Da hilft kein Drumherumreden. Die Südwestumfahrung muss neu auf den Prüfstand.
Schon nach der im Dezember 2016 erfolgten Bekanntmachung der vorläufigen Sicherstellung des Überschwemmungsgebietes um den Starzelbach habe ich als Rechtsvertreter eines betroffenen Eigentümers wegen erheblicher Veränderung der Sachlage ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren beantragt. Seither wartet die Regierung von Oberbayern auf eine Stellungnahme des Strassenbauamtes. Wenn die Sache einfach wäre, läge diese längst vor.
Nun hat sich die Rechtslage noch verschärft. In der seit dem 5.1.2018 geltenden Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) trifft das grundsätzliche Bauverbot in vorläufig sichergestellten Überschwemmungsgebieten auch überörtliche Verkehrsinfrastruktureinrichtungen wie die Umfahrung als Staatsstraße. Da diese noch nicht gebaut ist, muss geprüft werden, ob sie hochwasserangepasst geplant wurde und errichtet werden kann. Dabei ist das Jahrhunderthochwasser zu berücksichtigen sowie die Auswirkungen auf die bebauten Flächen von Olching, aber auch auf die Oberlieger des Starzelbaches, d.h. die Gemeinden Alling und Eichenau, weil solche weitläufigen Hindernisse den gesamten Gewässerverlauf beeinflussen können. Die Bewältigung dieser neuen Konfliktsituation verlangt ein neues Planfeststellungsverfahren. Gelingt keine Lösung, ist die Umfahrung – jedenfalls die jetzige Trasse – gestorben. Das Verfahren selbst, wenn es überhaupt aufgenommen wird, dürfte sich noch lange Zeit hinziehen, ermöglicht ferner der Stadt Olching, sich neu zu positionieren, und eröffnet Klagemöglichkeiten von betroffenen Eigentümern.
Es wird hochspannend!
Ewald Zachmann