Wir wünschen Euch allen ein wunderbares Jahr 2025 und hoffen, dass ihr Euch nicht auch schon zu Beginn des Jahres mit altem Ärger beschäftigen müsst. Noch vor Weihnachten hat der Merkur über „das teuerste Fundtier aller Zeiten“ berichtet.
Wir möchten heute nun Stellung zum Artikel (https://www.merkur.de/…/bezahlen-teuerstes-fundtier…) beziehen und einige Dinge richtig stellen:
Im genannten Artikel geht es um die Verweigerung der Stadt Olching, die Rechnung einer aufgefundenen Schnappschildkröte aus einem örtlichen Gewässer in Höhe von 6500 € zu begleichen. Grund hierfür sei, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei, das Tier lediglich einen Marktwert von 200 € hätte und dabei Steuergelder verschwendet würden.
Ferner wird in dem Artikel berichtet, dass es sich bei dem Tier um eine „spezielle Sache“ handle, „denn bislang gab es noch nie einen derartig exotischen Fund wie diese Schnappschildkröte…“ und „…die ehrenamtlichen Tierärzte bleiben auf den Kosten sitzen.“
Es ist korrekt, dass der Marktwert eines Tieres wie dieser Schnappschildkröte verhältnismäßig gering ist. Dennoch sind die tatsächlichen Kosten für eine fachgerechte Versorgung von Tieren unabhängig von ihrem Marktwert stets höher als der Anschaffungswert. Dies gilt besonders bei exotischen Arten, die spezielle Pflege und Expertise erfordern. Schnappschildkröten sind in unserer Region keine heimischen Tiere und gelten als Faunenverfälscher. Sie stellen nicht nur eine potenzielle Gefahr für Menschen dar, sondern auch für die heimische Flora und Fauna. In einer freien Umgebung könnten diese Tiere erhebliche Schäden anrichten. Die Entscheidung, die Schnappschildkröte zu sichern und pfleglich unterzubringen, dient daher sowohl dem Tier- als auch dem Naturschutz sowie der öffentlichen Sicherheit.
Zudem gebietet es sowohl das Tierschutz-, Naturschutz- und Fundrecht. In Bayern unterliegen sie zudem, als potenziell gefährliches Tier, dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Art. 37.
Nach geltendem Tierschutzgesetz ist eine Tötung von Tieren nur aus einem „vernünftigen Grund“ erlaubt. Finanzielle Überlegungen fallen ausdrücklich nicht in diese Kategorie. Die Versorgung und Unterbringung des Tieres durch fachlich geschultes Personal war somit nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzlich gebotene Maßnahme. Die genannten Kosten wurden nach der verbindlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Diese Regelung stellt sicher, dass erbrachte Leistungen fair und nachvollziehbar abgerechnet werden. Es handelt sich dabei nicht um willkürliche Beträge oder um ehrenamtliche Arbeit, sondern um die Entlohnung von Fachpersonal, dass eine anspruchsvolle Aufgabe erfüllt.
Auch wenn die aufgefundene Schnappschildkröte als außergewöhnlich dargestellt wird, ist sie keineswegs der erste derartige Fall. In der spezialisierten Auffangstation leben bereits etwa 40 Tiere dieser Art. Da Schnappschildkröten nach Bundes-Naturschutzgesetz nicht weitervermittelt, sondern bundesweit ausschließlich von genehmigten Einrichtungen, wie die Reptilienauffangstation in München, gehalten und gepflegt werden dürfen und bis zu achtzig Jahre alt werden können, hat die Stadt Glück – denn nach Gesetz werden „Fundsachen“ lediglich für sechs Monate aufbewahrt was bedeutet, dass auch nur dieser Zeitraum in Rechnung gestellt wird. Eine viel zitierte und oft herangezogene, jedoch vor Jahren ausgelaufene Verwaltungsvorschrift, Fundtiere seien lediglich 28 Tage auf Gemeindekosten zu verwahren, ist ungültig und wird zudem von diversen Urteilen ebenfalls infrage gestellt. Der Großteil der anderen Kommunen, in denen Tiere aufgefunden werden, erkennt die Abrechnung über 6 Monate an. Einzelfälle in der dieser gültigen Praxis widersprochen wird, wie im Fall Olching, wird die Reptilienauffangstation nun juristisch klären lassen müssen. Eine enorme bürokratische Belastung für den kleinen Tierschutzverein!
Die weitere finanzielle Betreuung nach den ersten 6 Monaten wird durch den gemeinnützigen Verein übernommen und in erster Linie über Spendengelder getragen. Die Diskussion um die Kosten mag kontrovers erscheinen. Letztlich zeigt der Fall jedoch, dass der Schutz von Menschen, Tieren und unserer Umwelt manchmal Investitionen erfordert, die nicht sofort populär wirken. Es ist wichtig, solche Entscheidungen auf Grundlage von Fakten, Gesetzen und ethischen Maßstäben zu treffen – nicht allein anhand des gefühlten Verhältnisses von Kosten und Nutzen. Das „teuerste Fundtier aller Zeiten“ spiegelt somit lediglich die aktuell geltende Gesetzeslage.
Link zum Facebook Beitrag der Auffangstation für Reptilien, München e.V.
Sehr geehrter Herr Sailer,
Sie schreiben, „Nach geltendem Tierschutzgesetz ist eine Tötung von Tieren nur aus einem „vernünftigen Grund“ erlaubt. Finanzielle Überlegungen fallen ausdrücklich nicht in diese Kategorie.“
Können Sie die rechtliche Grundlage für diese Vermutung nennen? Wenn das so wäre, müsste jeder Tierbesitzer, der ein krankes, aber mit teurer Behandlung heilbares Tier besitzt, sich eher ruinieren, als das Tier einschläfern zu lassen. Kommt Ihnen diese Konsequenz nicht auch absurd vor?
Dr. Tomas Bauer, Stadtrat
Hier stellt sich wirklich die Frage , sind Tiere wertvoller als Menschen?
Mit dem Geld hätte man für die ärmeren unter uns etwas machen können.
Laut Gesetz sind Tiere Sachen.
Nachdem das Tier für uns überhaupt keinen Nutzen bringt? Warum sollen wir da Geld investieren?
Liebe Auffangstation für Reptilien,
lieber Gabriel Sailer,
ich sagte es bereits in der Stadtratssitzung, ich schreibe es jetzt im Blog: Es kann nicht sein, dass die Stadt, d.h. die Bürgerinnen und Bürger, mit immensem Aufwand für die Unvernunft, gerne auch das spleenige Verhalten weniger einzelner geradezustehen hat. Immer was noch verrückteres – das kann’s doch nicht sein! Wer unbedingt so einen Exoten braucht, sollte zumindest zu einer Art Kaution in angemessener Höhe, zumindest einem Vielfachen der halbjährlichen Aufbewahrung, oder dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung verpflichtet werden.
Karl Haschke
SPD-Stadtrat
By the way – warum hat eigentlich die AfD zu diesem Thema noch nichts verlautbart?