Das “Lastenfahrrad-Schweinderl“ (aufgestellt bei Rad’l Altmann) freut sich auf jede “Fütterung“ bei der kostenlosen Leihgabe, damit anfallende Reparaturen und Wartungen weiterhin finanziert werden können. Dankeschön! 🙂
Mit Sack und Pack entlang der Amper? Nach Herzenslust einkaufen ohne Parkplatzsuche?
Durch eine private Initiative und mittels einiger Spenden, konnte Mitte 2021 ein Lastenfahrrad für interessierte Radler und ihr Gepäck angeschafft werden. Zentral in der Hauptstraße 14 gelegen, kümmert sich seitdem Rad’l Altmann um Wartung und Vermietung.
Sie möchten sich unser CaGo Lastenrad ausleihen? Kein Problem!
Für einen Zeitraum von maximal 3 Tagen am Stück können Sie sich bequem Ihren Wunschzeitraum in unserem Buchungskalender reservieren und sich das Rad kostenfrei gegen eine Kaution in Höhe von 100€ direkt abholen. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Leihvertrag (siehe unten) bereits mit. Vor Ort erhalten Sie eine kurze Einführung und viele weitere nützliche Tipps, wie Sie mit Ihrem Gefährt eine unfallfreie und unvergessliche Zeit verbringen können.
Das Rad ist zu den Öffnungszeiten von Rad’l Altmann abzuholen und abzugeben:
Montag – Freitag: 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr
Samstag: 08:30 – 13:00 Uhr
Bei Buchungen bitte beachten:
Bei vorgemerkten Terminen (hellgelb) immer einen Tag dazwischen frei lassen. Das Fahrrad muss aufgeladen und gecheckt werden. Bei belegten Terminen (orange) darf gerne im Anschluss gebucht werden. Hier haben wir die “Werkstatt-Tage“ bereits reserviert.
Benutzungsregeln:
- Jeder Nutzer ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich.
- Die Firma Altmann übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Beleuchtung des Rades. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies Herrn Altmann unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht weiter genutzt werden.
- Das Fahrrad wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Weiterverleih oder eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
- Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchens mit dem beim Verleih mit ausgegebenen Fahrradschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d.h. es ist an einem fest mit dem Boden verbundenen Gegenstand anzuschließen.
- Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
- Das Fahrrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Die Ladefläche ist besenrein zu übergeben.
- Bei Ausgabe des Fahrrades wird eine Kaution i.H.v. 100€ in bar erhoben, die vor Übergabe des Fahrrades bei Herrn Altmann zu bezahlen ist. Bei Rückgabe des Fahrrads wird die Kaution zurückerstattet. Falls eine Reinigung erforderlich ist, werden 20€ einbehalten, für Schäden am Rad die erforderliche Summe, die die Reparatur erfordert, es sei denn, dass der Nutzer für den Schaden am Fahrrad nicht verantwortlich ist. Falls die Reparaturkosten die Kaution übersteigen, werden Nachforderungen gestellt.
Die Benutzungsregeln, sowie Haftungsregelungen, finden Sie im Leihvertrag. Bringen Sie diesen bitte bereits ausgedruckt zum Verleiher mit.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine sichere Fahrt!
Alle Daten hier unter https://meinolching.bayern/lastenfahrrad/