Landratsamt Fürstenfeldbruck untersagt Tempo 30-Beschränkung in der Hauptstraße

Wappen  OlchingDie Hauptstraße in Olching ist eine belebte Straße. Nicht nur viele Fahrzeuge, sondern insbesondere auch Fahrradfahrer und Fußgänger halten sich im Olchinger Innenstadtbereich auf. Um möglichen Gefährdungen entgegen zu wirken und den Aufenthalt in der Hauptstraße
attraktiver zu gestalten, hat Bürgermeister Andreas Magg im letzten Herbst entschieden, die Geschwindigkeit zu den Geschäftsöffnungszeiten an Werktagen auf 30 km/h zu drosseln. Die Anordnung des städtischen Ordnungsamtes erfolgte zunächst versuchsweise.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat die Anordnung der Stadt Olching überprüft. Bei seiner
Beurteilung kam die Fachaufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass im betreffenden Bereich in
der Statistik keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle aufgeführt sind und damit keine
Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben sei. Die Fachaufsicht hat
deshalb Weisung erteilt, die Tempo 30-Beschränkung in der Hauptstraße wieder
aufzuheben.

Bürgermeister Magg bedauert die Entscheidung des Landratsamtes und dass keine
gemeinsame Lösung gefunden werden konnte, die dem Sicherheitsbedürfnis der
Bevölkerung sowie einer Steigerung der Aufenthaltsqualität Rechnung trägt. Zumal in vielen
anderen Kommunen in ebenfalls belebten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen
bestehen, ohne dass dies durch die übergeordnete Behörde bislang moniert wurde. Er hofft,
dass diesbezüglich in naher Zukunft ein Umdenken stattfindet und der Gesetzgeber im
begründeten Einzelfall den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zugesteht.

Stadt Olching

 

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