Anfrage der CSU zur Bürgereinsicht in die Kalkulation der erhöhten Friedhofsgebühren

Die CSU Olching stellt folgende ANfrage an den Bürgermeister der Stadt Olching:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 34 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung frage ich Sie:
1. Trifft es zu, dass die Stadtverwaltung den Antrag eines Bürgers/einer Bürgerin abgelehnt hat, (persönlich oder online) die Kalkulation der Friedhofsgebühren einzusehen, die den Unterlagen zur öffentlichen Stadtrats-Sitzung beigefügt und – weil nicht vertraulich – auch der Presse ausgehändigt worden war?
2. Ist Ihnen Art. 39 BayDSchG bekannt, wonach jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen hat, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird?
3. Bestreiten Sie, dass ein Olchinger Bürger, der jetzt oder künftig Grabgebühren zahlt, ein berechtigtes Interesse hat, zu prüfen, ob die Kalkulation dieser Gebühren rechtmäßig ist? Wenn ja, welches Interesse muss ein Bürger in welcher Weise nach Ihrem Dafürhalten darlegen, um Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu erhalten?
4. Wissen Sie, dass der Informationsanspruch eines Bürgers nur aus den im Gesetz genannten Gründen verwehrt werden darf?
4.1 Glauben Sie, dass die Einsicht eines Bürgers in die Kalkulation der Friedhofsgebühren Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt? Wenn ja, warum?
4.2 Stehen nach Ihrer Meinung sonstige öffentliche oder private Interessen der Einsicht entgegen? Wenn ja, welche?
4.3 Ist die Einsicht in die Kalkulationsunterlagen nach Ihrer Auffassung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden? Wenn ja, worin besteht dieser?
5. Ist Ihnen bekannt, dass der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz in „Das allgemeine Recht auf Auskunft, Fragen und Antworten, Stand 25. Mai 2018“ unter Nummer 3 die Sitzungsunterlagen öffentlicher Gemeinderats-Sitzungen als geradezu typisches Beispiel für das allgemeine Recht auf Bürgerauskunft nennt?
(NB. Der Kommunalaufsicht in Fürstenfeldbruck ist diese amtliche Feststellung des Datenschutzbeauftragten entgangen. Ein eventuelles Auskunftsersuchen bei der Kommunalaufsicht wird also in die Irre führen)

Mit besten Grüßen
Dr. Tomas Bauer

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