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Wenn Hab und Gut oder gar Menschenleben in Gefahr sind, zählt jede Sekunde. Nach der Alarmierung über Sirene, Funkmeldeempfänger oder Handy-App machen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sofort auf den Weg zum Gerätehaus – meist mit ihrem privaten PKW.
Auf dieser Fahrt stehen den Feuerwehrleuten Sonderrechte nach § 35 StVO zu. Das bedeutet: Sie dürfen in angemessenem (!) Rahmen von Verkehrsregeln abweichen, etwa vorsichtig schneller fahren, wenn dies zur Erfüllung des Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei gilt immer: Keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer!
—> Um sich im Straßenverkehr kenntlich zu machen, verwenden viele Feuerwehrangehörige einen magnetischen Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“. Dieser signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass sich der Fahrer auf dem Weg zu einem Einsatz befindet – oft auch in Kombination mit der eingeschalteten Warnblinkanlage.
Der Dachaufsetzer ist kein Blaulicht und verleiht keine Wegerechte. Andere Verkehrsteilnehmer müssen also keine freie Bahn schaffen, dürfen aber natürlich freiwillig Platz machen, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Erst die Einsatzfahrzeuge dürfen mit Blaulicht und Martinshorn nach § 35 und 38 StVO Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.
Unser Anliegen: Sie sehen ein Auto mit dem Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“?
=> Dann bitte kurz Rücksicht nehmen und, wenn es sicher geht, Platz machen – so helfen Sie allen ehrenamtlichen Einsatzkräften, schnell vor Ort zu sein! Denn vielleicht benötigen auch Sie einmal die schnelle Hilfe der Feuerwehr.
— FFW Graßlfing 🚒 —














