
Wohnungsvergabe: ein Punkt für alleinerziehende Familien!
In der Sitzung des Stadtrats am 26. Juni 2025 wurde final über die Neufassung der Vergabekriterien für die städtischen nicht sozialgebundenen Wohnungen beraten. Die Streichung der Einkommensberücksichtigung bedeutet einen Systemwechsel: das Einkommen der Wohnungssuchenden spielt keine Rolle mehr. Deshalb hat unsere Fraktion die Neufassung abgelehnt.
Zudem war in der Neufassung vorgesehen, dass Alleinerziehende bei der Punktvergabe nicht mehr berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht stellt dies eine gleich doppelte Benachteiligung dar: Zum einen durch die Streichung der Einkommensberücksichtigung und zum anderen durch den Wegfall der Bepunktung.
Alleinerziehende Familien sind die am stärksten von Armut betroffene Familienform in unserem Land. Gut 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland gelten als einkommensarm. Und das, obwohl zwei Drittel der alleinerziehenden Frauen arbeiten – viele sogar in Vollzeit und dies häufiger als Mütter in Paarfamilien. Besonders kritisch ist die Situation für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren und/oder mit drei oder mehr Kindern. Hier ist das Armutsrisiko besonders hoch. Gerade diese Familien brauchen dringend unsere Unterstützung bei der Wohnungssuche!
Darum hat unser Fraktionsmitglied Christiane Tupac-Yupanqui, Referentin für Migration, Integration und Gleichstellung, beantragt, dass Alleinerziehenden wieder wie bisher ein Punkt zuerkannt wird.
Der Ergänzungsantrag wurde gegen etliche Stimmen christlich-sozialer Stadtratsmitglieder mit großer Mehrheit befürwortet. Alleinerziehende werden nun weiterhin mit einem Punkt berücksichtigt – genau wie ihn auch Ehrenamtliche bekommen. Eine kleine Verbesserung, die jedoch für alleinerziehende Familien auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum den entscheidenden Unterschied machen kann!
Fotografin Ingrid Jaschke Fraktionsvorsitzende B 90/DIE GRÜNEN
Bekanntlich setzt sich Dr. Bauer gerne als Sprachsezierer und -polizist in Szene. Zugegeben, mit der Ergänzung „zusätzliche“ Punktvergabe im entsprechenden Zitat wäre ihm der Boden für seine Lästerei entzogen gewesen.
Tatsache ist und bleibt, dass Alleinerziehende bei der Umstellung der Vergabekriterien aufgrund unseres Antrags, dem eine große Mehrheit im Stadtrat zustimmte, keiner finanziellen Doppelbelastung zum einen durch den Wegfall der Einkommensberücksichtigung und zum andern durch die Streichung der (zusätzlichen) Bepunktung unterliegen.
Die zuletzt von der Stadt errichteten Wohnungen am Großen Berg und am Nöscherplatz wurden mit staatlichen Fördergeldern und zinsgünstigen Darlehen kräftig subventioniert um insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine Vermietung zum Marktpreis dürfte diesem Kriterium kaum Rechnung tragen.
Weder im Wettern gegen die Beibehaltung eines Zusatzpunktes für Alleinerziehende noch in der penetranten Forderung von marktüblichen Mieten für stark subventionierte Wohnungen vermag ich christlich soziale Politik zu erkennen.
Frau Margit Braun schreibt, sie könne nur lachen, wenn ich Deutschland als reiches Land bezeichne, und sie begründet dies mit dem derzeitigen Schuldenstand in der BRD (2,509 Bill. Euro, d.h. pro Kopf der Bevölkerung 30.000 Euro).
Wenn Frau Braun diesen zwar gebräuchlichen, trotzdem aber sehr eigenwilligen weil isolierten und polemisch missbrauchten Bewertungsmaßstab wählt, sollte sie auch die andere Seite, die Vermögensseite, nicht unterschlagen. Das stellt sich dann sehr viel positiver dar: Das derzeitige Volksvermögen in der BRD beträgt (je nach Berechnungsmethode) ca. 22 Bill. Euro, was entsprechend dem von M. Braun gewählten Rechenexempel einem Pro-Kopf-Vermögen von ca. 260.000 Euro entspricht. Also doch ein reiches Land?
Nun weiß ich (und wohl auch Frau Braun), dass dieses selektieren und jonglieren mit großen Zahlen ein ziemlich unnützes Unterfangen ist; es kommt vielmehr darauf an mit tarif- und steuerpolitischen Mitteln und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass jedwede Vollerwerbstätigkeit ausreicht, ein wenigstens halbwegs auskömmliches Leben zu führen.
Auch wenn’s der Kollege Dr. Bauer noch so sehr dreht und wendet – sein Ansatz bleibt ein buchhaltungstechnisches Hin- und Hergeschiebe steuerfinanzierter Mittel!
Der Hauptkritikpunkt muss sich natürlich gegen die mittlerweile herrschenden wirtschaftlichen Verhältnisse richten: Wenn in einem reichen Land wie Deutschland eine Vollerwerbstätigkeit nicht mehr ausreicht, ein wenigstens halbwegs auskömmliches Leben zu führen, dann krankt’s massiv am System. Oder wie der Merkur #195/2019 im Artikel „Die Gegenagenda der SPD“ die VDK-Vorsitzende seinerzeit zitierte: „Während Unternehmer neue Yachten bestellen, sammeln unzählige Rentner Pfandflaschen.“
Daran muss gearbeitet werden. Das ist der Skandal, den es zu beheben gilt! Die vom Kollegen geforderten „Nachweise“ sozialer Bedürftigkeit – das dient letztendlich doch nur dazu, mit einigem bürokratischen Aufwand Steuermittel hin- und herzuschieben, was wiederum belegt, dass der Kollege (auch) von Buchhaltung Ahnung hat. Leider schafft all das keinen Mehrwert – es kommt vielmehr darauf an, die realen Verhältnisse in Deutschland zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Deutschland ein reiches Land – da kann man nur lachen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende 2024 Schulden in Höhe von € 2,509 Billionen. Pro Kopf Verschuldung rund € 30.000,-. So sieht es aus Herr Haschke auch wenn Sie es noch so drehen und wenden wollen, dadurch wird es nicht ehrlicher!
Es war leider nicht der „Kollege Dr. Bauer“ von der CSU, der den Nachweis sozialer Bedürftigkeit gefordert hat. Eingebracht und begründet und geschlossen befürwortet wurde diese „Beweislast“ für den Nachweis sozialer Bedürftigkeit in den neuen Vergaberichtlinien für die städtischen Wohnungen leider von der SPD Fraktion!
„Marktübliche“ Mieten bei Wohnungen der Stadt zu verlangen und sie dann über Wohngeld mit Steuermitteln über den Landkreis subventionieren zu lassen ist eine Renditesteigerung mit Steuergeldern auf Kosten „der Allgemeinheit“. Leider mit Zustimmung der SPD Fraktion im Stadtrat.
Seit Jahren fordern Dr. Bauer und seine CSU im Stadtrat, dass die städtischen Wohnungen grundsätzlich zum Marktpreis vermietet werden sollen und dass mindestens 3% Rendite erwirtschaftet werden müssten. Mit Hilfe der SPD-Fraktion (!) hat er seine unsoziale, ungerechte und den Grundsätzen des sozialen Wohnungsbau zutiefst widersprechende Position jetzt tatsächlich durch den Stadtrat gebracht. Dr. Bauer und die Befürworter ignorieren dabei geflissentlich, dass die städtischen Wohnungen mit millionenschweren staatlichen Subventionen (=Steuergeldern) und stark verbilligten Darlehen (tw =% Zinsen) gebaut wurden, damit die Miete bezahlbar für kleine Einkommen ist. Private Bauunternehmer, die ebenfalls Mietwohnungen bauen, bekommen diese Zuschüsse und die zinslosen Darlehen nicht.
„Marktübliche“ Mieten bei subventionierten Wohnungen zu verlangen, ist deshalb auch eine massive Benachteiligung von privaten Bauunternehmern (großen oder kleinen) – die ihre Investitionen ohne Staatszuschuss über (marktübliche) Mieten refinanzieren müssen und derzeit von 3% Rendite bei Vermietung nur träumen können.
Das ist so bei den Grünen – die Hälfte weglassen ist aber nun mal auch gelogen!
Wie weit kann eine dritte Bürgermeisterin sinken, dass sie wider besseren Wissens behauptet, „dass Alleinerziehende bei der Punktevergabe nicht mehr berücksichtigt werden“ sollten. Tatsache ist, dass alle Haushalte berücksichtigt wurden und werden. Auch Alleinerziehende. Jede im Haushalt lebende Person wird wie im bayerischen Wohnraumförderungsgesetz mit einem Punkt bewertet.
Mit gutem Grund wurde nur darüber diskutiert, ob Alleinerziehende darüber hinaus mit einem Zusatz-Punkt bevorzugt werden sollen, wie zum Beispiel Behinderte.
Richtigerweise hat der Stadtrat beschlossen, dass die Wohnungen grundsätzlich zum Marktpreis vermietet werden sollen; Mietnachlässe bekommen nur noch sozial Bedürftige gegen Nachweis. Das verbessert die wirtschaftliche Lage der Wohnungen. Zudem ist es gerecht gegenüber den Bürgern, die mit ihrer Arbeit und ihren Steuern für die städtischen Wohnungsbau aufkommen müssen.