Ukraine-Krieg: Vorkehrungen für Geflüchtete im Landkreis

Ukraine-Krieg: Vorkehrungen für Geflüchtete im Landkreis

Wir wollen den Ukrainern und Ukrainerinnen, die vor dem Krieg aus der Ukraine zu uns fliehen, die Unterstützung und humanitäre Hilfe zukommen lassen, die sie benötigen. Im Folgenden einige wichtige Informationen.

Informationen für Geflüchtete

Die Einreise und der Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen sind grds. ohne Visum zulässig.

Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage geprüft werden. Hierzu wenden sich ukrainische Staatsbürger bitte an die Ausländerbehörde des aktuellen Wohnortes. Bei mit Visum eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen, deren Visum oder befristete Aufenthaltserlaubnis ausläuft, kann – sofern keine spezielle Regelung greift – ein Aufenthalt von weiteren 90 Tagen geprüft werden.

Die Registrierung von Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist sind und im Landkreis untergekommen sind, ermöglicht dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Kontaktaufnahme bei Unterstützungsbedarf und ist Voraussetzung für einen Aufenthalt über 90 Tagen, sollte eine Rückkehr bis dahin nicht möglich sein. Daher werden die betroffenen Personen gebeten, sich mit dem folgenden Formular bei der Ausländerbehörde Fürstenfeldbruck anzumelden.
Kontaktformular


Falls Sie ausnahmsweise einen Asylantrag stellen wollen, müssen Sie registriert werden. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern, Maria-Probst-Straße 14 in 80939 München. Die Vorsprache der Asylsuchenden kann Tag und Nacht erfolgen.

 

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