
Wohnungsvergabe: ein Punkt für alleinerziehende Familien!
In der Sitzung des Stadtrats am 26. Juni 2025 wurde final über die Neufassung der Vergabekriterien für die städtischen nicht sozialgebundenen Wohnungen beraten. Die Streichung der Einkommensberücksichtigung bedeutet einen Systemwechsel: das Einkommen der Wohnungssuchenden spielt keine Rolle mehr. Deshalb hat unsere Fraktion die Neufassung abgelehnt.
Zudem war in der Neufassung vorgesehen, dass Alleinerziehende bei der Punktvergabe nicht mehr berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht stellt dies eine gleich doppelte Benachteiligung dar: Zum einen durch die Streichung der Einkommensberücksichtigung und zum anderen durch den Wegfall der Bepunktung.
Alleinerziehende Familien sind die am stärksten von Armut betroffene Familienform in unserem Land. Gut 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland gelten als einkommensarm. Und das, obwohl zwei Drittel der alleinerziehenden Frauen arbeiten – viele sogar in Vollzeit und dies häufiger als Mütter in Paarfamilien. Besonders kritisch ist die Situation für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren und/oder mit drei oder mehr Kindern. Hier ist das Armutsrisiko besonders hoch. Gerade diese Familien brauchen dringend unsere Unterstützung bei der Wohnungssuche!
Darum hat unser Fraktionsmitglied Christiane Tupac-Yupanqui, Referentin für Migration, Integration und Gleichstellung, beantragt, dass Alleinerziehenden wieder wie bisher ein Punkt zuerkannt wird.
Der Ergänzungsantrag wurde gegen etliche Stimmen christlich-sozialer Stadtratsmitglieder mit großer Mehrheit befürwortet. Alleinerziehende werden nun weiterhin mit einem Punkt berücksichtigt – genau wie ihn auch Ehrenamtliche bekommen. Eine kleine Verbesserung, die jedoch für alleinerziehende Familien auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum den entscheidenden Unterschied machen kann!
Fotografin Ingrid Jaschke Fraktionsvorsitzende B 90/DIE GRÜNEN