


Der Baum war kerngesund und stand dem Neubau im Weg.
Da die Kommune Olching keine Baumordnung erlassen hat darf die Eiche entfernt werden.
Fotorechte und Einsender der Information sind dem Team des Olching Blogs bekannt.
Der Einsender möchte namentlich nicht genannt werden.















Der Baum hätte auch bei einer Baumschutzverordnung gefällt werden dürfen. Denn eine Baugenehmigung, die ja auf Bundes- und Landesrecht fußt, geht einer kommunalen Baumschutzverordnung vor. Das ist einer der vielen Gründe, warum es richtig ist, dass wir keine zusätzliche bürokratische Regelung wie eine Baumschutzverordnung in Olching haben.
Sehr geehrter Einsender,
der Baum hätte auch bei einer Baumschutz-Verordnung gefällt werden dürfen. Denn eine auf dem Baurecht (= Bundesrecht und Landesrecht) fußende Baugenehmigung, die es immer braucht, geht jeder kommunalen Baumschutz-Verordnung vor.
Das ist einer der vielen Gründe, warum es richtig ist, nicht noch weitere bürokratische Regelungen wie eine Baumschutz-Verordnung zu erlassen.