Einbahnstraßenregelung auf der Staatsstraße 2069 „Hauptstraße“ in Eichenau

Im Zeitraum vom 01. September 2026 bis voraussichtlich 02.Oktober 2026 werden auf der „Hauptstraße“ (Staatsstraße 2069) in Eichenau zwischen der Parkstraße und der Kirchenstraße vier Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden (Eichenau Friedhof) geregelt.

Die Fahrtrichtung nach Norden (Richtung Olching) wird über die Allinger Straße – Olchinger Straße  umgeleitet (siehe auch Plan).

Quelle:Einbahnstraßenregelung auf der Staatsstraße 2069 „Hauptstraße“ in Eichenau | Landratsamt Fürstenfeldbruck

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