Erinnerung: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2026 von Scheckkarten-Führerscheinen mit dem Ausstellungs- jahr 1999 – 2001

Der Stichtag, 19. Januar 2026, zum Pflichtumtausch von Scheckkarten-Führerscheinen der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 rückt näher. Daher, erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck an die gesetzliche Umtauschpflicht von Scheckkarten-Führerscheinen der genannten Ausstellungsjahre Diese müssen in neue, gültige Scheckkartendokumente umgetauscht werden.

Wer aus der genannten Personengruppe nach dem Stichtag 19.01.2026 noch kein neues Dokument erworben hat, besitzt ab 20.01.2026 kein gültiges Führerscheindokument mehr und könnte etwa bei einer polizeilichen Kontrolle keinen gültigen Führerscheinvorweisen. Ein Bußgeldverfahren wäre die Folge.  Auch bei Auslandsreisen (bei bspw. Kontrollen oder Buchen eines Mietwagens) könnte es zu Problemen kommen.

Für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt dies nicht. Diese müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet dringend darum, den notwendigen Antrag auf Umtausch deutlich vor dem Stichtag zu stellen , am besten frühzeitig vor Jahresende. Auf diese Weise werden Engpässe für die Bearbeitung geringgehalten.

Zudem weist die Behörde darauf hin, dass die alten Papierführerscheine (rosa und graues Dokument) ihre Gültigkeit verloren haben. Inhaberinnen und Inhaber, die diese noch nicht gegen einen neuen Kartenführerschein eingetauscht haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen! Dies gilt nicht für Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren wurden.

 

So läuft der Umtausch ab

Der Umtausch kann persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (Rudolf-Diesel-Ring 1, 82256 Fürstenfeldbruck), oder im Bürgerservice-Zentrum (Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erledigt werden. Außerdem kann der Antrag postalisch gestellt werden. Ausführungen hierzu unter https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein.

 

Für den Pflichtumtausch werden das alte Führerscheindokument, ein ausgedrucktes biometrisches Passbild (nicht digital) sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Für die Bearbeitung des Umtauschs ist eine Gebühr in Höhe von 27,00€ zu bezahlen.

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