Freiwillige Zuschüsse für soziale Organisationen 2026

Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.
Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie
bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten.

Die Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519 5388 steht Herr Zoth für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2026.

Quelle und weitere Infos unter https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktuelles/freiwillige-zuschuesse-fuer-soziale-organisationen-2026

Dieser Beitrag wurde unter LRA FFB veröffentlicht. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert