Zur Sicherstellung der vollen Gehwegbreite für Fußgänger und radelnde Kinder sowie der Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge am Straßenrand bittet die Stadtverwaltung Olching alle betroffenen Grundstücksbesitzer, ihre in den öffentlichen Verkehrsbereich ragenden Hecken, Sträucher und Bäume bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Gleiches gilt für Straßeneinmündungen und Kreuzungen, so dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.
Über Gehwegen ist das Lichtraumprofil auf einer Höhe von 2,5 m, über Fahrbahnen auf einer Höhe von 4,5 m von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich an der Grenze enden, im oberen Bereich in den Gehweg ragen, stellen eine Verkehrsgefährdung dar, da auch hier nicht die gesamte Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr zur Verfügung steht. Bedenken Sie bitte auch, dass nasses oder schneebedecktes Laub weiter nach unten hängt. Schneiden Sie Bäume im Bereich der Straßenbeleuchtung frei und stellen Sie auch die freie Sicht auf Verkehrszeichen und Straßennamensschilder sicher.
Auch von nassem Herbstlaub auf Bürgersteigen geht eine große Gefahr für Fußgänger aus. Nicht nur im Winter, auch im Herbst müssen die Gehwege gefahrlos passierbar sein, die Bürgersteige sind daher von Laub freizuhalten. Verantwortlich ist hier der Eigentümer bzw. Vermieter eines Anwesens, auch wenn mit der Säuberung ggf. Mieter beauftragt werden.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung.
Quelle und weitere Infos unter https://www.olching.de/politik-and-service/aktuelles/zeit-fuer-den-heckenrueckschnitt