Zum 01.01.2019 werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richter/innen beim Schöffengericht am Amtsgericht und bei den Strafkammern am Landgericht gesucht. Es gehört zum festen Bestandteil unserer Strafgerichtsordnung, dass Laien in der Strafrechtspflege mitwirken.
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen, die bis zum 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wahrgenommen werden.
Wenn Sie sich für die Tätigkeit eines Schöffen / einer Schöffin interessieren und seit mindestens einem Jahr in der Stadt Olching wohnen, können Sie sich gerne mit der Stadtverwaltung Olching, Ordnungsamt, Rebhuhnstr. 18, 82140 Olching bzw. per Mail an ordnungsamt@olching.de in Verbindung setzen.
Gerne lassen wir Ihnen die dafür notwendigen Bewerbungsunterlagen zukommen. Bewerbungsschluss ist der 28.03.2018.