprechend entgegenkommt.

    Wenn da aber nichts kommt, dann hat es bei der bisherigen Nutzung zu bleiben. Und wenn, wie kolportiert wird, die Sache sich unter diesen Umständen für den Bauwerber nicht lohnt – O.K., dann darf er den seit Jahren bestehenden Abenteuerspielplatz gerne weiterführen.

    Karl Haschke, SPD-Stadtrat

    • Stahl sagt:

      Sehr geehrter Herr Haschke,

      die genauen Hintergünde des – wie Sie es nennen – faulen Kompromisses Ende 2019 für vorläufig 4 + D mitsamt einer stark erhöhten Flächennutzung (GFZ und GRZ) sind mir als Bürger nicht bekannt.

      Bei uns wurde allerdings positiv aufgefasst, dass sich CSU, FWO und ÖDP mit der zwischenzeitlich eingegangenen Unterschriftenliste und den darin aufgeführten Einwänden befasst haben. Es handelte sich dabei um kein Dagegen ohne Grund, sondern um fundierte technische und umweltbezogene Aspekte. Zusätzlich ist das Argument der Entfernung der Hochspannungsleistung als Begründung für diesen faulen Kompromiss weggefallen.

      Einige von uns Bürgern waren im Zuschauerbereich der Stadtentwicklungssitzung letzten Dienstag. Der Antrag der CSU mit 3+D (so wie auch von Ihnen unterstützt) wurde dabei von CSU, FWO und ÖDP unterstützt und beschlossen.

      Uns ist es übrigens egal, welche Partei den konkreten Antrag initiiert hat (in diesem Fall CSU), sondern es geht uns um die Sache und um die Zukunft.

      Insofern war es verwunderlich, dass gerade die SPD, die mehrheitlich immer für 3+D war (ich kann mich an einige Vorträge von Herrn Münch dazu erinnern) im Stadtentwicklungsausschuss dagegen gestimmt hat. Über die Grünen haben wir uns ebenfalls gewundert.
      Fairerweise muss ich aber dazu sagen, dass im Stadtentwicklungsausschuss „nur“ 3 SPD Vertreter und 2 Vertreter der Grünen, also nicht alle Stadträte anwesend waren. Insofern wird bspw. Ihre Stimme erst am kommenden Donnerstag relevant sein.

      Wir sehen uns am kommenden Donnerstag im Rahmen der Stadtratssitzung und ich finde es sehr positiv zu hören, dass Sie und ggf. auch weitere SPD Stadtratsmitglieder der Meinung sind, dass eine Bebauung mit 3+D und der ursprünglichen baulichen Nutzung zu erfolgen hat.

      Denn genau dies sieht der nun vorliegende Antrag vor, der zudem auch EOF Anteile und mehr Wohn- statt Gewerbeeinheiten enthält.

      Ich sehe es auch so: wer den Antrag stellt, sollte dabei wirklich egal sein. Positiv ist doch, dass aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen nochmals eine Befassung mit der Thematik erfolgte und nun die finale Entscheidung mit einem guten (statt faulen) und ökologisch sinnvollem Kompromiss erfolgt.

      Auch wenn es bei Ihnen nun wie ein „kapern und anschließend mit einer eins-zu-eins-Begründung als den eigenen auszugeben! “ rüberkommt.

      Abschließend vielen Dank für Ihre Unterstützung, dass die Bebauung mit 3+D und der ursprünglichen baulichen Nutzung zu erfolgen hat.

    • wernerundastrid sagt:

      wir lesen hier immer gerne mit. die spd ist schon bewundernswert. sie findet immer wieder einen in ihren reihen der nicht in der lage ist sachlichkeit in den vordergrund zu stellen. schade eigentlich aber mit solchen leuten nicht machbar. offensichtlich gibt es da einen wanderpokal der brandstifterei den münch an haschke weitergegeben hat.

  8. Stahl sagt:

    Ich bin selbst Anwohner und bekomme eine relativ breite Stimmungslage auf beiden Bahnseiten sowie südlich und westlich der Schlossstraße mit.

    Die einen hätte eher die Schallthematik (teilweise Inaktivierung der Schallschutzwand durch Reflexion am hohen Gebäudeblock Richtung Ringstraße) betroffen, die anderen die Erhöhung des Grundwassers um ggf. 7-10 cm durch den Aufstau an der zweigeschoßigen Tiefgarage mit der Folge vollgelaufener Kellerräume.

    Hier kann ich nur sagen:

    Vielen Dank an CSU, FW und ÖDP für die sorgfältige Befassung mit den Sorgen und Anregungen der Bürger. Insbesondere für die detaillierte und nicht nur oberflächliche Einarbeitung in die Thematik. Denn das hat sicher viel Zeit gekostet.

    Dieser Kompromiss ist ganz sicher auf langfristige Sicht maßvoll und richtig. Alle beteiligten Seiten können damit zufrieden sein. Warum?

    Die bewährte und bisher gültige Bebauungsplan, an den sich alle anderen Bürger auch halten müssen und zu dem der Bauträger das Grundstück auch gekauft hat, bleibt erhalten. Es erfolgt zusätzlich eine deutliche Wohnraumverdichtung und -schaffung durch Streichung des Gewerbeanteils unter der Prämisse der Berücksichtigung von Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Dennoch bleibt auch ein Mindestmaß an Wohnwert für die künftigen Anwohner zu erwarten. Die Überschreitung technisch tragbarer Grenzen (Grundwasser, Schallschutz, Strahlung durch unmittelbare Nähe zur Bahn etc.) erfolgt damit nicht.

    Insofern können jetzt doch alle zufrieden sein?

    PS: Ich persönlich finde es übrigens unglücklich, wenn einzelne Stadträte für die maximale Bebauung stimm(t)en und dann unter 4 Augen ausführten, sie würden dort aber nicht wohnen wollen. Aber „Schwamm drüber“.

  9. Anwohner sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren der CSU,
    was heißt das jetzt konkret? (Anmerkung: für weniger formal-juristisch-baurechtlich ausgebildete Bürger).
    Darf der „Kugelbau“-Architekt jetzt das geplante Monstervorhaben wie bisher geplant nicht realisieren? Sondern neu reduziert planen?
    Oder was? Wenn nicht, wo ist dann der Erfolg?
    Wäre schön, wenn (vermeintliche?) Erfolgsmeldungen der CSU-Fraktion für den Laien verständlicher, d.h. mit konkreten Angaben zur bisherigen Detailplanung formuliert, vermittelt würden.
    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. Tomas Bauer sagt:

      Sehr geehrter Anwohner,
      das sind die Details:

      Warum es geboten ist, bei der Änderung des Bebauungsplanes Nummer 79 auf RESET zu drücken

      1.1 Der gültige Bebauungsplan qualifiziert die Fläche als Mischgebiet (mit Gewerbe) und lässt eine Maximal-Nutzung von 3700 m² (Vollgeschosse) bzw. 4933 m² (inklusive Dach) zu. Über dieses Gebiet und über die benachbarten Wohngebiete zieht sich eine Hochspannungsleitung.
      1.2 Der Grundeigentümer/Bauträger versprach, diese Hochspannungsleitung auf seine Kosten zu verlegen, wenn er dafür ein wertvolleres (nur Wohnungen) und höheres (doppeltes) Baurecht erhielte. Eine solche Bebauung würde die Obergrenzen der Baunutzung-Verordnung (BauNVO) überschreiten, sich nicht in die bestehende Bebauung einfügen, die Nachbarschaft beeinträchtigen und die dortige Verkehrssituation weiter verschärfen. Dennoch war eine Mehrheit des Stadtrates, darunter die CSU, bereit, diese Nachteile „bewusst in Kauf zu nehmen“; denn eine unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitung bringt auch für die Nachbarschaft und die Umwelt (Emissionen) wesentliche Vorteile. Eine solche Abwägung ist bei einem Ausgleich der Nachteile nach § 17 Abs. 2 BauNVO zulässig. Deshalb bestimmt die Begründung zur Bebauungsplan-Änderung ausdrücklich: Die unterirdische Verlegung der bestehenden Hochspannungsleitung über dem Planbereich und den angrenzenden Wohngebieten östlich und westlich der Schlossstraße ist ein (von zwei) wesentliches Ziel der Planung.
      1.3 In der Folgezeit gelang es dem Bauträger, die Erfüllung seiner Zusagen immer weiter zu verschleppen. Schließlich teilte der Betreiber der Starkstromleitung im letzten Herbst mit, dass er die Starkstromleitung im Zusammenhang mit dem neuen Umspannwerk auf eigene Kosten verlegen werde. Diese Kosten werden jetzt auf alle(!) Stromkunden in Olching umgelegt.
      2. Damit ist ein wesentliches und das einzige speziell auf diesen Standort bezogene Ziel der Bebauungsplan-Änderung entfallen. Es gibt jetzt keine Rechtfertigung mehr, den Nachbarn die mit der hohen Nutzung verbundenen Nachteile zuzumuten.
      3. Deshalb ist neu abzuwägen, mit welchem Ziel und mit welchem Maß der bestehende Bebauungsplan Nummer 79 fortzuschreiben ist. RESET! Die CSU hat deshalb beantragt, vom bisher zulässigen Maß der baulichen Nutzung auszugehen und die Art der Nutzung von Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern. Das nützt den Nachbarn (keine Gewerbenutzung) und dem Grundeigentümer (höherer Grundstückswert) und passt sich vor allem in die bestehende Bebauung ein. In angemessenem Umfang ist Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungen festzusetzen.
      4.1 Dennoch wollen Bürgermeister, Grüne und Teile der SPD an der überdichten baulichen Nutzung festhalten. Es gelte Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Reicht das aus, um die Überschreitung der Obergrenzen zu rechtfertigen. Und zwar wegen der „Nähe ÖPNV-Knotenpunkt, zu zentralem Versorgungsbereich, Schule, Kindergarten, Sport und Freizeitanlagen“ sowie der angeblich „parkähnlichen Grünstruktur direkt angrenzend westlich des Planbereiches entlang der Bahnlinie und der fußläufigen Verbindung in die Amperauen.“
      4.2 Die Schaffung von Wohnraum ist ein zulässiges Ziel. Es gilt immer und kann auf vielen Flächen verwirklicht werden. Eine Überschreitung ist aber nur zulässig, wenn für das Vorhaben (konkrete) städtebauliche Gründe vorliegen und wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.
      4.2.1 Die hier extreme Nähe zur Bahn stellt die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-Verhältnisse nicht sicher. Im Gegenteil! Über 4 von 13 Seiten ordnet der Änderungs-Entwurf eine Vielzahl bautechnischer Verrenkungen an, um die massiven Überschreitungen der Lärmgrenzen halbwegs im Zaum zu halten.
      4.2.2 Wenn die Nähe zu Kindergärten oder eine fußläufige Amper die Obergrenzen der BauNVO aufheben könnten, würde in 40 % von ganz Olching keine Grenzen mehr gelten. Denn Bedarf an Wohnungen besteht im Großraum München immer. Die Stadt ist an dem Gleichheitsgrundsatz gebunden. Was sie dem Bauträger Scheidecker zugesteht, müsste sie eigentlich auch allen anderen Bauherren erlauben. Dann wird es viele geben, die für ein doppelt so hohes Baurecht auch (staatlich subventionierte) EOF-Wohnungen bauen und der Stadt Belegungsrechte einräumen. Bleibt nur die Frage: Wie sähe Olching dann aus?
      5. Also: Schaffen wir Wohnungen, auch für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen! Aber im Rahmen der Gesetze, mit einer ansprechenden Ortsplanung, mit gesunden Wohn-Verhältnissen und gesunder Umwelt!

    • Anwohner sagt:

      Danke für die Erklärung, Herr Dr. Bauer

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