Dazu startet jetzt das Anhörungsverfahren. Vom 31. März bis 30. April 2026 liegen die geänderten Karten öffentlich zur Einsicht in den betroffenen Gemeinden aus. Die Änderung betrifft das Überschwemmungsgebiet an der Amper auf den Fluren der Städte Fürstenfeldbruck und Olching sowie den Gemeinden Emmering, Grafrath, Kottgeisering, Schöngeising und Türkenfeld. Eigentümer von Grundstücken, die neu in das Überschwemmungsgebiet aufgenommen werden, oder bei denen sich die errechnete überschwemmte Fläche vergrößert, können schriftlich Einwendungen erheben.
Das Überschwemmungsgebiet der Amper wurde mit Wirkung zum 11.03.1976 erstmalig festgesetzt. Es muss immer wieder aktualisiert werden. Daher hat das Wasserwirtschaftsamt München das Überschwemmungsgebiet an der Amper neu berechnet. Der räumliche Geltungsbereich ändert sich geringfügig. 260 Flurnummern kommen neu hinzu. Insgesamt umfasst das neue Überschwemmungsgebiet 2364 Flurnummern. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist nun zur Anpassung des Überschwemmungsgebietes und der damit verbundenen Verordnung verpflichtet.
Vor dem Erlass der neuen Überschwemmungsgebietsverordnung ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen die geänderten Karten und Unterlagen einen Monat lang in den betroffenen Städten und Gemeinde öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. Die Auslegung läuft vom 31. März 2026 bis 30. April 2026. Außerdem können die Unterlagen auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/aktuelles eingesehen werden.
Einwände erheben können nur diejenigen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke neu in das Überschwemmungsgebiet aufgenommen werden oder bei denen sich die betroffene Fläche eines Grundstücks vergrößert. Einwände können bei den betroffenen Kommunen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck schriftlich vorgebracht werden.
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