Beitrag von Herrn Münch, Stadtratsmitglied der SPD:
Der CSU im Verbund mit Gigl-Papas FWO muss es schon arg nach Misserfolg ausschaun eine Woche vor dem Wahltermin, dass sie nun gemeinsam eine Schlammschlacht um Nichts anzetteln, um Bürgermeister Andreas Magg doch möglichst in letzter Minute noch zu beschädigen.
Da hat die Stadt Olching doch tatsächlich eine nicht benötigtes Restfläche von 200 Qm an einen Anlieger verpachtet, wie sie es lt. Auskunft der Stadtverwaltung seit vielen Jahren und Bürgermeistern mit solchen kleinen Flächen macht, wenn Anlieger interessiert sind.
Die Pacht ist jährlich kündbar und im Betrag günstig, der Stadtbauhof spart sich so Pflegearbeiten an solchen Kleinflächen. Klingt erst mal vernünftig, oder? Ist bisher auch nie moniert worden von irgendwem!
Der Vorgang ist dem zur Unterschrift amtierenden stellvertretenden CSU-Bürgermeister auch nicht negativ aufgefallen. Der hat den Vertrag unterzeichnet. Das wurde auch bisher nicht moniert! Aber was ist schon normal? Gar in Wahlkrampfzeiten?
Dr.B. bekam Wind vom Vorgang, roch Spezlwirtschaft, weil aus seiner Sicht wieder mal viel zu geringe Pacht (er nennt das gerne mal Betrug am Steuerzahler), und weil ein Pächter, der sicher das Geld und die Flächen für eigene Grundstücke hätte. Und weil der gar statt einen Schuppen eine Garage dort errichtete, was offenbar der Bauaufsicht nie auffiel. Die liegt im Landratsamt!!!
Das musste folglich für Dr.B. ein Spezl sein! Nur von wem? Vom Bgm. Magg, so der beste parteipolitische Anschein? Vom 2. Bgm. Meier etwa, der doch den Vertrag unterzeichnete, aber leider von der CSU kommt?
Die Lösung: Den Lokus für die folgende Schlammschlacht stellt die CSU mit Dr.B. vorndran auf. Die Attacke und das Skandalgeschrei „hier stinkt´s“ überlässt man dann in bewährter Zusammenarbeit den Kollegen von der FWO? Gigl-Papa hilft in der FWO dabei, Feuer zu legen, soviel wie möglich? Dem CSU-Bürgermeisterkandidaten Maxi Gigl soll´s wohl helfen, wo die vielen sehr großen Plakate es nicht leisten?
Hier wird aus einem Normalverfahren künstlich ein Skandal inszeniert!
Es ist sehr vertretbar, dass die Stadt Kleinflächen, die sie selbst aktuell nicht benötigt, günstig an Anlieger verpachtet und sich Pflegearbeiten erspart.
Und wenn der Neid des Dr. B. es nicht akzeptiert, dass eine solche langjährige städtische Praxis auch für einen wohlbestallten Bauträger-Bürger angewendet wird, dann sind sicher alle Politiker in Olching offen für eine Diskussion.
Seine Forderung jedoch, es müssten dann Baugrundpreise als Berechnungsbasis gelten, wenn mit einjähriger Kündigungsfrist gepachtet werden muss, führte sicher zur Rückgabe aller verpachteten Grundstücke, die dann der Bauhof wieder pflegen darf. Die dafür benötigten Personalstellen würde Dr. B. nach meiner Erfahrung sicher auch wieder anstänkern.
Damit es auch der letzte Leser versteht: Dr. B. würde pro Qm von einer Jahrespacht von ca. 30-35€ ausgehen, also für 200 Qm über 6-7tsd Euro pro Jahr. Wer sowas pachten will, bitte melden!?
An FWO und CSU: Vorschläge bitte für sinnvolle Verbesserungen, statt Stänkerei im Wahlkrampf!!!
gez.
Alfred Münch, Mitglied im Stadtrat Olching (SPD)
Referent für Stadtentwicklung, Umwelt, Energie und Klimaschutz
Warum kommen von Dr. B. Und Hr. Sommer nur persönliche Angriffe und kein sachlicher Vorschlag?
Da lobe ich mir doch die Stellungnahme der Stadt, die sehr klar und sachlich die Fakten benennt und die Begründungen für das Handeln der Verwaltung.
Herr Sommer hat wohl bei seinem letzten Satz diese noch nicht gelesen.
Dr. B. Und seine Mitläufer im Stadtrat werden noch in dieser Stadtratsperiode Farbe bekennen müssen, wie sie mit allen an Anlieger verpachteten Kleinflächen wirtschaftlich umgehen wollen. Und ich werde die Verwaltung bitten, zu allen existierenden Verträgen die Konditionen und die Bürgermeister zu benennen, die diese Verträge abgeschlossen haben. Mal sehen, was sich dann zeigt.
Alfred Münch
Mitglied des Stadtrats Olching (SPD)
Referent für Stadtentwicklung, Umwelt, Energie und Klimaschutz
10. März 2020
Öffentliche Stellungnahme der Stadt Olching
Im Hinblick auf die Spekulationen und Vorwürfe in Bezug auf einen vor über drei Jahren geschlossenen Pachtvertrag einer städtischen Fläche an der Feldstraße / Zugang zum Parkfriedhof nimmt die Stadt wie folgt Stellung.
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir potentielle Fragen und entsprechende Antworten zusammengestellt.
• Welche Nutzung war für die betreffende Fläche vorgesehen?
Der Bebauungsplan Nr. 73 „Parkfriedhof“ sieht den Zugang zum Friedhof vor. Dieser wurde auch errichtet und ist bis heute in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Dieser vor über drei Jahren verpachtete schmale zusätzliche Grünstreifen (rund 5 Meter breit und 40 Meter lang) wurde damals jedoch nicht in die Gestaltung einbezogen und war rund 30 Jahre ungenutzt.
• Hätte die betreffende Fläche auch anders genutzt werden können?
Wir gehen davon aus, dass die Fläche damals breiter gewählt wurde, um ggf. die dortige Zugangssituation in den Friedhof auch noch breiter anzulegen, was man aber dann augenscheinlich nicht getan hat. Als Parkplatz scheidet sie ebenfalls aus, da diese zu schmal ist und man den fußläufigen Besucherverkehr von den dann dort ein- und ausparkenden Fahrzeugen nicht trennen kann.
• Will man sie künftig für einen anderen Zweck verwenden?
Nein, es sind keine Bedarfe, wie in den letzten 30 Jahren auch, zu erkennen.
• Was befand sich vor der Garage auf dieser Fläche?
Es war/ist eine Rasenfläche mit Heckenpflanzung. Die aktuelle Garage nimmt ca. 40 qm der Fläche ein. Die anderen 160 qm sind Grünflächen wie bisher.
• Wie kam es zum Pachtvertrag 2016? Wie lange gilt der Vertrag?
Der Pächter hat 2016 bei der Stadtverwaltung angefragt, die Fläche zu erwerben. Dies hat die Stadt abgelehnt. Es wurde dann um die Möglichkeit der Anpachtung nachgesucht.
Diese konnte nach Prüfung grundsätzlich bejaht werden:
1. Weil es zahlreiche Flächen in der Stadt gibt, die aus ähnlichen Gründen bereits verpachtet wurden.
2. Weil die Fläche seit 30 Jahren für keine weitere Nutzung und auch auf Sicht nicht von Seiten der Stadt benötigt werden.
3. Weil gerade aus der Politik die Verwaltung bei vielen Grünflächenplanungen immer wieder ermahnt wurde – teils wurde es auch beantragt – nicht zwingend notwendige Grünflächen nicht ins städtische Eigentum und damit in den Unterhalt zu geben. Insbesondere wurden auch die vielen kleinen Parzellen bemängelt, weil sie Zeit und Geld kosten (Bauhofleistungen).
Abschließend hat man einen im Verhältnis zu anderen Pachtverträgen, die die Stadt als Pächterin oder Verpächterin geschlossen hat, sehr restriktiven Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag hat zwar eine Laufzeit von 20 Jahren, aber eine jährliche Kündigungsmöglichkeit, die auch ohne jegliche Begründung durch die Stadt (wurde ebenfalls schriftlich vereinbart) gezogen werden kann. Damit einhergehen der Rückbau und die Widerherstellung in den ursprünglichen Zustand durch den Pächter auf dessen Kosten.
Der Pachtzweck ist klar geregelt: „Das Pachtobjekt wird ausschließlich zur Errichtung und Nutzung eines gestalterisch angepassten Gerätegebäudes mit erweiterter Gartenfläche verpachtet. Der Charakter des Grünstreifens muss dabei erhalten bleiben.“
• Auf welcher Grundlage erhielt der Pächter eine Genehmigung für seine Garage?
Befristete isolierte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (widerrufliche Errichtung einer Traktorengarage)
• Wie kam es zu dem Preis von 400 Euro im Jahr? Gibt es eine Preisanpassungsklausel?
Ortsüblich vergleichbarer Pachtzins gleichwertiger Objekte. Selbstverständlich wurde eine Preisanpassung eingefügt. Alle drei Jahre kann der Pachtzins von Seiten der Stadt neu ermittelt und angepasst werden. Diese Anpassung ist nun möglich und wurde dem Pächter bereits im Spätsommer mitgeteilt. Hierbei muss selbstverständlich geprüft werden, ob statt der vereinbarten Nutzung (Gerätegebäude / Traktorgarage) eine andere Nutzung vorliegt. Diese Prüfung läuft.
Ebenfalls werde ich alle anderen Pachtverträge dem Stadtrat vorlegen, um eine Grundsatzentscheidung zu fällen, wie die Pachthöhen jeweils ermittelt werden sollten. Bisher hat man sich in allen Fällen in moderaten Bereichen bewegt, wenn es eben Flächen waren, die der Stadt nur Pflegeaufwand, aber keinen anderen Nutzen gebracht haben. In der Tat wurde dabei auch in den anderen Fällen in Kauf genommen, dass sich für den jeweiligen Pächter durchaus Vorteile ergeben könnten.
• Werden andere Flächen in Olching zum selben Preis verpachtet?
Ja und darunter. Unter anderem eine Garagenfläche in der Nöscherstraße. Ebenfalls Teil einer Grünfläche.
• Seit wann wird der Preis für das betreffende Grundstück nachverhandelt?
Erste Gespräche haben durch die Verwaltung im Spätsommer 2019 stattgefunden. Aufgrund anderer vordringlicher Projekte sowohl von Pächter als auch von Verpächter wurden diese noch nicht abgeschlossen. Allerdings war allen Beteiligten klar, dass eine Anpassung rückwirkend zum 01.09.2019 verhandelt wird. Von Seiten der Verwaltung muss aber in jedem Fall auch geprüft werden, in wie weit die zahlreichen anderen Pachtverhältnisse gleichermaßen zu behandeln sind.
• Muss eine solche Nutzung in den entsprechenden Gremien beraten werden?
Üblicherweise nicht, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind; im Übrigen ist die Nutzung und Bebauung auch nur vorübergehend gestattet und mit einer Rückbauverpflichtung versehen.
Auch der Vertrag war, wie in der Geschäftsordnung geregelt und in anderen Fällen ebenfalls so vollzogen, nicht vorzulegen. Die Stadtverwaltung hat daher pflichtgemäß den Pachtvertrag erarbeitet. Diesen Vertrag habe ich zuständigkeitshalber unterzeichnet. Die Befreiung hat in meiner Vertretung der zweite Bürgermeister auf Vorlage der Verwaltung unterschrieben. Auch dies ist nicht zu kritisieren, was ich auch nicht getan habe! Wäre ich im Amt gewesen, hätte ich diese auch unterschrieben, da sie aus Sicht der Verwaltung so erteilbar war (siehe oben).
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es in den letzten drei Jahren meiner Erinnerung nach nur direkt nach der Baumaßnahme eine Anfrage aus dem politischen Umfeld zu dieser sichtbaren Garage im Hinblick auf die Ersatzbegrünung gab. Diese hatten wir scheinbar befriedigend beantwortet, da das Thema bislang nicht mehr aufgegriffen wurde.
Am 5.12.19 hat Herr Dr. Bauer eine Anfrage zum Sachverhalt schriftlich eingereicht. Die ausführliche Antwort war von der Verwaltung für die Stadtratssitzung am 12.12.19 vorbereitet. Ich habe in der Sitzung Herrn Dr. Bauer gefragt, ob ich jetzt antworten solle, dies hat er verneint. Das war insoweit nicht verwunderlich, da Herr Dr. Bauer laut Auskunft der Verwaltung bereits Ende November über die Pachtvertragsinhalte informiert war.
Erst Ende Februar wurden wir erneut aufgefordert die Fragen zu beantworten. Das haben wir sofort mit Schreiben vom 28. Februar getan. Am späten Nachmittag kurz vor der letzten Stadtratssitzung vor der Wahl, am 5.03., wurde von Herr Dr. Bauer wohl seine Fragen und unsere Antworten an alle Fraktionen, nicht aber an mich versandt. Diese Versendung bewegte Herrn Zachmann zu seiner Wortmeldung, auf die ich ebenfalls umfassend genantwortet habe.
Insoweit weise ich alle Vorwürfe, die derzeit auch in den sozialen Medien inszeniert werden, entschieden zurück.
Ich beabsichtige, den Sachverhalt der für die Stadt und für die Prüfung des pflichtgemäßen Handelns zuständigen Rechtsaufsicht im Landratsamt Fürstenfeldbruck vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Andreas Magg
Erster Bürgermeister
Der Leser der Suada des SPD-Stadtrates Münch kann nachvollziehen, wieviel Selbstbeherrschung es braucht, wenn man versucht, mit seiner SPD-Fraktion im Stadtrat zum Nutzen unserer Stadt zusammenzuarbeiten.
Dr. Tomas Bauer,
Stadtrat, CSU
lieber Hr. M, wi kann man nur in einem Artikel so viel Unsinn schreiben und Sachverhalte verdrehen. Sicher ist Wahlkampf (das machen Sie ja auch mit dem Artikel „ich helf mal meinem Bgm“) aber wenn es der Bürgermeister und seine Verwaltung versäumen Stellung zu beziehen kommt man auch mal in ein Zeitfenster wo Wahlkampf stattfindet
Grüße
Walter Sommer
ein Bürger