Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
A. Im offiziellen Mitteilungsblatt vom 6. Mai schreiben Sie unter der Überschrift „Beschwerden zum Verkaufscontainer“ an der Baustelle Hubertushof in Esting:
„Aktuell sind Fußgänger gezwungen, auf einen eigens erstellten Notweg über eine Parkbucht auszuweichen, wenn sie die Baustelle passieren. Dies ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, ältere Menschen oder Eltern mit einem Kinderwagen schwierig…. Auch der Stadt Olching ist es ein Dorn im Auge wie lange der Verkaufscontainer an der Baustelle Hubertushof in Esting schon die dortige Gehbahn beeinträchtigt.“
In der Tat, die Engstelle beim Verkaufscontainer auf dem Weg zu S-Bahn, Schule und Kirche ist ein Ärgernis, nachts wegen der Schwellen eine Gefahr.
Auf mehrfache Anfragen, zuletzt im Hauptausschuss am 5. Juni, wollten Sie uns Stadträte glauben machen, alles Erdenkliche versucht zu haben, den Container wegzubekommen. Weil Sie als Bürgermeister ja verpflichtet sind, Gefahren zu bannen und nicht nur zu beklagen. Umso schlimmer, wenn die Stadt hinter den Kulissen den kritisierten Container nach Kräften stützt!
Seit Jahren wird dieser Verkaufscontainer an diesem Standort von der Stadt immer wieder genehmigt. Bis heute! Wie es der Bauunternehmer will. Erst jüngst, am 25. Mai, also keine drei Wochen nach dem „Dorn-im-Auge-Artikel“ und keine zwei Wochen vor Ihren Beteuerungen im Hauptausschuss wurde der Container zum x-ten Mal genehmigt. Ihr „Dorn im Auge der Stadt“ entpuppt sich als Krokodilsträne.
Warum werden die Bürger hinters Licht geführt? Oder führt der Bauunternehmer mal wieder die Stadt am Nasenring durch die Manege? Sind seine finanziellen Interessen
wichtiger als die Sicherheit der Bürger? Oder weiß in der Verwaltung die linke Hand nicht, was die rechte im eigenen Mitteilungsblatt publiziert?
B. Um diese Ungereimtheiten zu klären, fragen wir Sie:
0 a. Was unternahmen Sie, nachdem Sie der Stadtrat Widmann in der Bauausschusssitzung am 10. Januar 2023 nach dem offensichtlich ungenehmigt errichteten Container an der Baustelle Hubertushof gefragt hatte?
0 b. Was veranlassten sie, nachdem der Stadtrat Dr. Bauer im Stadtentwicklungs-Ausschuss am 25. Oktober 2022 gefragt hatte, ob bei der Nutzung des Gehweges durch den Container berücksichtigt worden war, dass der Weg als Schulweg, Weg zu vier Kitas plus Baby-Park und als zu Weg zur S-Bahn frequentiert wird?
1. Wissen Sie, dass Ihre Verwaltung am 13. Februar 2023 zum Hubertushof einen Sondernutzungs-Kostenbescheid nur für „Baustelleneinrichtung, Rohbauarbeiten“ erließ, dem Antrag aber schon ein Plan mit einem „HS-Büro“ auf dem Gehweg beilag? Gleiches am 30. März 2023.
2. Wissen Sie, dass in den Auflagen zur 1. Verlängerung bestimmt wurde, dass (erst) mit Ablauf der Genehmigung, damals der 31. Mai 2023, die Baustelleneinrichtungen inklusive Verkaufscontainer auf die private Fläche zu versetzen und Parkbucht und Gehwege verkehrssicher wiederherzustellen sind.
3. Wissen Sie, dass am 25. Mai 2023 eine 2. Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung mit den gleichen Auflagen, diesmal zum 30.6.2023 erging?
4. Wissen Sie, dass im Kostenbescheid vom 25. Mai der Verkaufscontainer nunmehr explizit zusätzlich zur Baustelleneinrichtung geführt wurde, weil er nichts mit der Bau Tätigkeit zu tun hat? Deshalb war der störende Container spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht (mehr) genehmigungsfähig. Warum wurde er dennoch ausdrücklich gestattet und nicht von der Genehmigung ausgenommen?
5. Wissen Sie, dass die Verwaltung am 7. Juli 2023 – augenscheinlich sogar ohne Antrag– eine 3. Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung bis zum 27. Juli 2023 mit den gleichen Auflagen erließ und damit erneut den Verkaufscontainer auf dem Gehweg erlaubte?
5 a. Was unternahmen Sie, nachdem auch in der Stadt aktenkundig erkannt worden war, dass der Verkaufscontainer spätestens nach Abzug der Baufirma Riebel (September 2023) nicht mehr zulässig war und nicht mal eine Sondernutzungs-Genehmigung beantragt worden war? Obwohl die gefährliche Engstelle am Verkaufscontainer weiter bestand.
Welche Mittel der Verwaltungs-Vollstreckung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) haben Sie veranlasst? Wenn nein, warum nicht?
6. Warum wurde dem Bauunternehmer durch eine verkehrsrechtliche Anordnung (ohne Datum!) die erneute Sperrung des Gehweges im bisherigen Umfang für die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024 genehmigt, ohne dass der Verkaufscontainer, der besonders weit in den öffentlichen Weg hineinragt, von der Genehmigung ausgenommen?
6 a. Ganz im Gegenteil: Im späteren Kostenbescheid wurde der Verkaufscontainer ausdrücklich aufgeführt und damit aus der Empfängersicht explizit gebilligt.
7. Wissen Sie, dass aktenkundige Fotos aus 2024 dokumentieren, wie der Verkaufscontainer deutlich breiter als die Baugerüste den Gehweg blockiert?
7 a. Wie gelangte die Stadtverwaltung in der ihnen bekannten Mail vom 24. März 2025 an den Kollegen Eibl zu der Auffassung, dass der den „Gehweg nach wie vor vollständig blockierende Verkaufscontainer nur durch eine Klage der Stadt gegen Herrn (= Bauunternehmer) entfernt werden könnte?
7 b. Was unternahmen Sie, nachdem Stadtrat Dr. Bauer im Stadtrat am 27. März 2025 zum wiederholten Mal auf die gefährliche Situation beim Verkaufscontainer hingewiesen hatte, außer dass Sie den oben zitierten Artikel im Mitteilungsblatt veranlassten, ?
8. Warum ließen Sie zu, dass am 28. Mai 2025 – also drei Wochen nach dem städtischen Barmen im Mitteilungs-Blatt die vorgenannte Anordnung rückwirkend(!) vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2025 verlängert und damit auch der Verkaufs- Container erneut genehmigt wurden?
Warum haben Sie diese Anordnung trotz einschlägiger Anfragen dem Stadtrat verschwiegen? (Die Anordnung erging zudem ohne aktenkundigen Antrag.
Offensichtlich tanzt die Stadtverwaltung auch ohne, dass der Bauunternehmer pfeifen muss)
9. Warum wurden zum Ablauf der Genehmigung am 31. Mai 2025 weder der Gehweg in einen verkehrssicheren Zustand zurückversetzt noch der Verkaufscontainer vom Gehweg entfernt?
10. Sondernutzungen und verkehrsrechtliche Anordnungen im privaten Interesse sind gebührenpflichtig. Wie viel dieser Gebühren sind beim Hubertushof bislang angefallen? Wie viele wurden festgesetzt? Wie viele sind gezahlt? Wurden gesonderte Gebühren für den Verkaufscontainer festgesetzt?
10 a. Was haben Sie veranlasst, um fällige (Sondernutzungs-)Gebühren zumindest für den Verkaufs-Container zu vollstrecken? Oder waren Sie der Auffassung, dass dann, wenn der Bauunternehmer den Gehweg schon rechtswidrig benutzen darf, er dies auch gratis tun sollte?
11. Warum hat die Verwaltung am 4. Juni das neuerliche Versprechen des Bauunternehmers, demnächst den Container abzubauen, entgegengenommen, ohne auf einer unverzüglichen Entfernung zu bestehen? Darin darf der Unternehmer eine konkludente weitere Genehmigung sehen. Dabei wäre eine Umsetzung des Containers (unabhängig vom dauernden Verbleib) leicht möglich.
12. Der Verkaufscontainer gehörte nie zum Baugeschehen; er diente den wirtschaftlichen Zielen des Bauunternehmers; das wäre auch andernorts möglich. Dennoch wurde er auf einen stark frequentierten öffentlichen Gehweg (S-Bahn, Schule, Kirche) platziert, mit allen Belästigungen und Gefahren. Schon bei der ersten Gestattung, spätestens bei weiteren Genehmigungen mussten die wirtschaftlichen Interessen des Bauunternehmers abgewogen werden mit dem Gebot der Leichtigkeit und Sicherheit des Fußgängerverkehrs.
Warum gaben Sie bei dieser Abwägung – u. E. ermessen-fehlerhaft und damit rechtswidrig – den privaten Interessen des Bauunternehmers den Vorzug gegenüber den öffentlichen Belangen der Bürger?
gez.
T. Bauer
Mitteilungsservice
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