Bei zwei im Landkreis Fürstenfeldbruck verendet aufgefundenen Wildvögeln wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Influenza A-Virus festgestellt. Damit besteht der Verdacht auf das Vorliegen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI). Die Proben wurden zur Pathotypisierung an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) weitergeleitet. Bei den Wildvögeln handelt es sich um eine Graugans, die am Germeringer See gefunden wurde und eine Stockente vom Olchinger See.
Nach Einschätzung des LGL wird das Risiko der Ausbreitung von HPAI bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Nutzgeflügel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen Seuchensituation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.
Um die Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern, ist die konsequente Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, kann die Einschleppung des Erregers verhindert werden. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Veterinäramt zu melden, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich tierärztlichen Rat einzuholen.
Quelle und viele weiteren Infos unter https://www.lra-ffb.de/















