Die Stadt Olching weist darauf hin, dass die Regelung zum Seniorennachmittag am Volksfest in diesem Jahr anders ist als in den Vorjahren.
In diesem Jahr gibt es keinen Stichtag für die Berechtigung zum Erhalt der Gutscheine mehr, weil sich die Stichtags-Regelung als zu kompliziert herausgestellt hat. In diesem Jahr wird das Geburtsjahr als Grundlage zur Berechtigung herangezogen.
Am diesjährigen Seniorennachmittag erhalten persönlich anwesende Seniorinnen und Senioren, die 1958 oder früher geboren sind, gegen Vorlage ihres Personalausweises Gutscheine.
Damit sind leider nicht mehr alle 65-jährigen berechtigt wie in der Vergangenheit.
Wir bitten um Verständnis.
Quelle und weitere Infos unter https://www.olching.de/politik-and-service/aktuelles/hinweis-zum-seniorennachmittag-am-montag-27-05-2024-am-olchinger-volksfest
Der Merkur schreibt, wenn man 2025 noch
66 Jahre wird, darf man zum Senioren Nachmittag ?
Ich bin 65 – 25.7.1959, darf also nicht, weil
das Jahr zählt 1958, so sehe ich es.
Lieg ich da richtig oder nicht ?
Wäre dankbar für eine Info. 🤗